Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutzer

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Starfleet
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von Starfleet »

Controlware hat geschrieben:


Noch sind wir im Dialog mit KDG aber langsam macht sich hier auch etwas Unmut breit weil das Ganze auf der Stelle tritt und nun offensichtlich nicht besser sondern schlechter wird. Vor einer halben Stunde teilte uns KDG mit das diese Vollsperre nun wegen der IFA wäre....kann ich aber ehrlich nicht wirklich glauben :roll:


Gruß Controlware


@ Starfleet

Störungsmeldungen haben bei KDG nicht wirklich Sinn....das wissen wir aus Erfahrung.

Hier etwas juristisch durchzufechten ist uns das Ganze nicht wirklich wert....immerhin gibt es genug andere Provider die uns mit Kusshand sofort Zugänge bereitstellen :grin:
OK, war ja auch nur so nee idee. Ich dachte da so an mengen wie : Alle nutzer rufen
Zeitgleich an! Ok war nur ein spass. :fahne:
Ich glaube die von der KDG denken der Kunde
ist einfach nur Doof. Wem wollen die das mit der IFA glaubwürdig verkaufen?
Das sind Testballons, nach dem motto "Wie weit können wir gehen, bevor der
nächste meckert".
Dumheit oder vorsatz seitens der KDG? ich denke letzteres.
Oder die wollen sich einfach die extrem nutzer jeglicher art los werden.
Jeder der mehr macht als mails versenden wird sofort zur kasse gebeten.

gruß Starfleet
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mason
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von mason »

Wegen IFA?
:brüll: :brüll: :brüll:
Die Begründungen werden immer besser.

Aber selbst wenn es so wäre, ist die IFA nur eine vorübergehende Sache.
Und selbst die kann nicht die Grundlage für Vollsperrung von Diensten/Protokollen sein.
Von mir bekämen die für diesen Zeitraum keinen Pfennig, sondern per Anwalt ein Schreiben, die kosten für nen UMTS Stick oder andere alternativen für die Dauer der Sperrung zu übernehmen.
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PestPustel
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von PestPustel »

@controlware
Sorry, aber ich kann dich nicht ganz ernst nehmen. Selbst wenn ich es dir abnehmen würde, dass dein Unternhemen, oder was auch immer, "Großabnehmer" bei KD wäre, dann bezweifle ich deine Kompetenz, bzw. die deines "Unternehmens".
Niemand, der noch halbwegs bei Verstand ist, ordert Internetanschlüsse mit einer Verfügbarkeit von 98,5% per Anno, wenn er/sie/es diesen Anschluss professionell nutzt/nutzen möchte.
Ich beziehe mich bei meiner Einschätzung auf folgenden Passus der AGB, die auch für sogenannte "Business Produkte" geltend sind:

3.4. Verfügbarkeit
Insgesamt beträgt die Verfügbarkeit der durch Kabel Deutschland zu erbringenden Leistungen
mindestens 98,5 % im Jahresmittel. Eine darüber hinausgehende Verfügbarkeit gehört nicht zur
Leistungsverpflichtung von Kabel Deutschland. Kabel Deutschland ist berechtigt, die Leistung
vorübergehend zu unterbrechen, in der Dauer zu beschränken oder die Leistung teilweise oder
ganz einzustellen, soweit dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, aufgrund gesetzlicher
Vorgaben, der Sicherheit des Netzbetriebes, der Aufrechterhaltung der Netzintegrität, des
Datenschutzes oder zur Vornahme betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten
erforderlich ist.

:suspekt:
So sehet, ich werde Euch finden und Eurer gerechten Pein zuführen, Ihr gottlosen Ketzer!

:skull: ... :skull: ... :skull: ... :skull: ... :skull: ... :skull: ... :skull: ... :skull: ... :skull: ... :skull:
Starfleet
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von Starfleet »

Ich denke da lockt der preis.
Mich hat ja schon an anderer stelle gewundert das Privatkunden und
Geschäftskunden die Selben AGB haben.

