So,
ich bin nun zu hause angekommen und hatte ja bereits geschrieben, dass ich mich nochmal zu der mir angebotenen Sonderkündigungsmöglichkeit äußern wollte.
um das ganze besser zu erklären würde ich gerne den bisherigen Schriftverkehr posten, auch wenn es ein ziemlich langer post werden wird.
Aus Datenschutzgründen wurden von mir alle Name, sowie Kundennummern entfernt.
Nachdem ich gemerkt hatte, dass meine Leitung gedrosselt wird hatte ich kurzfristig und etwas übermüdet eine etwas blöd formulierte Mail verfasst.
Da diese Mail sich nicht besonders gut liest, möchte ich euch diese einfach mal ersparen.
Da ich nach 48 Stunden, wie mir die Autoantwort des Kundenservice versprach, noch keine Antwort hatte, verfasste ich folgende Erinnerungsmail:
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
da nun zwei Tage verstrichen sind, ohne eine Antwort zu erhalten, schreibe ich Sie hiermit als Erinnerung erneut an.
Ich weise nochmals darauf hin, dass ich auf AGB-Änderungen weder postalisch, noch per E-Mail oder auf sonstigem Wege informiert wurde.
Da es sich bei diesen Änderungen um eine einseitige Vertragsänderung zu meinem Nachteil handelt, widerspreche ich dieser ausdrücklich.
Bei Vertragsänderung, die zur Ungunst eines Vertragsbeteiligten ausfällt gehe ich davon aus, dass ich dieser zustimmen muss.
Dies setzt jedoch voraus, dass ich über diese auch informiert werde.
Auch müsste mir in so einem Fall ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt werden, da ich die gebuchte Internetleitung laut AGB-Änderung nicht mehr in vollem Umfang nutzen kann. Da ich jedoch aus organisatorischen Gründen bei Ihnen Kunde bleiben möchte, so fordere ich Sie erneut auf, die Drossel (oder wie es in Ihrer AGB bezeichnet wird: Maßnahme zur Sicherung der Segmentintegrität) von meiner Leitung zu entfernen.
Ich wiederhole nochmals: Bei Vertragsabschluss war diese Klausel nicht Bestandteil der AGB und ich habe der Änderung dieser in keiner Weise zugestimmt. Selbst eine Zustimmung durch Stillschweigen tritt in meinem Fall nicht in Kraft, da auch dies einen Hinweis auf die Änderungen voraussetzt.
Für den Fall, dass die Antwort lautet, dass bei mir keine Drosselung stattfindet, so kann ich Ihnen als Beweis gerne Screenshots der Download-Rate vor und nach Drosselung zusenden. Gerne lasse ich Ihnen auf Wunsch auch die Testergebnisse des "Glasnost"-Tests vom Max Planck Institut zukommen, aus denen starke Verdachtsmomente auf eine Drosselung hervorgehen. Sollte dies alles nicht ausreichen, so kann ich Ihnen auch Router-Protokolle zukommen lassen.
Auch weise ich Sie darauf hin, dass die Drosselungen bisher drei Tage in Folge, selbst vor Erreichen von 10GB Gesamttraffic statt findet.
Die Downloadrate sinkt in diese Fall auf ca 100 KBit ab. Diese wurde von mir absichtlich durch tägliches Anstossen eines Downloads getestet.
Sollte eine Einlenkung durch Sie nicht möglich sein, so bitte ich Sie darum mir einen Kündigungstermin für eine außerordentliche Kündigung mitzuteilen, auch wenn ich dies persönlich schade finden würde.
Des Weiteren verstehe ich persönlich die Begründung dieser Klausel nicht. Sie werben im großen Maße mit der günstigen 100Mbit-Leitung und sperren Kunde die einen hohen Download-Traffic aufweisen aus, mit der Begründung es soll genug Bandbreite für Basis-Dienste wie Facebook, Youtube, E-Mails usw. zur Verfügung stehen. Hier frage ich mich, an wen die 100Mbit-Angebote gerichtet sind, wenn nicht an "Viel-Downloader".
