Du hast die Installation zum 11.01.2012 vereinbart. Der Tag der Installation ist aber nicht der Tag der Rufnummernübernahme. Hätte die Installation am 11.01.2012 stattgefunden - wie von dir gewünscht - wäre der Antrag an Arcor am 12.01.2012 versandt worden.wate18 hat geschrieben: Zum 11.1.2012 beantragte ich einen Providerwechsel von bisher Arcor-Vodafone zu Kabel Deutschland. Der Vertrag mit Antrag zur Portierung meiner Arcornummern kam zustande (Anfang November 2011).
Die Rufnummernübernahme wäre dann unter Berücksichtigung deiner Kündigungsfrist erfolgt.
Aufgrund der frühzeitigen Installation wurde der erste Antrag am 22.12.2011 versandt und somit sogar 20 Tage vor dem von dir gewünschten Zeitpunkt. Der Antrag wurde von Arcor nicht bearbeitet. Der zweite Antrag erfolgte am 06.01.2012 und wurde von Kabel Deutschland mit x+14 Tagen beantragt.
Jetzt hat Arcor die Rufnummernmitnahme zum 20.01.2012 bestätigt:
Kabel Deutschland kann nur die Termine weitergeben, die von Arcor genannt werden. Jetzt gibt es mehrere Möglichkeiten:wate18 hat geschrieben:Also rief ich bei Arcor-Vodafone an, und dort stellte sich das Problem ganz anders dar: Ja, die Anforderung sei da, aber nicht zum 11.1.2012, sondern zum 20.1.2012. Und vorher bräuchte man auch nicht aktiv zu werden. Immerhin wurden die alten Nummern dann in der Nacht zum 17.1.2012 zugeschaltet.
1) dein Vertrag hat keine Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist
2) die Rufnummernmitnahme erfolgte fristgerecht unter Einhaltung deiner Kündigungsfrist zum 11.01.2012
3) du hast den Vertrag vorab bereits selbst zum 11.01.2012 gekündigt
Siehe Seite der Bundesnetzagentur:
Der Kunde muss die Portierung beim neuen Anbieter beauftragen. Der neue Anbieter stimmt die Portierung dann mit dem alten Anbieter ab. Der alte Anbieter schaltet nach dem letzten Tag der Vertragslaufzeit die Rufnummer bei sich ab. Bei der Portierung wird angestrebt, dass die Rufnummer beim neuen Anbieter möglichst noch am gleichen Tag angeschaltet wird.
Der Vertrag mit dem abgebenden Anbieter muss am Tag der Portierung beendet sein. Zur Sicherstellung einer unterbrechungsfreien Erreichbarkeit muss bei Ortsnetzrufnummern der aufnehmende Anbieter den Portierungsauftrag mindestens sechs Arbeitstage vor dem Ende des Vertrages bei dem abgebenden Anbieter erteilt haben. Damit der neue Anbieter Gelegenheit hat, den alten Anbieter fristgemäß zu kontaktieren, sollte der Kunde den Portierungsauftrag einige Tage vor Ablauf der 6-Tages-Frist beim aufnehmenden Anbieter gestellt haben.
Wenn wir mal die erste Variante ignorieren, hätte Arcor bei Variante 2 und 3 Kabel Deutschland mitteilen müssen, dass dein Vertrag zum 11.01.2012 beendet ist und die Telefonnummern bereits zu diesem Zeitpunkt übertragen werden können. Dies hat Arcor aber nicht gemacht, sondern allem Anschein nach einfach einen Termin bestätigt, der nach der Vertragsbeendigung liegt.
Die Aussage von Arcor, dass man den Termin bestätigen muss der gewünscht wurde ist daher Blödsinn. Arcor muss den Termin nennen, an dem das Vertragsverhältnis endet und das haben sie nicht gemacht.