Ich Persönlich würde niemals einen Geschäftsanschluss über KD buchen.
Nur über Telekom (ISDN) und klassisches DSL.
Nur bei 3500 Anschlüssen ist der Spar Faktor natürlich enorm.
Das alles spielt aber nur bedingt eine Rolle.
Das Problem bleibt für Bestands kunden, das KD einfach die AGB nach Gutsherren
Art auslegt, wie es ihnen in den kram passt.
Und das ist Rechtlich Problematisch, wenn nicht so Rechtswidrig.
Nur solange es kein Kunde schaft (oder sich traut) KD vor den Richter zu
zerren wird sich nix ändern.
Und bevor sich KD vor den Kadi zerren läst, werden Sie JEDEN gehen lassen.
Natürlich immer nur aus Kulanz, ohne Rechtlichen Anspruch auf irgend was.

Gruß Starfleet
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Controlware
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von Controlware »

PestPustel hat geschrieben:@controlware
Sorry, aber ich kann dich nicht ganz ernst nehmen. Selbst wenn ich es dir abnehmen würde, dass dein Unternhemen, oder was auch immer, "Großabnehmer" bei KD wäre, dann bezweifle ich deine Kompetenz, bzw. die deines "Unternehmens".
Niemand, der noch halbwegs bei Verstand ist, ordert Internetanschlüsse mit einer Verfügbarkeit von 98,5% per Anno, wenn er/sie/es diesen Anschluss professionell nutzt/nutzen möchte.
Ich beziehe mich bei meiner Einschätzung auf folgenden Passus der AGB, die auch für sogenannte "Business Produkte" geltend sind:
Nun ob du uns ernst nimmst oder nicht sei dir freigestellt :roll:

Das unser Hauptsitz mit Sicherheit keine KDG-Anbindung hat sollte selbstverständlich sein...das würde kein Consumerzugang verkraften....besonders KDG nicht. Wir haben hier was deutlich schnelleres an dem etliche Server mit tausenden Teilnehmern hängen und auch Patienten ihren WLAN-Zugang einbuchen können und auch unser komplettes Intranet läuft.

Aber unsere Mitarbeiter denen wir zwecks telefonischer und Web-erreichbarkeit Zugänge bezahlen haben ( bzw. hatten ) zum großen Teil KDG-Anschlüsse. Einzelne Mitarbeiter ( selbst einer der betroffenen ) nutzen diese Leitung dann auch um Projekte zu Hause zu bearbeiten und dazu gehen wir über unsere SSL-Serverstreams ( jetzt blockiert ) sowie alt.binaries-newsgroups ( auch komplett gesperrt seitens KDG ).

Das hier kein Hardwarefehler vorliegt beweist das wir über unsere 1+1 Zugänge Fullspeed haben, auch wenn wir die Streams über unseren SAP-VPN schicken kommt der volle Speed bei KDG durch. Aber wir haben hier auch keine Lust ständig ausbessern zu müssen um das Internet vernünftig nutzen zu können....somit haben wir fast alle trafficstarken Privatstandorte mit Zugängen von VDSL-Versorgern verstärkt....um evtl. beides nutzen zu können ( sollte KDG mal irgendwann wieder zuverlässig funktionieren ) .

Wir setzen KDG hier auch nicht unter Druck....wenn die uns nicht als Kunden haben wollen dann betteln wir auch nicht sondern nutzen Angebote anderer Provider....immerhin hofieren die uns mit allen möglichen Vergünstigungen seit wir eine offizielle Ausschreibung getätigt hatten.

