Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutzer

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2coiNz
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von 2coiNz »

Dass ich das so geschrieben habe, ist doch in keinem Punkt widersprüchlich.

Wenn ich widerrufe, nur damit meine alten AGB nach wie vor Bestand haben, würde mich KDG höchstwahrscheinlich als bald vor die Tür setzen wollen.
Wenn ich nicht widerrufe, gelten die Drossel-AGB als akzeptiert und mir fehlt gänzlich die Grundlage, mich über eine etwaige Drosselung zu beschweren.

Ich stehe zwischen den Stühlen.
Einerseits möchte ich die Leitung ungedrosselt nutzen können - ich müsste den AGB widersprechen, würde aber von KDG nen "Rauswurf" riskieren.
Andererseits läuft "momentan", dank verschlüsselter VPN-Verbindung, alles in einem annehmbaren Rahmen, weswegen mich die aktuellen AGB nur in einem Punkt stören.
KDG AGB Internet & Phone hat geschrieben:Kabel Deutschland behält sich vor, die Maßnahmen nach a.) und b.) anzupassen, wenn und soweit dies
aus technischen Gründen oder auf Grund neuer Dienste und/oder derzeit noch nicht absehbarem
Nutzungsverhalten erforderlich ist, um das durch die beschriebenen Qualitätssicherungsmaßnahmen
verfolgte Ziel weiterhin erreichen zu können.
Sollten jetzt auch verschlüsselte Verbindungen seitens von KDG unterbunden werden, sehe ich mich dazu verleitet, ordentlich zu kündigen.

Und ob das jetzt eintreten wird, wird sich erst noch zeigen.
Und das sicherlich innerhalb der nächsten Wochen und nicht genau einen Tag vor meiner Vertragsverlängerung.

@MB-Berlin
Bei einem Shit-Storm geht es ja gerade eher darum, das Opfer des Shit-Storms mit nicht ganz sachdienlichen Mitteln auf seine eigene Missstände aufmerksam zu machen. Nur weil man sich in Briefen und Mails an KDG immer schön an die Nettiquette hält, ändert es nichts an der Tatsache, dass es etwas zu beanstanden gibt, das sicherlich den ein oder anderen von euch schon zur Weißglut getrieben hat. Da bietet ein Shit-Storm andere Möglichkeiten. Nicht zuletzt dadurch, dass KDG wirklich in keinem Punkt auf die Anliegen bzw. Fragen des Beschwerdestellers eingeht. Gibt es da wirklich noch etwas in Schutz zu nehmen?
Wenn du ein Auto kaufst, es aber nicht fährt, willst du doch auch nicht vom Autohändler ne neue Lackierung haben?
Schreibe ich jetzt dem Beschwerdemanagement von KDG, sie mögen doch bitte an einer produktiven Korrespondenz teilnehmen und nicht nur dir Standardschreiben dir zukommen lassen, aber eben nur solche eintrudeln, ist das Maß wirklich voll.
Zuletzt geändert von 2coiNz am 06.08.2012, 18:48, insgesamt 2-mal geändert.
spooky
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von spooky »

@MB-Berlin.. da wo das 2. Mal Neukunde stand, habe ich mich verschrieben
mason
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von mason »

@ 2coiNz
Hatte was gesucht:

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11.1.
a) Kabel Deutschland ist berechtigt, weniger gewichtige Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern, sofern diese
Änderung nicht zu einer Umgestaltung des Vertragsgefüges insgesamt führt. Zu den
gewichtigen Bestimmungen gehören insbesondere Regelungen, die Art und Umfang der
vertraglich vereinbarten Leistungen, die Laufzeit und die Kündigung des Vertrages
betreffen.
b) Ferner ist Kabel Deutschland berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
anzupassen oder zu ergänzen, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der
Durchführung des Vertrages mit dem Kunden auf Grund von nach Vertragsschluss
entstandener Regelungslücken erforderlich ist. Dies ist dann der Fall, wenn die
Rechtsprechung eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für unwirksam erklärt oder eine Gesetzesänderung zur
Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen führt.
c) Die geänderten Bedingungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem
Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail zugesandt. Die Änderungen gelten als genehmigt,
wenn der Kunde ihnen nicht in Textform widerspricht. Der Widerspruch muss innerhalb
von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung eingegangen sein. Kabel Deutschland wird
auf die Widerspruchsmöglichkeit und die Bedeutung der Sechswochenfrist im
Mitteilungsschreiben besonders hinweisen. Übt der Kunde sein Widerspruchsrecht aus,
gilt der Änderungswunsch von Kabel Deutschland als abgelehnt. Der Vertrag wird dann
ohne die vorgeschlagenen Änderungen fortgesetzt. Das Recht der Vertragspartner zur
Kündigung des Vertrages bleibt hiervon unberührt.
Zu Punkt a: Die Drosselung gehört meiner Ansicht nach somit zu den gewichtigen Gründen.
Zu Punkt c: bei Widerspruch wird dein Vertrag zu den alten Konditionen fortgesetzt. KDG kann dir dann aber zur Ende der regulären Laufzeit kündigen.

