Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutzer

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Kunterbunter
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von Kunterbunter »

p0ddie hat geschrieben:Kann mir gut vorstellen, dass KD mich gehen lässt
Dummerweise bekommt gerade der ein Angebot, so wie bei SeeKer, bei dem es kein VDSL gibt. :brüll:
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Guppi
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von Guppi »

Kunterbunter hat geschrieben:
p0ddie hat geschrieben:Kann mir gut vorstellen, dass KD mich gehen lässt
Dummerweise bekommt gerade der ein Angebot, so wie bei SeeKer, bei dem es kein VDSL gibt. :brüll:
Ich prophezeie folgenden Ablauf:

Zuerst werden die ewig zum Antworten brauchen (bei mir 1,5 Wochen).
Dann wird folgendes Schreiben kommen:

"Sehr geehrter Herr xxx,

Sie haben uns mitgeteilt, dass Sie Ihren Internetanschluss nicht wie vereinbart nutzen konnten. Das tut uns sehr lei!

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass uns keine weiteren Informationen dazu vorliegen, ob Sie von einer Absenkung der Übertragungsgeschwindigkeit für Filesharing-Anwendungen betroffen sind. Denn alle in unseren Systemen verarbeiteten Daten werden spätestens mit Ablauf des Tages vollständig gelöscht. Aktuell wird die Bandbreite ausschließlich für Filesharing-Anwendungen, und das erst ab einem genutzten Gesamtdatenvolumen von 60 GB am Tag, reduziert. Davon sind nach aktuellen Schätzungen ldeiglich 0,1% unserer Kunden betroffen. Ohne einen Nachweis, dass Sie Ihren Anschluss nicht vertragsmäßig nutzen können, sehen wir daher keinen Anspruch darauf, den geschlossenen Vertrag frühzeitig zu beenden.

Bitte beachten Sie auch: Vor allem in den späten Nachmittags- und Abendstunden kommt es allgemein zu einer stark zunehmenden Internetnutzung. Das wirkt sich ebenfalls auf die Verfügbarkeit von Internetdiensten und - anwendungen aus.

Oder besteht eventuell eine technische Störung Ihres Anschlusses? Dann wenden Sie sich bitte direkt an unsere Technik-Experten! Sie sind unter der kostenlosen Rufnummer (0800) 5 26 66 25** rund um die Uhr gerne für Sie da.

Haben Sie Fragen? Dann rufen Sie uns einfach an!

Haben Sie Fragen? Dann rufen Sie uns einfach an! Wir sind unter unserer Service-Nummer (0800) 2 78 70 00** gerne für Sie da

Mit freundlichen Grüßen

xxx
Leiter Kundenservice"

Hierbei handelt es sich um einen Vordruck, den schon viele Leute erhalten haben. Bei mir geht der Brief auch zum Großteil komplett an meine Mails, Faxe und Anrufe vorbei. Ich bezog mich nicht ausschließlich auf auf die Drosselung, sondern mehr auf die Vertragsänderung an sich. Das doppelte "Haben Sie Fragen?" ist kein Fehler von mir, sondern steht wirklich so in dem Brief drin. Man beachte auch, dass die Mitteilung "erst ab 60GB" in der Realität Vorne und Hinten nicht stimmt.".

Die Anrufe im Kundenservice und in der Technik bei den so genannten Experten führen zu keinem Erfolg. Stellenweise zeigen die sich absolut unwissend. In der Technik wollten die es sogar auf das WLAN schieben, obwohl ich denen tausend Mal gesagt habe, dass nur ein Rechner im Netzwerk per WLAn verbunden ist, der Rest über ein kabelgebundenes Gigabit LAN und auch der Router ist (auch über den WAN-Port) Gigabit-fähig (Asus RT-N56U). Bei einem Hinweis darauf, dass es sich um eine Vertragsänderung zum Nachteil des Kunden handelt kommt immer nur die Aussage des Kunden-Service, die können am telefon nichts machen und ich soll doch eine Beschwerde schreiben.
Bzw. wird man vorher noch an die Vetragsabteilung weiterverbunden, aber an der letztendlichen Aussage änbdert sich nichts.

