Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutzer

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Guppi
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von Guppi »

Was eigentlich kaum erwähnt wird:

Diese Klausel macht mir auch sehr Bauchschmerzen:
"Kabel Deutschland behält sich vor, die Maßnahmen nach a.) und b.) anzupassen, wenn und soweit dies
aus technischen Gründen oder auf Grund neuer Dienste und/oder derzeit noch nicht absehbarem
Nutzungsverhalten erforderlich ist, um das durch die beschriebenen Qualitätssicherungsmaßnahmen
verfolgte Ziel weiterhin erreichen zu können."
Überspitzt und sarkastisch ausgedrückt könnte dies auch bedeuten: "Wir wollen noch mehr Kunden auf den Segmenten unterbringen, also drosseln wir jetzt auch noch Youtube. Die Leute schauen eh zu viele Videos."


Mal eine kurze Frage, ich sehe grad, dass die AGBs im Juli schon wieder geändert wurden. Was kam denn da neu hinzu?
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ybbac
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von ybbac »

Ich will nicht schadenfroh sein, aber an dem Tag, als ich es testen wollte, kam ich auf insgesamt über 200 GB Traffic nur über One Click Hoster. Keine Drosselung.


Bezügl. Anfragen: Spart euch das Anrufen. Ich als Telefonist kann nur jedem mit solch einem Problem raten: Ruft - nicht - an.
Selbst wenn es per E-Mail/Fax/Brief länger dauert (erfahrungsgemäß 1 bis 2 Wochen, wenn eine andere Abteilung wie das Beschwerdemanagement involviert ist), dort kann man bei soetwas helfen.

Wenn es um Rechnungen, Vertragsauskünfte etc. pp. geht, ist die Hotline in den meisten Fällen gut. Nur hier kann man sich selbst eine Menge Stress sparen, in dem man es gar nicht erst macht.


Das ist, als würde man zum lokalen Saturn gehen und sich beim Mitarbeiter über die Schließung von Nokiawerken beschweren. Der wird versuchen einen zu beruhigen, aber etwas machen... kanner net :D

(Doofer Vergleich, aber die Kernaussage sollte klar sein)
Simsi1986
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von Simsi1986 »

Guppi hat geschrieben:Was eigentlich kaum erwähnt wird:

Diese Klausel macht mir auch sehr Bauchschmerzen:
"Kabel Deutschland behält sich vor, die Maßnahmen nach a.) und b.) anzupassen, wenn und soweit dies
aus technischen Gründen oder auf Grund neuer Dienste und/oder derzeit noch nicht absehbarem
Nutzungsverhalten erforderlich ist, um das durch die beschriebenen Qualitätssicherungsmaßnahmen
verfolgte Ziel weiterhin erreichen zu können."
Überspitzt und sarkastisch ausgedrückt könnte dies auch bedeuten: "Wir wollen noch mehr Kunden auf den Segmenten unterbringen, also drosseln wir jetzt auch noch Youtube. Die Leute schauen eh zu viele Videos."


Mal eine kurze Frage, ich sehe grad, dass die AGBs im Juli schon wieder geändert wurden. Was kam denn da neu hinzu?
Ja, dass ist auch der Grund warum ich mich so massiv aufrege - aktuell bin ich nicht (mehr) von den Drosseln betroffen, aber es ist nur eine Frage der Zeit bis mich KDG wieder ärgert.
Bin bereits zur gleichen Schlussfolgerung gekommen - KDG hat in vielen Segmenten ein Problem mit der Überkapazität und versucht nun die Geschwindigkeit gering zu halte um mehr Opf.. äh Kunden zu bekommen...

Von den neuen AGBS 7/2012 hab ich auch schon gelesen - konnte aber in dem hier betreffenden Absatz keine Änderung feststellen... leider!

Ich würde mich ja freuen, wenn da irgendwann drinnen steht, dass der Traffic, unabhängig davon welcher, auf 10-20 % des gebuchten Anschlusses gedrosselt wird, wenn 300 GB oder lieber mehr ;) Traffic erreicht sind... Mit einer Drosselung bestimmter Dienster, die sowieso nie zu 100% korrekt getroffen werden, macht sich KDG nur unnötig Feinde! Ist ja bereits schon so, dass bei manchen Dienste wie Maxdome als Filesharing gezählt werden!
BMAN
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von BMAN »

auch wieder korrekt.
bei mir bleibt einfach die Drossel drauf.

habe mir mal das VDSL Paket angeschaut die Preisliste ist ja ellenlang.
bikeraper
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von bikeraper »

