Sonderkündigungsrecht, wenn bereits Anschluss vorhanden?
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Sonderkündigungsrecht, wenn bereits Anschluss vorhanden?
Moin,
ich habe einen Internet/Telefon 32 seit nun 3 Jahren bei KD. Bald ziehe ich mit meiner Frau in eine neue Wohnung um und möchte gern auf 100Mbit umsteigen.
Das Umsteiger-Angebot von 6 Monate nur 29,90€ finde ich aber ne Frechheit im Gegensatz zum Neukunden-Angebot.
Nun habe ich den Tipp bekommen, dass ich in der neuen Wohnung ne 100er Leitunge auf meine Frau bestelle und beim Umzug dann meine 32er sofort kündigen kann, da ja in der neuen Wohnung bereits ein Anschluss vorhanden ist und zwei Anschlüsse nicht gehen.
Geht das so? Hat das schonmal jemand gemacht?
Regulär könnte ich Januar 2013 kündigen. Kann ich dann direkt wieder Neukunde werden?
ich habe einen Internet/Telefon 32 seit nun 3 Jahren bei KD. Bald ziehe ich mit meiner Frau in eine neue Wohnung um und möchte gern auf 100Mbit umsteigen.
Das Umsteiger-Angebot von 6 Monate nur 29,90€ finde ich aber ne Frechheit im Gegensatz zum Neukunden-Angebot.
Nun habe ich den Tipp bekommen, dass ich in der neuen Wohnung ne 100er Leitunge auf meine Frau bestelle und beim Umzug dann meine 32er sofort kündigen kann, da ja in der neuen Wohnung bereits ein Anschluss vorhanden ist und zwei Anschlüsse nicht gehen.
Geht das so? Hat das schonmal jemand gemacht?
Regulär könnte ich Januar 2013 kündigen. Kann ich dann direkt wieder Neukunde werden?
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KD Comfort Paket mit Homebox.
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Re: Sonderkündigungsrecht, wenn bereits Anschluss vorhanden?
Wieso? Du warst doch auch mal Neukunde und hattest einen Vorteil. Warum vergisst man das immer so schnell?Qnkel hat geschrieben:
Das Umsteiger-Angebot von 6 Monate nur 29,90€ finde ich aber ne Frechheit im Gegensatz zum Neukunden-Angebot.
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Re: Sonderkündigungsrecht, wenn bereits Anschluss vorhanden?
2 Anschlüsse in einer Wohnung funktionieren und sind auch bei Bedarf buchbar.Qnkel hat geschrieben:Nun habe ich den Tipp bekommen, dass ich in der neuen Wohnung ne 100er Leitunge auf meine Frau bestelle und beim Umzug dann meine 32er sofort kündigen kann, da ja in der neuen Wohnung bereits ein Anschluss vorhanden ist und zwei Anschlüsse nicht gehen.
Du bekommst dann einfach eine zweite Dose.
Dass der Vertrag bei Umzug in eine schon mit Kabel Deutschland versorgte Wohnung endet, ist Kulanz!
In diesem Fall (Bestellung und sofort danach Zusammenzug) würde ICH sie Dir nicht gewähren!
Im schlimmsten Fall stehst Du dann mit 2 Anschlüssen da.
Dem steht im Normalfall nichts im Wege.Qnkel hat geschrieben:Regulär könnte ich Januar 2013 kündigen. Kann ich dann direkt wieder Neukunde werden?
Bestimmte Händler nehmen die Verträge allerdings nicht an, da mußt Du mindestens 3 Monate kein Kunde gewesen sein.
MB-Berlin
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2 x Red Internet 200 (200000/50000)
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Re: Sonderkündigungsrecht, wenn bereits Anschluss vorhanden?
So steht es auch in den AGBMB-Berlin hat geschrieben:estimmte Händler nehmen die Verträge allerdings nicht an, da mußt Du mindestens 3 Monate kein Kunde gewesen sein.
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Re: Sonderkündigungsrecht, wenn bereits Anschluss vorhanden?
Und wo steht das da genau?carsten65 hat geschrieben:So steht es auch in den AGB
jetzt bei: M-net ISDN Maxi komplett Aktuelle Datenrate 21997/1277 kBit/s
VoIP-Provider: dus.net Router: [KD Homebox] AVM Fritz!Box Fon WLAN 7270 54.06.05
Telefone: Siemens OpenStage 40 SIP, Siemens optipoint 400/600 SIP, FON1 Siemens Gigaset A2
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Re: Sonderkündigungsrecht, wenn bereits Anschluss vorhanden?