Allgemein: bei der automatischen Verlängerung nach der Mindestlaufzeit und jeder weiteren automatischen Verlängerung gelten grundsätzlich die Bedingungen, die zum Zeitpunkt des ursprünglichen Vertragsabschlusses gültig waren.
Bei Tarifwechsel gelten dann allerdings auch die neuen AGB´s.
Zuletzt geändert von mason am 06.08.2012, 18:55, insgesamt 1-mal geändert.
Kunterbunter
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von Kunterbunter »

2coiNz hat geschrieben:Sollten jetzt auch verschlüsselte Verbindungen seitens von KDG unterbunden werden, sehe ich mich dazu verleitet, ordentlich zu kündigen.

Und ob das jetzt eintreten wird, wird sich erst noch zeigen.
Und das sicherlich innerhalb der nächsten Wochen und nicht genau einen Tag vor meiner Vertragsverlängerung.
So schnell geht das nicht bei KD. :) Das wird erst nach deiner Vertragsverlängerung kommen.
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von 2coiNz »

@mason: Danke erstmal, dass du dir den gesamten Text nochmal durchgelesen hast. So weiß ich zumindest jetzt, wie ich mich bzgl. der zugesandten AGBs zu verhalten habe - nämlich den Änderungen schriftlich widersprechen.

Wie sieht es eigentlich dann aus, möchte man auch nach Vertragslaufzeit und Kündigung durch KDG Kunde bei der KDG bleiben?
Sieht KDG in einem solchen Falle davon ab, dich als "Neukunde" erneut zu begrüßen, wurdest du erst einmal seitens von KDG gekündigt?
Guppi
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von Guppi »

MB-Berlin hat geschrieben: Wieso soll ich in das Horn: "KDG schlecht reden" mit einstimmen?
Das machen hier schon genug.
Mein Anschluss läuft. So, wie ich es möchte.
Ich sag ja nicht, dass du einfach in das gleiche Horn stoßen sollst, aber Kritik sollte man auch mal gelten lassen. Bisher habe ich noch keinen Post von dir gesehen, wo es hieß "hmm, ist wirklich doof gelaufen".
Ich möchte keiner Person etwas falsches unterstellen, aber es kommt für mich subjektiv so rüber. Wenn hier Deiner Meinung nach zu viele Personen über KDG meckern, kann es dann nicht sein, dass dies auch einen Grund hat? Von Nichts kommt das auch nicht! Zu der Frage, warum man so unzufrieden so lange Kunde bei KDG geblieben ist: Ich glaube dem Großteil der Leute bleibt nichts anderes übrig, da diese sich einfach in einem schlecht bis gar nicht vorhandenem DSL-Ausbaugebiet befinden. Ich frage mich manchmal wirklich, wie viele Kunden KDG verlieren wird, wenn (V)DSL viel weiträumiger verfügbar wäre.
Und sich negativ über eine Firma zu äußern, mit der man unzufrieden ist, ist doch Verständlich. Schließlich bezahlt der Kunde Geld an KDG und nicht anders herum. Wenn man dabei jedoch von jedem Offiziellen hingehalten wird und ein Medienberater hier im Forum alles probiert schön zu reden (Ja tut mir leid, aber so kommt es mir vor, bitte nicht sauer sein deswegen), kommt man sich als Kunde einfach nicht ernst genommen vor. Zumal Du ja stellenweise auch versuchst inhaltlich korrekt ausgedrückte äußerungen, die bloss wiedersprüchlich formuliert sind, außeinander zu nehmen und den Poster versuchst damit zu widerlegen.

Beispiel:
MB-Berlin hat geschrieben:
spooky hat geschrieben:Damit sagt man doch aus, dass man nicht weiß, wer Bestandskunde und Neukunde ist UND man hat die Neukunden nicht Informiert..
wieso hat man die Neukunden nicht informiert?
Hier war doch wirklich klar, was gemeint ist...
Oder meintest Du es tatsächlich ernst?!?
Da ergab sich doch klar aus dem Kontext der vorhergehenden Posts.
Und dies ist nur ein Beispiel für das, was ich meine.
MB-Berlin hat geschrieben: So steht es überall, wo der Kundenservice Zugriff hat. wie soll dieser Kundenservice Dir dann eine andere Antwort geben?
(auch das wird in Deinen Augen "Schönreden" sein. Aber ein Hotliner hat nur die Informationen am Computer, die er in Deine Briefe einbauen kann.)
Tut mir leid, wenn ich es so sage, aber ja, es kommt mir wie ein Schönreden vor.
Zur Begründung:

