Ist doch schon Standard bei denen.HH-TV-Fan hat geschrieben:Die KDG ist also mal wieder allein auf weiter Flur, und blamiert sich.
Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF
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Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF
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Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF
Von Blamieren kann ich in dem Artikel nichts lesen. Im gegenteil. UM prüft nun erstmal ob die Kündigungsschreiben rechtens sind und versuchen auf Einsicht der ARD und ZDF zu hoffen. Klagen werden nicht ausgeschlossen. Ich denke früher oder später wird auch UM sich der Klage anschließen.HH-TV-Fan hat geschrieben: Jetzt aber zurück zum eigentlichen Thema: UM/KBW will lieber weiter mit ARD/ZDF verhandeln, als vor Gericht zu ziehen (Link). Man sieht zwar das derzeitige Modell mit den Einspeisegebühren als gut und richtig an, und möchte daran auch festhalten, eine Klage wird es jedoch erstmal nicht geben! Die KDG ist also mal wieder allein auf weiter Flur, und blamiert sich.
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Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF
Ich hab da jetzt ein Verständnisproblem.
Wenn ich das richtig mitbekommen habe, wurden die Verträge von ARD und ZDF fristgerecht gekündigt, die Kündigungen sind nach meinem Verständnis damit rechtens. Außerdem haben die ÖR die Kündigungsabsicht frühzeitig bekanntgegeben.
Wie kann man (KDG) jetzt gegen die Kündigung klagen?
Wenn ich das richtig mitbekommen habe, wurden die Verträge von ARD und ZDF fristgerecht gekündigt, die Kündigungen sind nach meinem Verständnis damit rechtens. Außerdem haben die ÖR die Kündigungsabsicht frühzeitig bekanntgegeben.
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Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF
Richtig. ARD und ZDF haben die Verträge gekündigt.ttmicro hat geschrieben:Ich hab da jetzt ein Verständnisproblem.
Wenn ich das richtig mitbekommen habe, wurden die Verträge von ARD und ZDF fristgerecht gekündigt, die Kündigungen sind nach meinem Verständnis damit rechtens. Außerdem haben die ÖR die Kündigungsabsicht frühzeitig bekanntgegeben.
Wie kann man (KDG) jetzt gegen die Kündigung klagen?
Das frage ich mich auch, warum jetzt KDG gegen die Kündigung klagt, da die rechtens ist.
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Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF
Ich weiss nicht, ob die Kündigungen rechtens sind. Unity Bw prüfen ja auch noch die Rechtmässigkeit.
Da keiner von uns die Vertragstexte und Kündigungsvoraussetzungen kennt, kann hier niemand sagen, ob das nun Rechtmäßig ist oder nicht.
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Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF
Man müsste wissen, wogegen KDG überhaupt klagen will.
Geht es darum, dass ARD/ZDF bei der Kündigung etwas falsch gemacht haben könnten und diese nicht rechtens ist? Oder geht es darum, dass ARD/ZDF einen neuen Vertrag nur noch unterschreiben, wenn auf Einspeiseentgelte verzichtet wird?
Ich verstehe die ganze Sache so, dass es letzteres ist.
Geht es darum, dass ARD/ZDF bei der Kündigung etwas falsch gemacht haben könnten und diese nicht rechtens ist? Oder geht es darum, dass ARD/ZDF einen neuen Vertrag nur noch unterschreiben, wenn auf Einspeiseentgelte verzichtet wird?
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Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF
Aber darauf kann ich doch nicht klagen.Knidel hat geschrieben:Man müsste wissen, wogegen KDG überhaupt klagen will.
Geht es darum, dass ARD/ZDF bei der Kündigung etwas falsch gemacht haben könnten und diese nicht rechtens ist? Oder geht es darum, dass ARD/ZDF einen neuen Vertrag nur noch unterschreiben, wenn auf Einspeiseentgelte verzichtet wird?
Ich verstehe die ganze Sache so, dass es letzteres ist.
ich gehe davon aus, dass KDGs Klage folgendermaßen aussieht, vlt wird es ja auch eine Feststellungsklage:
Das Gericht soll prüfen, ob KDG nach der Kündigung verpflichtet ist die ÖR kostenlos einzuspeisen.
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Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF
Das Ergebnis hängt von der Einstellung der jeweiligen Landesmedienanstalt ab.spooky hat geschrieben: Das Gericht soll prüfen, ob KDG nach der Kündigung verpflichtet ist die ÖR kostenlos einzuspeisen.
In BW erübrigt sich z.B. eine Klage, wenn die LFK auf die Einspeisung verzichtet.
http://fastvoice.net/2012/07/31/kabel-s ... cht/print/Auch die LFK ist generell der Auffassung, dass eine Must Carry-Verpflichtung
nicht per se zu einer kostenlosen Einspeisung ins Kabelnetz berechtigt.
Im Landesmediengesetz in Baden-Württemberg sind explizit nur die so genannten Nicht Kommerziellen Lokalradios (NKL) von entsprechenden Einspeiseentgelten ausgenommen.
Insofern würde von Seiten der LFK keine Aufforderung an den Kabelnetzbetreiber Kabel BW ergehen, ARD und ZDF ohne vertragliche Regelung einzuspeisen.
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Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF
Gerade in BW sollte man sich stark zurückhalten. Jahrelang hat Kabel BW hunderte Sender kostenlos eingespeist und heute wird auch weiterhin das Schweizer Fernsehen eingespeist, getarnt als Pilotprojekt oder sowas. Während die ÖR aber schön brav zahlen sollen, hält man bei den Schweizern die Hand nicht auf, weil man genau weiß, dass diese nicht zahlen werden, man speist sie aber trotzdem ein, da das Angebot mit dem SF massiv aufgewertet wird.
Eine ähnliche Situation sehe ich auch bei KDG mit den ausländischen Sendern, nur mit dem Unterschied, dass bei uns Sender wie "LRT Lituanica" niemanden hinterm Ofen vorlocken.
Eine ähnliche Situation sehe ich auch bei KDG mit den ausländischen Sendern, nur mit dem Unterschied, dass bei uns Sender wie "LRT Lituanica" niemanden hinterm Ofen vorlocken.
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Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF
Wie ich schon sagte ohne Vertrag, keine Einspeisung, Must carry hin oder her. Stichwort Urheberrechtsabgabe.Fabian hat geschrieben:Das Ergebnis hängt von der Einstellung der jeweiligen Landesmedienanstalt ab.spooky hat geschrieben: Das Gericht soll prüfen, ob KDG nach der Kündigung verpflichtet ist die ÖR kostenlos einzuspeisen.
In BW erübrigt sich z.B. eine Klage, wenn die LFK auf die Einspeisung verzichtet.
http://fastvoice.net/2012/07/31/kabel-s ... cht/print/Auch die LFK ist generell der Auffassung, dass eine Must Carry-Verpflichtung
nicht per se zu einer kostenlosen Einspeisung ins Kabelnetz berechtigt.
Im Landesmediengesetz in Baden-Württemberg sind explizit nur die so genannten Nicht Kommerziellen Lokalradios (NKL) von entsprechenden Einspeiseentgelten ausgenommen.
Insofern würde von Seiten der LFK keine Aufforderung an den Kabelnetzbetreiber Kabel BW ergehen, ARD und ZDF ohne vertragliche Regelung einzuspeisen.
Zuletzt geändert von Burkhard10 am 03.08.2012, 17:44, insgesamt 1-mal geändert.