Für normales Surfen und E-Mail-Verkehr würde niemand, der klaren Verstandes ist einen 100Mbit-Vetrag abschließen. Kabel Deutschland braucht sich bei solchen Angeboten also nicht wundern, wenn hier viel Traffic erzeugt wird.
Als Tipp: Fair fände ich eine Regelung, bei der ab einem Gesamt-Monatstraffic die Bandbreite auf 1/10 der Basisleistung, in diesem Falle also 10Mbit beschränkt werden würde (siehe Telekom-VDSL-Verträge).
Bestimmte Dienste auf 0,1% ab einem Tagestraffic von 10GB der Basisleistung zu Drosseln, kommt für mich einer Aussperrung gleich. Zumal in einem Haushalt mit mehreren Personen solch ein Traffic schnell erzeugt wird. Möchte man sich zum Beispiel Patches für Online-Spiele, wie World of Warcraft herunterladen, welche vom Hersteller per P2P Verteilt werden, so kann dies am Abend durch Ihre Regelung als unmöglich erweisen, sofern durch andere Dienste, bereits ein hoher Tagestraffic erreicht wurde
Darauf gab es sogar eine Reaktion, und zwar die Mitteilung, dass mein Schreiben an die Beschwerdeabteilung weitergeleitet wurde.
Danach ist erst mal wieder gar nichts passiert. Daraufhin folgte von mir folgendes Fax:
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
da bereits mehrere E-Mails zu diesem Thema gar nicht bzw. nur mit Autotexten beantwortet wurden und vier Telefonate mit der Hotline lediglich in Schulterzucken und Weiterleitung zu anderen Abteilungen führten, wende ich mich noch einmal per Fax an Sie.
Wie ich durch das Internet erfahren musste gelten seit Mai 2012 neue AGBs, durch die sich Kabel Deutschland das Recht vorbehält ab einem täglichen Gesamtdatenverkehr von 10GB die Bandbreite für Peer to Peer und OneClick-Hoster-Dienste auf 100KBit zu begrenzen.
Des Weiteren konnte ich dem Internet entnehmen, dass angeblich nur Neukunden oder Kunden mit Vertragsverlängerung ab Mai 2012 von den neuen AGBs betroffen seien.
Da ich, wie Sie bestimmt Ihrer Datenbank entnehmen können, schon seit geraumer Zeit bei Ihnen Kunde bin und meine letzte Vertragsumstellung bereits im Januar dieses Jahres erfolgte zähle ich sehr wohl zu den Bestandskunden.
Ich weise nochmals darauf hin, dass ich auf AGB-Änderungen weder postalisch, noch per E-Mail oder auf sonstigem Wege informiert wurde.
Da es sich bei diesen Änderungen um eine einseitige Vertragsänderung zu meinem Nachteil handelt, widerspreche ich dieser ausdrücklich.
Bei Vertragsänderung, die zur Ungunst eines Vertragsbeteiligten hätten Sie meine Zustimmung einholen müssen.
Dies setzt jedoch voraus, dass ich über diese auch informiert werde, was nicht erfolgt ist.
Auch müsste mir in so einem Fall ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt werden, da ich die gebuchte Internetleitung nicht mehr in vollem Umfang nutzen kann. Da ich jedoch aus organisatorischen Gründen bei Ihnen Kunde bleiben möchte, so fordere ich Sie erneut auf, die Drossel (oder wie es in Ihrer AGB bezeichnet wird: Maßnahme zur Sicherung der Segmentintegrität) von meiner Leitung zu entfernen.
Ich wiederhole nochmals: Bei Vertragsabschluss war diese Klausel nicht Bestandteil der AGB und ich habe der Änderung dieser in keiner Weise zugestimmt. Selbst eine Zustimmung durch Stillschweigen tritt in meinem Fall nicht in Kraft, da auch dies einen Hinweis auf die Änderungen voraussetzt.