Ziemlich am Ende der Fussnote 1 bei den Tarifen
Gültig für Internet- und Telefon-Neukunden von Kabel Deutschland sowie für Kunden, die in den letzten 3 Monaten keine Internet- und/oder Telefonkunden von Kabel Deutschland waren
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Re: Sonderkündigungsrecht, wenn bereits Anschluss vorhanden?
genau so isses, Sonderkündigung ist das nicht, bei Umzug gibt es nur Kulanz, ob KDG-Anschluss vorhanden oder bei Umzug in nicht versorgbares Gebiet.
Dazu gibt es auch nen aktuelles Urteil, dass der Anbieter im Falle eines Umzuges nicht automatisch den vertrag kündigen muss, wenn die Leistung nicht mehr bereitgestellt werden kann.
Begründet wurde das Ganze damit, dass der Kd. diesen Zustand durch den Umzug hervorruft und nicht der betreffende Netzbetreiber...denn umziehen tut der Kunde nicht der Anbieter.
Auf gut deutsch: Wer umzieht ist selber "schuld" und muss auf Kulaz hoffen. Ich würde Sie dir aber so wahrscheinlich auch nicht geben...
Dazu gibt es auch nen aktuelles Urteil, dass der Anbieter im Falle eines Umzuges nicht automatisch den vertrag kündigen muss, wenn die Leistung nicht mehr bereitgestellt werden kann.
Begründet wurde das Ganze damit, dass der Kd. diesen Zustand durch den Umzug hervorruft und nicht der betreffende Netzbetreiber...denn umziehen tut der Kunde nicht der Anbieter.
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Re: Sonderkündigungsrecht, wenn bereits Anschluss vorhanden?
Ahja, es steht also in der Preisliste Internet und Telefon und nicht in den AGB Kabel Internet und Telefon.sunday hat geschrieben:Ziemlich am Ende der Fussnote 1 bei den Tarifen
jetzt bei: M-net ISDN Maxi komplett Aktuelle Datenrate 21997/1277 kBit/s
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Re: Sonderkündigungsrecht, wenn bereits Anschluss vorhanden?
zumindest bei der tcom scheint sowas kein problem zu sein. ich hab vor dem umzug angerufen und mir wurde gesagt, dass er anschluss automatisch gekündigt wird, sollte dort kein telefonanschluss sein. ob das reine kulanz ist, mag ich doch bezweifelnAnudeath hat geschrieben:genau so isses, Sonderkündigung ist das nicht, bei Umzug gibt es nur Kulanz, ob KDG-Anschluss vorhanden oder bei Umzug in nicht versorgbares Gebiet.
Dazu gibt es auch nen aktuelles Urteil, dass der Anbieter im Falle eines Umzuges nicht automatisch den vertrag kündigen muss, wenn die Leistung nicht mehr bereitgestellt werden kann.
Begründet wurde das Ganze damit, dass der Kd. diesen Zustand durch den Umzug hervorruft und nicht der betreffende Netzbetreiber...denn umziehen tut der Kd. nicht der Anbieter.
Auf gut deutsch: Wer umzieht ist selber "schuld" und muss auf Kulaz hoffen. Ich würde Sie dir aber so wahrscheinlich auch nicht geben...

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Re: Sonderkündigungsrecht, wenn bereits Anschluss vorhanden?
google doch einfach mal nach: "umzug sonderkündigungsrecht" Mehr ist dazu glaube ich nicht zu sagenmezo hat geschrieben:zumindest bei der tcom scheint sowas kein problem zu sein. ich hab vor dem umzug angerufen und mir wurde gesagt, dass er anschluss automatisch gekündigt wird, sollte dort kein telefonanschluss sein. ob das reine kulanz ist, mag ich doch bezweifelnAnudeath hat geschrieben:genau so isses, Sonderkündigung ist das nicht, bei Umzug gibt es nur Kulanz, ob KDG-Anschluss vorhanden oder bei Umzug in nicht versorgbares Gebiet.
Dazu gibt es auch nen aktuelles Urteil, dass der Anbieter im Falle eines Umzuges nicht automatisch den vertrag kündigen muss, wenn die Leistung nicht mehr bereitgestellt werden kann.
Begründet wurde das Ganze damit, dass der Kd. diesen Zustand durch den Umzug hervorruft und nicht der betreffende Netzbetreiber...denn umziehen tut der Kd. nicht der Anbieter.
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