Themenbereiche, die in diesem Forum Platz finden, sind das Fernseh- und Radioprogrammangebot von Vodafone allgemein, das frei empfangbare Fernseh- und Radioprogrammangebot über den Kabelanschluss (TV Connect), das Paket Vodafone Basic TV sowie entsprechende Vorgängerpakete (Privat HD, HD-Option etc.).
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MB-Berlin hat geschrieben:
Wenn es solch eine bodenlose Gier ist, warum wird dieses Einspeisentgelt dann sogar im TKG genannt uns somit ermöglicht?
Das TKG ist Bundesrecht, da der Bund für Telekommunikation nach dem Grundgesetz zuständig ist.
ARD und ZDF arbeiten im Auftrag der Bundesländer:
§ 19 Versorgungsauftrag
Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio können ihrem gesetzlichen Auftrag durch Nutzung geeigneter Übertragungswege nachkommen. Bei der Auswahl des Übertragungswegs sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten.
Die analoge Verbreitung bisher ausschließlich digital verbreiteter Programme ist unzulässig.
Die "geeigneten Übertragungswege" unterliegen hier bei den Kabelgesellschaften dem Bundesrecht, also dem TKG.
ttmicro hat geschrieben:Was bitteschön hat das Telekommunikationsgesetz denn mit den TV-Einspeiseentgelten zu tun?!
Was hälst Du von Lesen?
Z.B. TKG §3 Ziffer 24
und weitere Stellen. Einfach mal komplett lesen.
RegTP und die Bundesnetzagentur mehrfach bestätigt, dass von den Sendern eine technische Dienst-Leistung gem. TKG in Anspruch genommen wird.
Dort wurde auch schon mehrfach festgestellt, dass die Einspeiseentgelte an sich nicht zu beanstanden sind.
Im TKG § 3 geht es um Begriffsbestimmungen, in der Ziffer 24 um "Telekommunikationsdienste" einschließlich der Übertragungsdienste in Rundfunknetzen. Insofern hast du recht, dass auch die KNB unter das TKG fallen. Ansonsten werd ich jetzt aber nicht das ganze TKG durchlesen.
Bei der BNA hingegen hab ich bisher nichts gefunden, was sich expliziet mit den Einspeiseentgelten von TV-Sendern befasst. Im Übrigen ist die BNA eine Regulierungsbehörde, m.E. entscheidet sie nicht ob oder ob nicht 'Einspeiseentgelt', sondern überwacht die lediglich Höhe bzw. die Ausnutzung der Marktmacht der KNB.
Wenn die Formulierung 'das die Einspeiseentgelte an sich nicht zu beanstanden ist' der Originalwortlaut ist, beeinhaltet diese aber schon eine Einschränkung. Ich bin nun kein Jurist, kann mir aber vorstellen, dass diese Formulierung die Position der KNB vor Gericht nicht gerade stärkt. Im Übrigen bleibt wirklich einfach nur abzuwarten, wie letztendlich die gerichtliche Entscheidung lautet.
Gut, das alles ändert aber nichts daran, dass meiner Meinung nach die Forderung der drei großen KNB nach Einspeiseentgelten nicht gerechtfertigt ist, schon gar nicht vor dem Hintergrund, dass die vielen kleinen KNB keine Einspeiseentgelte erhalten und diese auch nicht durchsetzen konnten. Alle anderen Gründe, die gegen ein Einspeiseentgelt sprechen, habe ich weiter vorne schon dargelegt. Aber das ist meine persönliche Auffassung.
Zuletzt geändert von ttmicro am 03.08.2012, 08:29, insgesamt 3-mal geändert.
Theorie ist, wenn man alles weiß und nichts funktioniert
Praxis ist, wenn alles funktioniert und keiner weiß warum
Jede Firma hat lediglich das Ziel Profit zu machen. Egal ob Firma X oder Y. Also gehts auch an jeder Ecke ums Geld verdienen. Egal ob kabeldeutschland oder sonst wer.
Ich finds ja immer wieder gut wie heiß das Thema hier diskutiert wird.
Aber fakt ist das eine Verbreitung im Kabelnetz nicht umsonst sein kann, da ein einfach nicht nur ein Transponder bezahlt werden muss sondern auch Verstärker, Verteiler und und und.