Für den Fall, dass die Antwort lautet, dass bei mir keine Drosselung stattfindet, so kann ich Ihnen als Beweis gerne Screenshots der Download-Rate vor und nach Drosselung zusenden. Gerne lasse ich Ihnen auf Wunsch auch die Testergebnisse des "Glasnost"-Tests vom Max Planck Institut zukommen, aus denen starke Verdachtsmomente auf eine Drosselung hervorgehen. Sollte dies alles nicht ausreichen, so kann ich Ihnen auch Router-Protokolle zukommen lassen. Ich bin stark auf die Bandbreite für Oneclickhoster Dienste angewiesen, da ich beruflich viele Daten mit meiner Arbeitsstelle austausche.
Auch weise ich Sie darauf hin, dass die Drosslungen bisher drei Tage in Folge, selbst vor Erreichen von 10GB Gesamttraffic stattfanden.
Die Downloadrate sinkt in diesem Fall auf ca. 100 KBit ab. Dieser Sachverhalt wurde von mir absichtlich durch tägliches Anstoßen eines Downloads über einen Oneclickhoster getestet.
Sollte ein Einlenken durch Kabel Deutschland nicht möglich sein, so bitte ich Sie darum mir einen Termin für eine außerordentliche Kündigung mitzuteilen, auch wenn ich dies persönlich schade finden würde.
Des Weiteren verstehe ich die Begründung dieser Klausel nicht. Sie werben im großen Maße mit der günstigen 100Mbit-Leitung und sperren Kunde die einen hohen Download-Traffic aufweisen aus, mit der Begründung es soll genug Bandbreite für Basis-Dienste wie Facebook, Youtube, E-Mails usw. zur Verfügung stehen. Hier frage ich mich, an wen die 100Mbit-Angebote gerichtet sind, wenn nicht an "Viel-Downloader".
Für normales Surfen und E-Mail-Verkehr würde niemand, der klaren Verstandes ist einen 100Mbit-Vetrag abschließen. Kabel Deutschland braucht sich bei solchen Angeboten also nicht wundern, wenn hier viel Traffic erzeugt wird.
Als Tipp: Fair fände ich eine Regelung, bei der ab einem Gesamt-Monatstraffic die Bandbreite auf 1/10 der Basisleistung, in diesem Falle also 10Mbit beschränkt werden würde (siehe Telekom-VDSL-Verträge).
Bestimmte Dienste auf 0,1% ab einem Tagestraffic von 10GB der Basisleistung zu drosseln, kommt für mich einer Aussperrung gleich. Zumal in einem Haushalt mit mehreren Personen solch ein Traffic schnell erzeugt wird. Möchte man sich zum Beispiel Patches für Online-Spiele, wie World of Warcraft herunterladen, welche vom Hersteller per P2P Verteilt werden, so kann sich dies Abends durch Ihre Regelung als unmöglich erweisen, sofern durch andere Dienste bereits ein hoher Tagestraffic erreicht wurde. Sehr gerne kann ich Ihnen noch dutzende Beispiele für Softwaredistributionen über P2P oder OneClick-Hoster nennen.
Auch die Klausel in der AGB, die besagt, dass sich Kabel Deutschland das Recht vorbehält jederzeit weitere Maßnahmen zur Segmentstabilisierung nach eigenem Ermessen einzuleiten halte ich für äußerst bedenklich. Überspitzt könnte dies bedeuten: „Wir möchten noch mehr Kunden auf dem Segment unterbringen, also sperren wir alle Kunden ab einem Datenverkehr von 5GB von Youtube aus. Die Leute schauen eh zu viele Videos“.
Da ich grad dabei bin mich zu beschweren, so möchte ich auch noch meinen Unmut über Ihren Support kund tun. Einen Hotline-Mitarbeiter zu erreichen, der mehr Wissen hat als dem Kunden mitzuteilen er möchte doch bitte mal das Modem neu starten gleicht einem Sechser im Lotto. Auch wird man ständig von einer Abteilung zur Anderen geschoben.