Ich habe eben mal schnell 30GB von Share-online.biz ziehen wollen. Nach 30% (10GB) ging die Datenraten auf quasi nicht mehr vorhanden zurück. So viel zu der Aussage Bestandskunden haben 60GB pro Kalendertag frei.
Guppi
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von Guppi »

Simsi1986 hat geschrieben: Ich würde mich ja freuen, wenn da irgendwann drinnen steht, dass der Traffic, unabhängig davon welcher, auf 10-20 % des gebuchten Anschlusses gedrosselt wird, wenn 300 GB oder lieber mehr ;) Traffic erreicht sind... Mit einer Drosselung bestimmter Dienster, die sowieso nie zu 100% korrekt getroffen werden, macht sich KDG nur unnötig Feinde! Ist ja bereits schon so, dass bei manchen Dienste wie Maxdome als Filesharing gezählt werden!
Meine Rede, mit solch einer Regelung hätte ich auch als Bestandskunde absolut keine Probleme. Mit 10% hat man immer noch ausreichend Bandbreite zur Verfügung und man kann sich die Datenmenge einteilen.
Die derzeitige Regelung kommt für mich einer Aussperrung einzelner Dienste gleich. 0,1 Mbit ist gar nichts. Wie ich schon weiter vorne schrieb: KD würde bestimmte Dienste wahrscheinlich sogar komplett sperren, wenn der Gesetzgeber hier mitspielen würde.
Zuletzt geändert von Guppi am 29.07.2012, 11:42, insgesamt 1-mal geändert.
BMAN
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von BMAN »

willommen im Club.

@wolfman
wenn ich ein Vertrag bei der Telekom mache dann nicht online bei.
Mediamarkt gibt es Gutscheine bis zu 250€ mit VDSL. Diese Aussage ist nicht verbindlich :)
einfach anrufen und nachrfragen.
Guppi
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von Guppi »

Ich frage mich wirklich, was ich machen soll. Ich bestehe zwar bei KD derzeit auf ein Sonderkündigungsrecht, aber wenn die mir es anbieten weiß ich nicht wo ich hingehen soll.
Derzeit würde ich ja am liebsten zur Telekom, laut Hotline sind bei mir schätzungsweise aber nur 3 bis 6 Mbit verfügbar. Die können keine Leitung durchmessen, da in unserem gesamten Haus kei Telekom-Anschluss besteht.
Ausserdem befände ich mich in einem RAM-Ausbaugebiet und die können auch keine festa Bandbreite einstellen, da sich in diesen Gebieten die Modems automatisch nach Qualität mit den Stationen synchronisieren.
Wolfman
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von Wolfman »

Das bringt nichts.Ob man sich aufregt oder nicht,das bringt bei KD nichts.Mache bald meine Kündigung klar und nächstes Jahr bin ich weg von diesem
Verein. :kotz:
Guppi
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von Guppi »

Warum will eigentlich jeder seinen Vertrag normal auslaufen lassen?

Ich fasse nochmal zusammen:

Laut eigener AGB informiert KD die Kunden schriftlich über AGB-Änderungen. Dies ist, wie man so lesen kann beim Großteil der Kunden nicht erfolgt.
Einer AGB-Änderung zustimmen, auch durch Stillschweigen kann man nur, wenn man von den Änderungen auch in Kenntnis gesetzt wurde.
Darüber hinaus ist eine AGB Bestandteil des abgeschlossenen Vertrages. Wenn der Vertrag zum Nachteil eines Vertragspartners geändert wird, dann kann der Vertragspartner entweder die Einhaltung des ursprünglichen Vertrages verlangen oder um ein Sonderkündigungsrecht bitten. Nach meiner Auffassung hätte KD sogar beim Informieren der Kunden (was ja nicht erfolgt ist) auf ein Sonderkündigungsrecht hinweisen müssen.
Auszug aus den AGB (leider aus den aktuellen vom Juli):

Die geänderten Bedingungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem
Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail zugesandt. Die Änderungen gelten als genehmigt,
wenn der Kunde ihnen nicht in Textform widerspricht. Der Widerspruch muss innerhalb
von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung eingegangen sein. Kabel Deutschland wird
auf die Widerspruchsmöglichkeit und die Bedeutung der Sechswochenfrist im
Mitteilungsschreiben besonders hinweisen. Übt der Kunde sein Widerspruchsrecht aus,
gilt der Änderungswunsch von Kabel Deutschland als abgelehnt. Der Vertrag wird dann
ohne die vorgeschlagenen Änderungen fortgesetzt. Das Recht der Vertragspartner zur
Kündigung des Vertrages bleibt hiervon unberührt.
In der AGB, die von mir abgesegnet wurde, war die Klausel der Drosselung noch nicht enthalten.