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ich habe seit Juni Kabel Deutschland 100Mbit und wollte damals eigentlich die Festnetznummer meines M-Net Anschlusses mit zu KD nehmen - aber mich dann doch wieder dagwegen entschieden und nun wieder dafür... Daher meine Frage: Ist es nachträglich noch möglich die Festnetz-Nummer von M-Net zu KD zu portieren oder ist die Frist abgelaufen? Würde den Anschlus bei M-Net demnächst kündigen (1 Monat Kündigungsgfrist).
Ich habe meinen Telefonanschluss ausserordentlich gekündigt, wegen Totalausfall und Nicht-Entstörung auch nach Fristsetzung.
Wie sieht es da aus mit der Portierung von drei Rufnummern ? Ist der alte Anbieter verpflichtet sie unentgeltlich freizugeben ?
Wenn die Kündigung schon akzeptiert wurde, solltest du dich mit dem Portierungsauftrag beeilen, damit die Nummern kein anderer erhalten kann.
Es gibt meines Wissens eine Sperrfrist für die Neuvergabe, weiss aber nicht, wie lange die ist.
Dein Altanbieter kann die Portierung an sich nicht verweigern, allenfalls wenn er deine Kündigung nicht akzeptiert, bist du an die Vertragslaufzeit gebunden
ich werde den Portierungsauftrag einfach mal ausfüllen und an KD senden. Allerdings muss ich irgendwo vermerken, dass ich bereits ausserordentlich gekündigt habe. Das Formular ist für solche Fälle scheinbar nicht ausgelegt, so wie ich das sehe.
Apropos: Meines Wissens nach muss der Provider die Kündigung nicht akzeptieren, da einseitige Willenserklärung. Es muss nur nachgewiesen werden, dass er sie erhalten hat. Klar kann man sich danach weiter streiten wenn der Provider sich dumm verhält...
Aber so wie ich dich verstanden habe ist die Portierung nicht an das Vertragsverhältnis gebunden.
Akzeptieren muss er die Kündigung schon, ob nun zum Ende der Vertragslaufzeit oder außerordentlich - wie von dir gewünscht - ist die andere Sache. Er muss sie dir aber nicht bestätigen (also keine Kündigungsbestätigung) da es eine einseitige Willenserklärung ist.
Ich würde dir - bis du die Kündigung bei deinem alten Anbieter bestätigt bekommen hast oder die außerordentliche Kündigung durch ist - von einer Portierung abraten.
Die Portierung erfolgt immer zum Ende der vertraglichen Laufzeit. Bedeutet, dass dir der Portierungstermin zum Beispiel zum 01.04.2012 bestätigt wird, sollte dein Altvertrag noch bis dahin laufen. Dann hast du im System deines Altanbieters eine Kündigung stehen und diese willst du dann zu sofort durchsetzen. Sollte das passieren, müsstest du wieder einen Auftrag zur Rufnummernmitnahme stellen, da dein Altanbieter die KDG nicht über die fristlose Kündigung informieren wird. Also alles etwas kompliziert.
Eine Reaktion kriege ich sehr wahrscheinlich erst nach zwei bis drei Wochen. So lange soll ich warten ? Ich glaub nicht dass das so eine gute Idee ist.
Die Portierung erfolgt immer zum Ende der vertraglichen Laufzeit. Bedeutet, dass dir der Portierungstermin zum Beispiel zum 01.04.2012 bestätigt wird, sollte dein Altvertrag noch bis dahin laufen
Das ist ja das Problem, obwohl es in meinen Augen keins sein sollte. Der Vertrag ist mit meiner ausserordentlichen Kündigung aufgelöst. Klar sollte das, wie du schon meintest, irgendwie vom Anbieter bestätigt werden. Aber ehrlich gesagt traue ich dem alles zu, auch dass er bockig ist und es nicht akzeptiert. Daher meine Frage, ob die Portierung unabhängig ist. Ist der Altanbieter nicht verpflichtet die Nummern freizugeben ?
Solange der Vertrag läuft, muss der Anbieter die Nummer nicht freigeben zur Mitnahme.
Kann höchstens sein, dass er dir die Nummer freigibt, aber die Gebühren bis Ende der vertragslaufzeit weiter will (wann immer die jetzt bei dir sein wird)
Heute ein Schreiben gekommen, Altanbieter akzeptiert Kündigung nicht. Keine Begründung angegeben, nur dass sie nach "Prüfung" keinen ausreichenden Grund sehen. Zur Erinnerung: mehr als 14 Tage Leitung tot, drei Techniker-Termine geplatzt. Habe das Formular trotzdem an KD geschickt, ich muss doch erreichbar sein.