Zum Thema NAchweise: Ich habe denen in meinen Schreiben, als es doch um die tatsächliche Drosselung ging, gesagt, dass ich als Nachweise gerne Screenshots der Downloadraten, Router-Protokolle und das Ergebnis des Glasnost-Tests zukommen lassen kann. Und dies jeweils von vor und nach dem Greifen der Drosselung. Hierzu gab es gar keine Reaktion.
Simsi1986
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von Simsi1986 »

Die beschriebene Vorgehensweise von KDG kommt mir bekannt vor.
Immerhin warst du schon über den Schritt "Speedtest von KDG und Einstellungen Netzwerk prüfen, Modem neu starten" hinaus.
Ich habe mehrfach konkret geschrieben um was es geht, aber die haben nicht gechecked, dass der Speed im Netzwerk (ca. 120 MB/s) ok ist und ich eine Fritz!Box nutze und kein Modem. Als ich mal angerufen worden bin und mit Ports angefangen habe, wollte er wissen, welcher Port dass an der Fritz!Box wäre O_o
Als ich ihm nen Crashkurs Netzwerktechnik gegeben hab hat er mich in die Vertragsabteilung verbunden, die wüssten besser bescheid (kann ich mir fast vorstellen, dass die sich mit Netzwerktechnik besser auskennen, schlechter ist fast unmöglich! ;) )
Ende vom Lied: nach fast 6 Wochen und weiteren Mails und Telefonaten waren aus heiterem Himmel die Drosseln weg.

Ich bin äußerst enttäuscht über die Vorgehensweise - scheinbar glaubt KDG tatsächlich, dass sich weniger als 1 % der Kunden mit der Drosselung rumärgern und legt daher keinen Wert darauf, dass bei diesen Problemen geholfen und normal mit den Kunden umgegangen wird. Bin gespannt, ob sich der Verbraucherschutz der Sache annimmt.

Ansonsten hoffe ich jeden Tag, dass unsere Stadt die 500 TEUR für VDSL 50 von der T-Com investiert. Da ist zwar auch nicht alles goldig, aber immerhin gibts mit Entertain keine Drossel. Einziger Grund bei KDG zu bleiben, wäre eine Anpassung der AGBs zu Gunsten der Kunden, evtl. mit einer Regelung, die sich an der der Telekom orientiert. Kann ja nicht sein, dass man würfeln muss, wenn es um die Dienste geht, die von der Drossel betroffen sind.
Guppi
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von Guppi »

Ich habe denen jetzt nochmals den gesamten bisherigen Schriftverkehr zukommen lassen mit der Aufforderung, mir eine persönliche und kompetente Antwort zu geben. Ich würde mich nicht mit einem Vordruck abspeisen lassen.
Auch habe ich geschrieben, dass das nächste Schreiben ansonsten durch meinen Anwalt aufgesetzt werden wird.

Ich muss dazu aber auch sagen, die Leute in der Hotline tun mir auch wirklich leid. Ich stelle es mir so vor, dass es Leute sind, die dort über irgendeine Zeitarbeitsfirma gelandet sein müssen. Für 800 Euro Netto im Monat wurden die dann nach einer eintägigen Einweisung auf die Kunden losgelassen.

Dennoch muss es doch möglich sein, grad auf eine schriftliche Anfrage, mal eine kompetente Antwort zu erhalten, die auch nicht meilenweit an meiner Anfrage vorbei geht.
atze
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von atze »

Guppi hat geschrieben:Hallo,

Meine letzte Vertragsumstellung war im Januar diesen Jahres (32 Mbit auf 100Mbit), also bin ich definitiv Bestandskunde.
Kann es sein, dass durch die Vertragsumstellung die neuen AGB's in Kraft treten?
Guppi hat geschrieben:
Als Inhalt hatte ich klargestellt, dass ich als Bestandskunde über die AGB-Änderungen nicht informiert wurde und so eine Einverständniserklärung durch Stillschweigen nicht greifen kann, da ja dies die eben erwähnte Informierung voraussetzt. Ich habe direkt klargestellt, dass ich mit den AGB-Änderungen nicht einverstanden sei und KD aufgefordert die "Drossel" bzw. die "Maßnahme zur Sicherung der Netzintegrität" von meinem Anschluss zu nehmen, da ich in diesem Fall sehr gerne Kunde bei KD bleiben würde. Sofern dies nicht möglich sei, habe ich um ein Sonderkündigungsrecht gebeten, da die AGB-Änderung eine einseitige Vertragsumstellung zu meinem Nachteil darstellt.
Warum schreibst Du das? Wenn du offiziell keine Kenntnis von den neuen AGB's hast, gelten die für dich nicht. Also ist deine beschränkte Geschwindigkeit eine "Reklamation" und als solche würde ich das handhaben. Melden und nach einer Wartezeit eine Frist setzen zur Beseitigung des Mangels. Dann kann es natürlich passieren, dass KDG die Beschränkung als eine Maßnahme zur Qualitätssicherung hinstellt, zu der sie nach den alten AGB's ja ebenfalls berechtigt sind. Wenn du "Pech" hast, entlässt KDG dich aus deinem Vertrag, aber damit ist dir ja auch nicht wirklich geholfen.

