Rücksendung von Geräten, Inkasso, Mahnbescheid

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kv12
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Rücksendung von Geräten, Inkasso, Mahnbescheid

Beitrag von kv12 »

Hallo,

erst einmal möchte ich erwähnen, dass ich natürlich die Suchfunktion genutzt habe und auch schon recht viel interessantes finden konnte, jedoch fehlt es mir dabei immer an dem einen oder anderem Ende an exakten Informationen, was das ganze natürlich schwierig macht. Ich schildere mal kurz den Sachverhalt:

Vertrag mit Kabel Deutschland (KD) -> Überlassungeines Humax Receivers für die Vertragsdauer.
Kündigung an KD im Dezember 2010, Wirksam zum 01.04.2011; Umzug zur neuen Wohnung bevor mich die Kündigungsbestätigung erreicht hat.

Ich habe tatsächlich und absolut unstritt die Rücksendung des Receiver sund der Smartcard versäumt und durch den Umzugsstreß auch "im Keller vergessen". Ich habe jedoch nie von KD eine Erinnerung oder ähnliches erhalten.

Am 24.09.2011 kam dann ein Schreiben von BFS-Inkasso , in welchem 292,49 € als "Hauptforderung aus Warenlieferung gemäß Rechnung XXXXX" (exakt so bezeichnet) für den Receiver angeben wurden und 73,59 € als Gebühren für das Inkasso-Büro.

Da ich vom Grundsatz meine Versäumnis eingesehen habe, habe ich am 26.09.2011 den Receiver an Kabel Deutschland zurück gesandt und ebenfalls die 73,59 € an das Inkasso Büro überwiesen (Nachweise liegen mir vor).

Ich habe KD und das Inkasso Büro über die Rücksendung schriftlich informiert. Am 18.01.2012 erhielt ich erneut ein Schreiben vom dem Inkasso Büro in welchem man mich aufforderte den offenen Betrag für den Receiver zu erstatten, da es sich dabei um eine Schadenersatzforderung handelt und nichts mit dem Wert bzw. der Rücksendung des Receivers zu tun hat (auf der Kostenaufstellung war jedoch immer noch von Hauptforderung aus Warenlieferung die Rede).

Auf das Schreiben habe ich Sinngemäß geantwortet: "...der Receiver liegt Kabel Deutschland seit dem 01.10.2011 vor (anliegend übersende ich Ihnen den entsprechenden Nachweis) und wurde anscheinend akzeptiert. Ihre Forderung ist damit erfüllt. Von weiterem Schriftwechsel bitte ich abzusehen..."

Ich bekam daraufhin von dem Inkasso Büro erst mal keine Antwort und eines Tages ein Schreiben mit dem Wortlaut: Letzte Mahnung vor Titulierung. Das habe ich bewusst ignoriert weil ich es vom Grundsatz eigentlich nicht einsehe -> dazu aber am Ende mehr.

Nun habe ich am 25.05. den Mahnbescheid erhalten und habe 14 Tage Zeit zu widersprechen und zu riskieren, dass es zu einem Verfahren kommt oder die Forderung zu erfüllen.

In den AGB von KD findet sich folgender Passus, der hier ja vielen bekannt ist:

"Der Kunde ist verpflichtet...

f) nach Beendigung des Vertragsverhältnisses die Smartcard und, im Falle der Miete oder Leihe des Empfangsgeräts, diese unverzüglich auf seine Kosten und Gefahr zurückzugeben, anderenfalls den jeweils mit dem Kunden vereinbarten pauschalen Schadensersatz zu zahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist."


Der Receiver hatte zu diesem Zeitpunkt schon einen wesentlich geringeren Wert, was natürlich schwer nachzuweisen ist. Aber gebraucht wurde er für ca. 80-100 € gehandelt. Man kann natürlich überlegen, ob eine solche Klausel überhaupt wirksam ist, sprich § 309 Abs. 5 BGB - jedoch räumt KD dem Kunden den Nachweis ein, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
Grundsätzlich bin ich bereit positiv zu beantworten, dass KD ein Schaden entstanden ist, jedoch ist die Höhe pauschal viel zu hoch. Es gibt verschiedene Überlegungen wie sich so ein Schadenersatz zusammen setzen könnte; Wert des Gerätes durch die Anzahl der Monate in denen ich die Rücksendung versäumt habe (5).

Da KD aber niemals die Herausgabe verlangt hat ist es auch sehr strittig, ob nicht tatsächlich Schadenersatz statt Leistung zu einer Bereicherung von KD führt, wenn sie den Receiver behalten und die gesamte Summe weiterhin fordern (812 BGB?); was sie ja tun.

Ihr seht, ich habe mich schon ein bisschen mit der Materie befasst und stehe jetzt vor der schwierigen Entscheidung es auf ein Verfahren ankommen zu lassen, sprich dem Mahnbescheid innerhalb der nächste 10 Tage zu widersprechen oder ggf. einfach die Forderung von inzwichen inkl. Mahnbescheid ~400 € zu überweisen.

Für Ideen bin ich dankbar und die Zeit ist gegen mich...
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Anudeath
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Re: Rücksendung von Geräten, Inkasso, Mahnbescheid

Beitrag von Anudeath »

Rechtsberatung von mir gibt es zwar nicht aber nen Vorschlag: Wenn die Rücksendung bei KDG nachvollziehbar ist, dann kann ggf. aus Kulanz der geforderte Betrag erlassen und vom Inkasso zurückgezogen werden. Dazu musst du dich jedoch an KDG schriftl. wenden, den Sendebelg mitschicken und hoffen, dass man dir entgegenkommt.