Es mag sein, dass Hotliner andere Informationen vorliegen haben. Diese falschen Infos müssen allerdings auch von irgendwo her kommen.
Die scheinbar höher gelegenen Stellen scheinen demnach ja billigend in Kauf zu nehmen, dass die "Hotliner" falsche Informationen weiter geben. Wie schon mal gesagt, die neue Regelung existiert nun schon seit >2 Monaten. Das wäre auch lange genug Zeit eine Richtigstellung zu verteilen.

Und jetzt mal ab vom normalen Hotliner. Der VORDRUCK, der bei mir im Briefkasten lag, war unterschrieben vom Leiter des Kundenservice. Wenne ein Leiter nicht die korrekten Informationen hat, wer denn dann? Zumal der Leiter ja auch dafür mit seiner Unterschrift grade steht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ihm falsche Informationen weitergegeben wurden, ohne diese in mitlerweile 2 Monaten richtig zu stellen.
<Sarkasmus>Oder wurden ihm dann diese Infos bewusst falsch weitergegeben um einen Sündenbock zu haben?</Sarkasmus>

Realistischer ist für mich die Annahme, dass dem Kunden zwar gesagt wird ab 60GiB greift die Regelung, defacto wird jedoch ab <= 10GiB gedrosselt und der Kunde darf das Gegenteil beweisen, schließlich weiß KDG angeblich auch nicht, ob beim Kunden die Drossel überhaupt angewandt wird.

Und jetzt mal Butter bei die Fische:

Mir als Kunden ist es auch egal, welche Infos dem Hotliner vorliegen. Wenn man mir falsche Informationen vorhält, dann werde ich als Kunde sauer. Basta!
Meine Wut geht auch nicht an irgendeinen Hotliner, der für ein Apfel und ein Ei in einem stickigen Großraumbüro hockt, sondern allgemein gegen Kabel Deutschland.

Zitate aus dem Brief:
"Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass uns keine weiteren Informationen dazu vorliegen, ob Sie von einer Absenkung der Übertragungsgeschwindigkeit für File-Sharing Anwendungen betroffen sind. Denn alle in unseren Systemen verarbeiteten Daten werden spätestens mit Ablauf des Tages vollständig gelöscht."
Aus dem einfachen Grund habe ich ja direkt nach Greifen der Drossel in der Technik-Hotline angerufen. Während die Drossel greift müsste ja auch etwas vermerkt sein. Aber helfen konnte mir natürlich niemand. Egal wen man kontaktiert, es wird immer auf die Beschwerdestelle verwiesen. Eine Raktion von dieser ist nach knapp 1 - 2 Wochen zu erwarten.

Obwohl...einmal habe ich sogar in der Hotline eine Auskunft bekommen, die lautete: "Da müssen Sie aber schon täglich extrem hohes Datenaufkommen haben um gedrosselt zu werden." Dies würde ja der Auskunft widersprechen, dass die Daten täglich gelöscht werden. Bei einer solchen Äußerung fragt man sich natürlich, was die Dame dort am Telefon versucht einem zu erzählen? Einfach etwas sagen in der Hoffnung, der Kunde schluckt es???
"Ohne den Nachweis, dass Sie Ihren Anschluss nicht vertragsmäßig nutzen können, sehen wir daher keinen Anspruch darauf...."
Ich habe merhmals den Nachweis angeboten, darauf wird jedoch nicht eingegangen.
MB-Berlin hat geschrieben:
Simsi1986 hat geschrieben:Ich persönlich habe die Erfahrung gemacht, dass nach zusenden eines Screenshots mit Glasnost-Speedtest zwar telefonisch vom Techniker nur der Hinweis kam, dass ich mich besser mal an den Verbraucherschutz wenden soll und dass KDG eben drosselt, egal ob Bestands- oder Neukunde, aber aus heiterem Himmel plötzlich nicht mehr gedrosselt wird.
War nicht in irgendeiner Pressemitteilung veröffentlicht, dass sich die Bestandskunden, die gedrosselt werden, melden sollen, damit man eine Lösung findet?
Mir war so.

MB-Berlin
Diese Pressesprechermitteilung gab es tatsächlich, aber wenn man versucht sich darauf zu berufen kommt doch die Mitteilung, dass zwischen Bestands- und Neukunden technisch nicht nicht unterschieden werden kann.
Auch hier fragt man sich zwangsläufig ob bei KDG eine Hand nicht weis, was die andere macht.
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von Controlware »

Hallo,

wir waren auch ( obwohl Geschäftskunden von KDG ) von der "sogenannten" Filesharingdrossel betroffen.

