Bin heute etwas faul, deswegen kopier ich mal nen Teil aus den AGB
Werden von dem Telefonanschluss des Kunden über Sonderrufnummern Mehrwertdienste, wie Premium-Dienste (0)190x/(0)900x, Shared-Cost-Dienste (0)180x, MABEZ/Televote-Dienste (0) 137x/(0)138x, neuartige Dienste (0)12x oder Auskunftsdienste 118x angewählt, stellt Kabel Deutschland auf diese gesonderte Aufforderung hin eine Verbindung zu den Mehrwertdiensten her. In diesen Fällen kommt hinsichtlich der vom Mehrwertdiensteanbieter erbrachten Leistung ein Vertrag mit dem jeweiligen Mehrwertdiensteanbieter zustande.
Die Höhe der für die Inanspruchnahme der Mehrwertdienste, nebst der Verbindungsleistung zu diesen Mehrwertdiensten, vom Kunden zu entrichtenden Entgelte wird nicht von Kabel Deutschland bestimmt, sondern richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Mehrwertdienste gültigen Preisliste der jeweiligen Mehrwertdiensteanbieter. Die zu entrichtenden Entgelte für die Mehrwertdienste werden von Kabel Deutschland lediglich im Namen des Mehrwertdiensteanbieters in Rechnung gestellt.
Da Kabel Deutschland hier Entgelt im Namen eines Dritten in Rechnung stellt, sind diese nicht in der Anruferübersicht ersichtlich. Du bekommst für diese Telefonate auch eine gesonderte Rechnung, auf der der Mehrwertdiensteanbieter vermerkt ist.
Hoffe, dass dir das weiterhilft.