Es kam bereits ein Mal so weit, dass selbst nach dutzenden Telefonaten ihr Support nicht geschafft hat zuverlässig einen Techniker zu beauftragen. Die „unüberwindliche“ Hürde hierbei war, dass unsere Interne Haustechnik ursprünglich durch Telecolumbus gestellt wurde. Einer Ihrer Mitarbeiter meinte zu mir am Telefon sogar einmal: „Also wenn jetzt nichts passiert, dann bleiben Sie wohl auf Ihrem Problem sitzen“. Erst als ich mich persönlich direkt an Telecolumbus gewandt habe, wurde mein Problem gelöst. Der Auslöser meiner Störungen war eine, von Ihrem geschickten Techniker nicht festgeschraubte Überwurfmutter am Kabel des Hausverteilers. Um Dieses Problem zu lösen musste ich in einem Zeitraum von zwei Wochen mehrere Anrufe führen.
Mit freundlichen Grüßen
Es gab auch hier mehrere Tage keine Reaktion, bis dann ein Brief in meinem Briefkasten lag. Den Brief spare ich mir hier auch einfach mal, da ich diesen bereits mehrere Seiten zuvor gepostet habe.
Kurz zusammengefasst: Gedrosselt wird ab 60GiB, ohne Nachweis, dass die Leitung nicht vertragsmäßig genutzt werden kann besteht kein Anspruch....
Da dieser Brief nicht wirklich auf meinen bisherigen Schriftverkehr einging wurde ich sauer und verfasste folgende Mail:
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
nach über 1,5 Wochen Wartezeit habe ich endlich ein Antwortschreiben (datiert auf den 30.07.2012) auf meine insgesamt vier E-Mails und einem Fax, sowie vier Hotlineanrufen erhalten.
Leider wird in diesem Schreiben nicht auf meine eigentliche Beschwerde eingegangen, sondern es handelt sich um einen Vordruck welches im Internet schon dutzende Male zu lesen gab.
Es ist eine Frechheit nach 1,5 Wochen mit einem Standardschreiben abgespeist zu werden, welches überhaupt nicht auf den eigentlichen Stand der Dinge eingeht.
Kurz zusammengefasst:
Es geht um die im Mai durchgeführte AGB-Änderung, welche eine Drosselklausel ab 10GiB Datenvolumen auf bestimmte Dienste beinhaltet.
Ich habe mehrmal darauf hingewiesen, dass wir entgegen der Kabel-Deutschland eigenen AGB NICHT informiert wurden und demnach auch keine Stillschweigende Zustimmung zustande kam. Da es sich hierbei um eine einseitige Vertragsänderung zur Ungunst des Vertragnehmers handelt so hätte uns ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt werden müssen, wenn es nicht möglich sei auf Widerspruch die Leitung nach alten Vertragsinhalten weiter laufen zu lassen.
Darauf wurde in Ihrer Antwort in keinem Satz eingegangen. Es handelt sich hierbei wie schon erwähnt um ein Standardschreiben, was im Internet schon mehrmals veröffentlicht wurde.
Des Weiteren wurde in Ihrem Schreiben mitgeteilt, dass erst ab einem Volumen von 60GiB gedrosselt wird. Ich habe jedoch zusätzlich gemeldet, dass die Drosselung bereits ab 10GiB bei uns greift. Auch wenn meine Leitung gar nicht betroffen wäre, so gilt die Vetragsänderung als Änderung zu unserem Nachteil. Demnach hätten Sie mich laut Ihren eigenen AGB darüber informieren und auf eine Widerspruchsmöglichkeit hinweisen müssen. Dies ist nicht erfolgt.
Es ist ein sehr große Frechheit nach 1,5 Wochen Wartezeit mit einem Vordruck abgespeist zu werden.
Ich fordere Sie hiermit auf, auf meine Mails, von denen die wichtigsten noch einmal im Anhang eingefügt wurden, persönlich und kompetent einzugehen.
