Hallo,
Was kann ich tun wenn mein Vermieter, bei welchen ich meinen Kabelanschluss über Mietnebenkosten bezahle, seinen kompletten Kabelanschluß bei KD kündigt. Meine Zusatzprodukte laufen aber noch ein halbes Jahr weiter. Habe ich dann ein Sonderkündigungsrecht???
Gruß
Hans Otto
Sonderkündigungsrecht von Zusatzangeboten
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Re: Sonderkündigungsrecht von Zusatzangeboten
Meiner Meinung nach nur, wenn er gleichzeitig die Gestattung entzieht.vfr001 hat geschrieben:Habe ich dann ein Sonderkündigungsrecht???
Dann kann aber keiner mehr im Haus Kabelfernsehen oder Interne/Telefon buchen.
Kündigt der Vermieter nur, weil er jedem für sich die Gelegenheit lassen will, über TV zu entscheiden, müßtest Du Deinen Vertrag in einen Kabelanschlussvertrag umwandeln lassen.
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Re: Sonderkündigungsrecht von Zusatzangeboten
Hallo,MB-Berlin hat geschrieben:Meiner Meinung nach nur, wenn er gleichzeitig die Gestattung entzieht.vfr001 hat geschrieben:Habe ich dann ein Sonderkündigungsrecht???
Dann kann aber keiner mehr im Haus Kabelfernsehen oder Interne/Telefon buchen.
Kündigt der Vermieter nur, weil er jedem für sich die Gelegenheit lassen will, über TV zu entscheiden, müßtest Du Deinen Vertrag in einen Kabelanschlussvertrag umwandeln lassen.
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Ich gehe davon aus, dass er eine SAT-Anlage bauen will bzw. schon hat und die Mieter sollen sich daran beteiligen.
Gruß
Hans Otto
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Re: Sonderkündigungsrecht von Zusatzangeboten
ohne Rücksprache mit den Mietern -> richtig nett.vfr001 hat geschrieben:dass er eine SAT-Anlage bauen will
SAT-Receiver-Neukauf, DVB-C-Geräte funktionieren nicht mehr, evtl. Gerätebeschränkung je Wohnung....
evtl. Mieter die auch Internet über die KDG haben...
So etwas sollte der Vermieter schon vor der Investition mit den Mietern abklären.
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Re: Sonderkündigungsrecht von Zusatzangeboten
Falls KDG auf die Vertragslaufzeit besteht, schriftlich geben lassen und beim Vermieter bzgl. der Kostenübernahme nachfragen.
Der Vermieter hätte m.M.n. die beabsichtigte Kündigung von KDG so rechtzeitig seinen Mieter mitteilen müssen, daß diese ausreichend Zeit gehabt hätten,
ihre bestehen Verträge zu prüfen bzw. zu kündigen.
Der örtliche Mieterverein sollte da Auskunft geben können.
Der Vermieter hätte m.M.n. die beabsichtigte Kündigung von KDG so rechtzeitig seinen Mieter mitteilen müssen, daß diese ausreichend Zeit gehabt hätten,
ihre bestehen Verträge zu prüfen bzw. zu kündigen.
Der örtliche Mieterverein sollte da Auskunft geben können.

Re: Sonderkündigungsrecht von Zusatzangeboten
Denke nicht, dass ein Mieter die im Mietvertrag enthaltenen Leistung einfach einseitig streichen kann.
Zumindest eine vorhergehende und frühzeitige Information sollte verpflichtend sein.
Kenne mich aber mit dem Mietrecht nicht aus
Zumindest eine vorhergehende und frühzeitige Information sollte verpflichtend sein.
Kenne mich aber mit dem Mietrecht nicht aus