Aber ich glaube natürlich auch das die ÖR erreichen wollen den Vertrag zu änden um eine weitere Einspeisung auszuweiten und die Haushaltsabgabe (die ja meiner Meinung nach Verfassungswiedrig ist) noch höher treiben zu können.
Richtig wäre die ÖR zu verschlüsseln und über jede Plattform (SAT,KABEL,DVB-T) nur dem Kunden anzubieten der dafür zahlen will.
Dann würden die ÖR erst mal sehen was es heist Kunden zu gewinnen und was Kosten sparen heist.
Denn Kosten sparen heist bisher bei den ÖR nur GEZ gebühren erhöhen
beatdog hat geschrieben:
Aber ich glaube natürlich auch das die ÖR erreichen wollen den Vertrag zu änden um eine weitere Einspeisung auszuweiten und die Haushaltsabgabe (die ja meiner Meinung nach Verfassungswiedrig ist) noch höher treiben zu können.
Sie ist verfassungswiedrig und hätte eigentlich von den Ländern gar nicht beschlossen werden dürfen. Die Abgabe ist nichts weiter als eine Steuer, heißt nur anders, Steuerrecht liegt aber ausschließlich beim Bund, da haben die Länder nichts zu sagen. Da die sich dass doch anmaßen... kann man sehen wie man will.
Richtig wäre die ÖR zu verschlüsseln und über jede Plattform (SAT,KABEL,DVB-T) nur dem Kunden anzubieten der dafür zahlen will.
Dann würden die ÖR erst mal sehen was es heist Kunden zu gewinnen und was Kosten sparen heist.
Denn Kosten sparen heist bisher bei den ÖR nur GEZ gebühren erhöhen
Das natürlich auch. Wobei die ÖR den Bildungsauftrag ja auch rein mit ihren Hauptsendern nachkommen können. Die Spartensender brauchen die nicht und könnten eig von heut auf Morgen abgeschaltet werden.
Und ja, ich seh es auch so, dass die hier nur einen Weg suchen die GEZ bzw die Haushaltsabgabe erhöhen zu können.
Wenn tatsächlich die ÖR in Zukunft keine Einspeiseentgelte mehr zahlen, nagen die KNB noch lange nicht am Hungertuch. Bei Umsätzen von insgesamt ca. 3,3 Mrd. Euro im letzten Jahr erzielten diese einen Gewinn von ca. 1,7 Mrd Euro. Die Einspeiseentgelte dagegen betragen nur ca. 60 Mio. Euro, der Wegfall dürfte noch nicht mal einen Grund für eine Gebührenerhöhung darstellen, obwohl - zu rechnen ist damit.
ttmicro hat geschrieben: einen Gewinn von ca. 1,7 Mrd Euro
Du solltest, bevor Du so etwas heir postest, erst einmal für Dich den Begriff EBITDA klären.
EBITDA ist nicht gleich dem "richtigen" Gewinn einer Firma.
Den hat das ZDF ja absichtlich nicht dort reingeschrieben.
beatdog hat geschrieben:Ich finds ja immer wieder gut wie heiß das Thema hier diskutiert wird.
Aber fakt ist das eine Verbreitung im Kabelnetz nicht umsonst sein kann, da ein einfach nicht nur ein Transponder bezahlt werden muss sondern auch Verstärker, Verteiler und und und.
Die Verbreitung im Kabelnetz ist ja auch nicht umsonst. Für alles das, was du aufzählst, zahlen doch schon die Kabelkunden mit den Kabelgebühren. Und bei Umsatzrenditen von bis zu 60% ist die Forderung nach Einspeiseentgelten schon ziemlich unverschämt.
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Die Bundesnetzagentur veröffentlicht beabsichtigte Entscheidungen zur Zusammenfassung von Dienstleistungen sowie zur Vorgabe der jeweiligen Maßgrößen nach § 32 Nr. 2 und § 34 TKG. Vor der Veröffentlichung gibt sie Unternehmen, an das sich die Entscheidung richtet, Gelegenheit zur Stellungnahme. Bei Anträgen auf Genehmigung von Entgelten nach § 32 Nr. 1 TKG sowie im Falle eines Vorgehens nach § 31 Abs. 6 Satz 1 und 2 TKG veröffentlicht die Bundesnetzagentur die beantragten oder vorgesehenen Maßnahmen im Bereich der Entgeltmaßnahmen nach Themen geordnet.