Ansonsten wird das nächste Schreiben von unserem Anwalt erstellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Diesmal ging es wirklich verdammt flott. Nach nun drei Tagen habe ich heute folgende Antwort erhalten:
gerne haben wir die Fakten noch einmal für Sie geprüft. Aus unserer Sicht hat sich die Sachlage aber nicht geändert. Bitte beachten Sie deshalb unsere vorangegangenen Schreiben. Diese Erläuterungen gelten nach wie vor. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Da auch wir an einer einvernehmlichen Lösung interessiert sind, bieten wir Ihnen die Kündigung des Vertrages mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende, also zum 30.09.2012 an. Wir werden hier auf die Berechnung der Entgelte bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit verzichten. Bitte beachten Sie: Wir kommen Ihnen aus Kulanz entgegen. Dies geschieht ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Aus unserer Sicht ist damit alles geklärt. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kabel Deutschland Beschwerdemanagement
Nach langem Hin- und Her habe ich mich heute dazu entschlossen diese "Kulanz" aus Prinzip nicht in Anspruch zu nehmen, auch wenn ich um einen Sonderkündigungstermin gebeten habe.
1. Es wurde wieder nicht richtig auf mein Schreiben eingegangen. Mein Hinweis auf Nichteinhaltung der KDG-eigenen AGB bezüglich der Mitteilungspflicht wurde nicht eingegangen.
2. Diese Mail kommt mir wirklich dreist vor. Alleine der Schlussatz "Aus unserer Sicht ist damit alles geklärt." bedeutet für mich: "Hau doch ab und halte die Klappe, blöder Kunde"
Vor allem wurde die Sachlage geprüft und es hat sich nicht geändert. Auf die Sachlage wurde ja niemals korrekt geantwortet.
So einfach mache ich es Kabel Deutschland nun doch nicht.
Wenn ich ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehme, dann keines welches mir aus "Kulanz" angeboten wird. Wenn dann soll dies auf Grund einer Rechtspflich geschehen.
Eine Möglichkeit mich als Kunden zu halten wurde von KDG scheinbar gar nicht in Betracht gezogen.
Ich weis, ich komme grad wie ein bockiges Kind rüber, aber so langsam geht dies gegen meine Prinzipien und werde die Beschwerdestelle penetrant weiter belästigen.
Auch ist mir klar, dass dies einige von euch nicht verstehen werden, aber ich werde weiterhin auf meine, mit dem Vertrag unterschriebene AGB bestehen.
Auf gut Deutsch verlange ich das Fortführen meines Vertrages ohne Drosselung. Die Tatsache, dass bei mir nur mäßiges DSL (kleiner 16Mbit) verfügbar ist, bestärkt mich natürlich in diesem Vorhaben.
Wären hier wenigstens garantier 16Mbit verfügbar, so würde ich mir das Kündigungsrecht noch einmal genauer durch den Kopf gehen lassen, aber so....
Nachtrag:
Ich habe Kabel Deutschland jetzt folgende Antwort geliefert:
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
nach genauerer Analyse habe ich mich dazu entschlossen das Angebotene Sonderkündigungsrecht NICHT in Anspruch zu nehmen.
Vielmehr bestehe ich auf die Fortführung des Vertrages zu den von mir unterschriebenen Konditionen.
Hierzu berufe ich mich auch insbesondere auf die vom Pressesprecher Marco Gassen gegenüber Heise.de angesprochene "individuelle Lösungen" für Bestandskunden.
Zitat:
"Pressesprecher Marco Gassen bestätigte gegenüber heise online, dass die Sperre derzeit allgemein angewendet wird. "Aktuell wird erst ab Erreichen eines Gesamtdatenvolumens von 60 GByte pro Tag die Bandbreite für Filesharing für den Rest des Tages reduziert". Das betreffe aber nur einen sehr kleinen Teil der Kunden, erklärt Gassen, eine Änderung der AGB halte Kabel Deutschland deshalb nicht für erforderlich. Nur 0,1 Prozent der Kunden würden tatsächlich gedrosselt. Falls Kunden betroffen seien, die ihren Vertrag vor Mai 2012 abgeschlossen haben, biete Kabel Deutschland "individuelle Lösungen" an."
Quelle:
http://www.heise.de/netze/meldung/Kabel ... 52920.html
Mit freundlichen Grüßen