"Das zuständige Fachreferat teilte uns zu dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt Folgendes mit.
Jeder Anbieter ist gemäß § 11 Absatz 3 des FTEG (Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen) verpflichtet, den Anschluss alternativer Hardware (z.B. Fritzbox) zu gestatten und dafür dem Kunden u.a. etwaige Netzzugangspasswörter zu nennen, damit Sie z.B. Ihre Hardware entsprechend konfigurieren können.
Wenn Sie mit dem Kundencenter telefonieren oder eine E-Mail dorthin versenden, können Sie gerne auf die Bundesnetzagentur und diese Auskunft verweisen.
Sollte Ihnen trotz Nachfrage der Anschluss Ihrer Hardware verwehrt bleiben, nennen Sie uns bitte Datum und Uhrzeit Ihres Telefonats mit dem Unternehmen sowie den Namen des Mitarbeiters bzw. leiten Sie uns bitte den Schriftwechsel zu. "
Um der Netzagentur die notwendigen Daten liefern zu können, habe ich per Mail mal meine Zugangsdaten für die Fritzbox 7270 beantragt.