Wenn Du offiziell Kenntnis von den neuen AGB erhältst, kannst du diese akzeptieren oder ihnen widersprechen. Dann wird dir KDG im Gegenzug normalerweise fristgerecht kündigen oder dein Vertrag läuft zu den Bedingungen der alten AGB weiter. Das ist aber eher unwahrscheinlich.
Guppi hat geschrieben: Kann mir hier jemand einen Tipp geben, wie ich noch KD kontaktieren kann, so dass ich auch eine Antwort erhalte?
Muss ich wirklich so weit gehen, dass ich ein Einschreiben mit Rückschein schicken muss oder wenn alle Stränge reißen sogar einen Brief per Gerichtsvollzieher?
Ja, scheint mir das beste.

Gruß
Andreas
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von dbpdw »

Guppi hat geschrieben: Auch habe ich geschrieben, dass das nächste Schreiben ansonsten durch meinen Anwalt aufgesetzt werden wird.
Ich hoffe inständig, dass es endlich mal dazu kommt. Wie immer es ausgehen mag, aber dann herrscht wenigstens Klarheit.
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von Kunterbunter »

dbpdw hat geschrieben:aber dann herrscht wenigstens Klarheit.
Nein, auch dann kannst du dich nicht darauf berufen. Es bleibt immer noch eine Einzelfallentscheidung.
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von dbpdw »

Kunterbunter hat geschrieben: Nein, auch dann kannst du dich nicht darauf berufen. Es bleibt immer noch eine Einzelfallentscheidung.
Sicherlich, aber Recht wird doch wohl Recht bleiben.
Wenn ein Gericht mal entschieden hat, dass KDG hier nicht willkürlich drosseln darf, dann sollte das Urteil imho an einem anderen Gericht nicht anders ausfallen.
Wenn im Lieferumfang eine Flatrate enthalten ist, dann möchte ich auch eine bekommen. Sonst kommt es hier noch soweit, dass KDG sagt: Tut uns leid, aber mehr als 1 Std./Tag telefonieren tut nicht Not. Ihr Volumen ist aufgebraucht.

Leider gibt es in Deutschland nicht das Recht auf Sammelklage.
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von HSVMichi »

Du erhälst doch eine Flatrate. :confused:

Aus der Definition in Wikipedia:

Eine Flatrate im Sinne dieses Artikels ist jedoch nur ein Tarif, der einen wirklichen Pauschalpreis bietet – völlig unabhängig von Nutzungsdauer und übertragener Datenmenge.
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von dbpdw »

HSVMichi hat geschrieben:Du erhälst doch eine Flatrate. :confused:
Ich schon, mich betrifft es ja auch nicht, da ich pro Monat grade mal 10 GB zusammen kriege. Aufregen tut es mich aber trotzdem.
HSVMichi hat geschrieben:Eine Flatrate im Sinne dieses Artikels ist jedoch nur ein Tarif, der einen wirklichen Pauschalpreis bietet – völlig unabhängig von Nutzungsdauer und übertragener Datenmenge.[/i]
Eben - unabhängig von Nutzungsdauer, Datenmenge und unabhängig von welchen Seiten ich etwas runterlade, insofern sie nicht deutschem Recht widersprechen.
Des weiteren verstehe ich überhaupt nicht, warum legale File-Sharing Dienste so ein Teufelszeug für KDG sind. :confused:

Wenn es das normalste der Welt wäre, nach xGB gedrosselt zu werden, warum erwähnt KDG das nicht gleich bei der Bestellung freiwillig? Komm mir jetzt aber bitte nicht damit, dass diese Klausel irgendwo zu finden ist.

Es wurde hier ja auch schon viel von Volumen-Tarifen geredet. Das kann KDG sich imho doch gar nicht erlauben. Würden zu viele ein großes Volumen buchen, würde die Netzstabilität wieder leiden. Aus diesem Grund wird ja schließlich jetzt auch gedrosselt.
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