Also allen "Altkunden" sei gesagt: Auch Ihr seit davon betroffen!
Ich zitiere gerne aus den AGB's und hab mal die ganz alten (Stand 2005) rausgesucht. Auch in diesen ist folgendes zu finden:
"Kabel Deutschland ist berechtigt, die Leistung vorübergehend zu unterbrechen,
in der Dauer zu beschränken oder die Leistung teilweise oder ganz einzustellen,
soweit dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, gesetzlicher
Vorgaben,
der Sicherheit des Netzbetriebes, der Aufrechterhaltung der Netzintegrität,
des Datenschutzes oder zur Vornahme betriebsbedingter oder
technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist."
Ich denke nicht, dass wir uns darüber unterhalten müssen, wer den meisten Traffic verursacht, oder?
Das KDG die Drosselung schon länger vornimmt sollte jedem spätestens mit den Passus der aktuellen Preisliste klar sein:
"Ab einem Gesamtdownload von mehr als 10 GB pro Tag ist Kabel Deutschland berechtigt, die Übertragungsgeschwindigkeit für File-Sharing-Anwendungen bis zum Ablauf desselben Tages auf 100 kbit/s Downloadgeschwindigkeit zu begrenzen; aktuell wird eine Drosselung erst ab einem Gesamtdownload von 60 GB pro Tag durchgeführt."
Es ist also auch keine neue Erfindung...nur wird jetzt explizit darauf hingewiesen, ab welchen Größenordnungen diese Drosselung stattfindet.
Damit die Nutzer solcher Dienste sich gleich darauf einstellen können was passiert, wenn sie es überteiben und andere Nutzer damit einschränken!
Und meine persönliche Meinung dazu: Ja ich finde es richtig! Mit dieser Maßnahme nimmt man einfach Last zu den Stoßzeiten vom Kabelnetz. Und wenn das hilft, dass auch ich wieder meinen Anschluss ab 18 Uhr mit voller Geschwindigkeit nutzen kann, dann bin ich damit vollkommen einverstanden.
Und jetzt bitte los...zerfleischt mich wegen meiner Haltung