Fakt ist, dass die Geräte zurück geschickt werden müssen. Und wenn du die Kündigungsbestätigung nicht erhälst (weil du keinen Nachsendeauftrag gestellt hast oder die neue Adresse nicht mitteilts) liegt das Verschulden in deinem Verantwortungsbereich.

Das du das Gerät nach verstreichen der Frist zurück gesendet hast ist dabei erstmal 2.-rangig, da das Gerät zu diesem Zeitpunkt abgeschrieben war und die Rücksendung nicht mehr in deinen Kundendaten registriert wird.

Das Problem, welches ich nun sehe ist, dass sowas einige Tage bzw. auch mal 1-2 Wochen zur Klärung und ggf. zur Gewährung einer Kulanz dauert, wirst du dies wohl nicht mehr in den 10 Tagen schaffen...aber ganz ehrlich: jetzt auf den letzten Drücker noch was zu reißen wird sehr schwierig.

Anruf Mahnhotline (mit sehr viel Geduld) könnte auch noch was bringen.
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Anudeath
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Re: Rücksendung von Geräten, Inkasso, Mahnbescheid

Beitrag von Anudeath »

kv12 hat geschrieben:Da KD aber niemals die Herausgabe verlangt hat ist es auch sehr strittig, ob nicht tatsächlich Schadenersatz statt Leistung zu einer Bereicherung von KD führt, wenn sie den Receiver behalten und die gesamte Summe weiterhin fordern (812 BGB?); was sie ja tun.
und noch was dazu:

Selbst wenn du das Kündigungsschreiben nicht erhalten hast, wirst du bereits mit Vertragsbeginn über die Leihgabe der Geräte informiert. Und die Rücksendung von Geräten ist darüber hinaus auch in den AGB's geregelt.
kv12
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Re: Rücksendung von Geräten, Inkasso, Mahnbescheid

Beitrag von kv12 »

Hallo Anudeath und danke für deine Antwort. Wie ich bereits geschrieben habe, gestehe ich KD dem Grunde nach eine Forderung zu; das habe ich auch nie als strittig gestellt -> mir ist schon klar, dass ich die Rücksendung versäumt habe. Daher habe ich auch die gesamte Forderung des Inkassobüros damals beglichen. Eigentlich kann ich mich nicht mit Forderung der Höhe nach zufrieden geben, da sie vollkommen willkürlich und pauschal ist. Das verstößt eigentlich gegen jedes Rechtsempfinden. Ich hatte damals direkt nach der Rücksendung an KD geschrieben mit der Bitte um Kulanz oder ähnliches, ohne jemals eine Antwort erhalten zu haben. Ich hatte mir auch weniger eine Rechtsberatung gewünscht als vielleicht Menschen zu finden mit ähnlichen Erfahrungen haben; vllt. hatte ja auch mal jemand nicht so viel Angst vor einem Unternehmen und hat den Weg zum Amtsgericht angetreten; die Frage ist natürlich immer was sich am Ende mehr rechnet.
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Anudeath
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Re: Rücksendung von Geräten, Inkasso, Mahnbescheid

Beitrag von Anudeath »

das kann ich dir natürlich nicht sagen, ob das schon mla von nem Amtsgericht gelandet ist, oder was daraus geworden ist. meines Erachtens, wirst du aber eher wenig Chancen haben, da mit nem blauen Auge raus zu kommen.

Wie gesagt: Ich würde erstmal nen Anruf bei der Mahnhotline empfehlen und dann (falls erforderlich) den Nachweis für die Rücksendung an KDG schicken.

ich hoffe mal das Beste und drücke dir beide Daumen :fahne:
Fabian
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Re: Rücksendung von Geräten, Inkasso, Mahnbescheid

Beitrag von Fabian »

kv12 hat geschrieben:
In den AGB von KD findet sich folgender Passus, der hier ja vielen bekannt ist:

"Der Kunde ist verpflichtet...

f) nach Beendigung des Vertragsverhältnisses die Smartcard und, im Falle der Miete oder Leihe des Empfangsgeräts, diese unverzüglich auf seine Kosten und Gefahr zurückzugeben, anderenfalls den jeweils mit dem Kunden vereinbarten pauschalen Schadensersatz zu zahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist."
Soweit ich das verstanden habe, hat die Rücksendung des Gerätes bis jetzt keinen Einfluss auf die Höhe der Forderung auf Schadensersatz gehabt.
Verglichen mit einer versäumten Rücksendung ist aber eine verspätete Rücksendung ein geringerer Schaden.
Wenn hierauf nicht eingegangen wird, würde ich die gesamte Forderung als unangemessen zurückweisen.
Die Verwaltungskosten des Inkassobüros wurden bereits beglichen, und KDG hat das Gerät bereits akzeptiert.
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Bubblegum
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Re: Rücksendung von Geräten, Inkasso, Mahnbescheid

Beitrag von Bubblegum »

Ich denke das Einzige was fehlt ist die Mitteilung / Bestätigung des Eingangs der Ausstattung bei KD an das Inkassounternehmen (hier bfs).
Ich kenne keinen aktuellen Fall, in dem KD auf die Forderung besteht, sofern die Rückgabe erfolgt ist. Auch nicht bei deutlich verspäteter Retoure.

Die veranlasst (vorrangig) das Mahnwesen: 0800 / 6 64 70 70. Ein Anruf empfielht sich da eher früh am Morgen oder recht spät am Abend - da ist die Wartezeit kurz oder zumindest erträglich.

Aber auch wenn das zu morgen veranlasst wird, sollte der Widerspruch mit dem Vermerk der erfolgten Rückgabe und Wegfall des Forderungsgrundes in bezeichneter Höhe eingelegt werden - schon allein zur Fristwahrung. Denn eine titulierte Forderung wird KD aus Kulanz nicht mehr zurücknehmen.