Sollte KDG irgendwann etwas kundenfreundlicher agieren können wir ja jederzeit gekündigte Verträge wieder erneuern....nur in der jetzt sehr unbefriedigenden Dienstleistung lassen wir alle Verträge erstmal prophylactisch auslaufen um nicht nur DSL 100 MBit-Zugänge ausschliesslich zum telefonieren nutzen zu können....okay....Maxdome geht wieder....aber das läuft auch auf 1&1 ohne Probleme. Und für unseren SKY-Anschluss ist zum Glück kein Internetzugang erforderlich da es ohnehin im Kabel-TV eingespeist ist.

Gruß

Controlware
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von cybersteve »

Bin dann mal weg von dem miesen Verein und glücklicher Telekom Kunde mit DSL 16000 und Entertain.
Bye bye :fahne:
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protheus
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von protheus »

Wenn ihr testen wollt ob euer Anschluss mit Trafficshaping usw. bedacht wird, gibt es diesen Test :

http://broadband.mpi-sws.org/transparency/bttest.php

Java wird für den Test benötigt.
Diese Statistik ist auch interessant:

http://broadband.mpi-sws.org/transparency/results/
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brasstube
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von brasstube »

Ich hab gerade ca. 25 GB per OCH gedownloadet und hab keine Drosselung festgestellt. Ich hab noch einen alten Vertrag, vielleicht greift da dann die Drossel erst ab den 60 GB.
Gruß brasstube
reiamneffets
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von reiamneffets »

immerhin gibt es genug andere Provider die uns mit Kusshand sofort Zugänge bereitstellen
Klaaaar weil ja überall DSL 16000 und besser verfügbar ist.. übrigens ich glaub nicht das alle eure 3500 angeblichen Anschlüsse gedrosselt werden.
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von protheus »

Ich habe bisher auch noch nicht die Erfahrung der Drosselung gemacht. Vom Provider Bashing halte ich generell nichts. Jeder Provider hat Vorteile und Nachteile. Der Trafficverbrauch eines Privat-Durchschnittskunden liegt bei ca 7 GB im Monat. Das kann natürlich nach oben und unten fluktuieren. (HD- Streams etc.)

Ich lese hier immer von der Telekom, auch diese gehören zur Drossel-Combo :

heise.de hat geschrieben: Telekom drosselt Glasfaseranschlüsse

Die Glasfaser-Anschlüsse von Call&Surf-Kunden werden ab 300 (Fiber 100) beziehungsweise 400 GByte (Fiber 200) Transfervolumen im Rechnungsmonat bis zu dessen Ablauf auf 384 kBit/s im Up- und Downstream gedrosselt, also auf deutlich weniger als ein Prozent der eigentlich gebuchten Bandbreite, noch knapp ausreichend für VoIP-Telefonie. Nicht ganz so krass fällt die Drosselung bei Entertain aus. Die Endbandbreite von 3 MBit/s reicht dort immerhin noch für das Streamen von komprimierten SD-Videos aus dem Internet.
Quelle:

Telekom drosselt Glasfaseranschlüsse | heise.de

Und von 2009 hinsichtlich VDSL:
heise.de hat geschrieben:In der Leistungsbeschreibung (PDF-Datei) wartet jedoch eine böse Überraschung auf die Kunden: Unter Punkt 1.2.1.1 der AGB heißt es wörtlich: "Ab einem übertragenen Datenvolumen von 100 GByte in einem Monat wird die Übertragungsgeschwindigkeit des Internet-Zugangs für den Rest des Monats auf maximal 6.016 kBit/s für den Downstream und 576 kBit/s für den Upstream begrenzt." Laut Punkt 2.2.1 verdoppelt sich das Freivolumen, nicht jedoch die verbleibende Bandbreite, bei 50-MBit/s-Anschlüssen. Einen Hinweis darauf sucht man in der Produktbeschreibung auf der Homepage jedoch vergebens. Dort wird lediglich mit der Geschwindigkeit und einer angeblichen Flatrate geworben. Gerichte sahen in ähnlichen Fällen eine Irreführung des Verbrauchers und damit einen Wettbewerbsverstoß.
heise.de
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