3 Monate hat dann KDG eine Existenz der Drosselung bestritten und wir durften nur noch 9,2 GB Traffic am Tag nutzen. Nach stärkeren und intensiven Mailanfragen wurde uns mitgeteilt das KDG auf Kunden wie uns keinen Wert legt weil wir ja unsere 100 MBit Flatrate nicht nur zum surfen oder Socialnetwork benutzen sondern auch größere Datenmengen transportieren und gar so böse sind Maxdome anstelle der KDG-Digitalprogramme zu nutzen :brüll: .

Mal ehrlich....wer ordert schon eine 100 MBit-Leitung zum surfen oder mails schreiben ....da reicht doch ohnehin schon fast das alte Analogmodem? Das KDG genau auf Analogmodemgeschwindigkeit 12,5 kb/sec ( 100 kb/sec) bremst nach ca. 12 Minuten Nutzung der 100 MBit-Leitung ist schon heftig überzogen und stellt hier ziemlich klar was KDG seine Kunden wirklich wert sind.

Kundenfreundlichkeit wird hier offensichtlich so klein geschrieben das man ein Elektronenmikroskop braucht um es sichtbar zu machen :shock:

Das Ende vom Lied ist das wir dann ja quasi zur Kündigung genötigt wurden und glücklicherweise einen deutlich kundenorientierteren und servicefreundlicheren VDSL-Anbieter gefunden haben. Der bringt zwar nur 50 MBit....aber das sind immer noch 500fach höhere Geschwindigkeiten als das Schneckentempo von KDG.

Greetz

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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von VBE-Berlin »

Controlware hat geschrieben:wurde uns mitgeteilt das KDG auf Kunden wie uns keinen Wert legt weil wir ja unsere 100 MBit Flatrate nicht nur zum surfen oder Socialnetwork benutzen sondern auch größere Datenmengen transportieren und gar so böse sind Maxdome anstelle der KDG-Digitalprogramme zu nutzen :brüll: .
habt ihr das wenigstens schriftlich?
oder leider nur per Telefon?

Das ist schon eine sehr befremdliche Aussage.

Normalerweise sollen doch aber ab den 10 (eigentlich doch 60?) GB nur Filesharingdienste oder OCH gedrosselt werden?
Bei Euch scheint dann aber komplett gedrosselt worden zu sein?

MB-Berlin
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von mason »

Entspricht genau dem, was andere auch schon sagten.
Wenn´s diese Aussage per Mail gab, würde mich der komplette Wortlaut interessieren.
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Controlware
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von Controlware »

mason hat geschrieben:Entspricht genau dem, was andere auch schon sagten.
Wenn´s diese Aussage per Mail gab, würde mich der komplette Wortlaut interessieren.
Hallo,

die mail war nur eine Standardform seitens KDG. Derartige Aussagen haben wir fernmündlich bekommen und in ähnlicher wenn auch entschärfter Form auf unserer "Kündigungsbestätigung" per Briefpost erhalten. Per Telefon mussten wir uns aber noch ganz andere Sachen gefallen lassen....daher der Rat alle Gespräche zukünftig aufzeichnen lassen seitens KDG und sich den Gesprächspartner notieren.

Mal das ungewöhnlichste Beispiel eines KDG-Kontakt bei der Störungshotline:
Wir : Es geht hier insbesondere um die Drosselung der SSL-Ports 443 und 563, sowie des Standard-Ports 80.
Mitarbeiter KDG : KDG drosselt nicht
Wir: Sie sind schon sicher das sie wissen wovon wir reden ? Haben sie Erfahrungen im IT ?
Mitarbeiter KDG : Das geht dich nichts an du W.....r
Wir : Wie bitte ? Würden sie mir bitte ihren Namen sagen
Mitarbeiter KDG : Mickie Maus du Ar.....ch
Mitarbeiter legt auf

Wir waren fast 10 Jahre bei KDG Kunde und selbst privat Kleinaktionär des MDAX-Wertes....aber was sich hier abzeichnet ist einfach nur peinlich für ein Unternehmen. Wäre nicht derarties uns widerfahren wären wir wohl immer noch Kunde....aber es gibt einen Punkt der einfach nicht überschritten werden darf. KDG hat letztendlich alle Anwendungen die einer höheren Bandbreite bedürfen gedrosselt....was übrig blieb war ein extrem teurer Telefonanschluss für 49,90 EUR ....den mehr ist letztendlich mit 100 kb/sec nicht wirklich möglich.

@ Mason....konnte dir per PN nicht antworten....geht wohl erst ab 10 Beiträgen die PN-Funktion

Greetz

Controlware