Wann beginnt die Mindestvertragslaufzeit ?

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
Forumsregeln
Forenregeln


Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
KDGeleimter
Fortgeschrittener
Beiträge: 305
Registriert: 11.01.2007, 15:08
Wohnort: Landau/Pfalz

Re: Wann beginnt die Mindestvertragslaufzeit ?

Beitrag von KDGeleimter »

Xenia hat geschrieben:man jetzt ist aber mal gut. Da kommt einem ja das :kotz:
Laufzeit beginnt ab Installation. Ende der Durchsage.

Wenn einer ne Auftragsbestätigung bekommt und KDG kann dann aus technischen Gründen nicht installieren, muss
der Kunde dann die MVL einhalten??? Schwachsinn!!
Jeder klar denkende Mensch weiß das.
:brüll: :brüll: :brüll:
:streber: :streber: :streber:
:anbet: :anbet: :anbet:

Meine Aufzeichnungen seit dem 19. Februar 2013 (Paketwechsel auf 100).

http://www.speed-aktuell.paul76829.de/

Service-KD
Newbie
Beiträge: 95
Registriert: 06.02.2007, 20:39
Wohnort: Weimar

Re: Wann beginnt die Mindestvertragslaufzeit ?

Beitrag von Service-KD »

genau Xenia, oder wollt ihr auch schon ab der auftragsbestätigung schon bezahlen...... :keks:
Trebo
Kabelfreak
Beiträge: 1296
Registriert: 15.06.2007, 01:10

Re: Wann beginnt die Mindestvertragslaufzeit ?

Beitrag von Trebo »

Xenia hat geschrieben:man jetzt ist aber mal gut. Da kommt einem ja das :kotz:
Pass auf, dass du nicht dran erstickst.
Ich hab die Sache mal bei den Juristen gepostet. Und dann schaun wir mal...
Xenia hat geschrieben:Wenn einer ne Auftragsbestätigung bekommt und KDG kann dann aus technischen Gründen nicht installieren, muss
der Kunde dann die MVL einhalten??? Schwachsinn!!
Jeder klar denkende Mensch weiß das.
Das war hier überhaupt nicht das Thema. Lies vielleicht nochmal genau, um was es überhaupt geht.


Gruß, Trebo
--
Nicht überall, wo kein Smiley ist, ist auch kein Witz drin
Anschluss Juli 2007 - Dez. 2021, zuletzt 1000/50 mit FB 6660.
Jetzt Glasfaser GPON 400/200 und glücklich damit
Benutzeravatar
FlyingBock
Fortgeschrittener
Beiträge: 166
Registriert: 14.06.2007, 17:08
Wohnort: Berlin

Re: Wann beginnt die Mindestvertragslaufzeit ?

Beitrag von FlyingBock »

@net801:
Ich denke ebenfalls, dass deine Vertragslaufzeit wegen bestimmter Dinge (z.B. von dir gewünschte nachträgliche Erhöhung der Geschwindigkeit zur Anpassung an aktuelle Tarife) sich verlängert hat. Du kannst aber auch gern nochmal bei der KDG anrufen und nach dem Grund erfragen, bzw. um Einsicht in deine aktuellen Vertragsdaten bitten, und auch fragen, was sich in der Zwischenzeit seit Einrichtung deines Anschlusses alles so geändert hat. Wird man dir normalerweise alles in Ruhe erläutern. Hab mit dem KundenServiceCenter bis jetzt ausschließlich gute Erfahrungen machen können, die Leute dort bemühen sich sehr und konnten immer weiterhelfen, wenns Probleme gab (die sich an anderer Stelle nicht klären ließen).
[img]http://img129.imageshack.us/img129/2707 ... nt2dw0.gif[/img]

Wenn Du ratlos bist, dann verdrehe die Augen und fange das Grunzen an.
Trebo
Kabelfreak
Beiträge: 1296
Registriert: 15.06.2007, 01:10

Re: Wann beginnt die Mindestvertragslaufzeit ?

Beitrag von Trebo »

net801 hat geschrieben:[*] Bei Verträgen mit Mindestvertragslaufzeit beginnt die Mindestvertragslaufzeit mit Erhalt der
Auftragsbestätigung von Kabel Deutschland, spätestens jedoch mit Leistungserbringung. Der
Vertrag ist für beide Vertragspartner erst zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar. Die
Vertragslaufzeit und die Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag oder den
dazugehörigen LB/PL, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.[*]

Genau auf diesen Passus der AGB hatte ich bei der Kündigung hingewiesen, aber trotzdem wurde die Kündigung nur zum späteren Zeitpunkt akzeptiert.
Die Behauptung von Service-KD weiter oben, dass die Laufzeit an dem Tag der Einrichtung beginnt, ist in den AGB in keinster Weise erwähnt und damit auch nicht wirksam! Interessant auch, dass in den AGB anderer Provider genau das explizit drin steht, "Laufzeit beginnt am Tag der Einrichtung". Da hat KDG meiner Meinung nach etwas "geschlafen" und sich selbst in die ungünstigere Position gebracht, stellen sich aber auf stur. Die Abbuchungserlaubnis werde ich für November widerrufen und lasse die Zahlungen dann ggf. zurückbuchen, wenn KDG kein Einsehen hat.
Ja, die Leute von der juristischen Front sind der gleichen Meinung.

Würde statt "spätestens" "frühestens" stehen, wäre die Sache zumindest strittig.
Aber das würde den Kunden unangemessen benachteiligen und wäre somit als AGB-Klausel kippelig.

Deshalb trennen andere Anbieter den eigentlichen Vertrag und die Mindestlaufzeit:

"Der Vertrag kommt mit Auftragsbestätigung durch xxx, spätestens aber durch Inbetriebnahme..."
und
"Die Mindest-Vertragslaufzeit beträgt xx Monate ab Inbetriebnahme"

Hier sähe die Sachlage anders aus.
Ob juristisch haltbar, lassen wir hier lieber beiseite. Der Kunde hat ja keinen Einfluss darauf, wann die Inbetriebnahme stattfindet
und wäre so auf ungewisse Zeit gebunden.


Ach ja: Könnte bitte jemand xenia in die stabile Seitenlage bringen? Nur so zur Vorsicht...


Gruß, Trebo


EDIT Noch schnell nachgeschoben: "Unklarheiten in den Klauseln gehen zu Lasten des Anbieters."
Benutzeravatar
Bärliner
Fortgeschrittener
Beiträge: 440
Registriert: 02.05.2007, 19:50
Wohnort: Berlin

Re: Wann beginnt die Mindestvertragslaufzeit ?

Beitrag von Bärliner »

Mal an alle der Ton macht die Musik...

Als Laie würde ich mal sagen:
A möchte von B eine Leistung.
Auch wenn B etwas länger brauch, ist A damit einverstanden das B seine Leistung erbringt, da keine Mitteilung seitens A kommt dauert mir zu lang.
Das ist in meinen Augen ein Leistungsvertrag, sprich der Vertrag beginnt mit der Leistungserbringung. So wie im Mietvertrag mit der Übergabe der Wohung erst eine Schuld gegenüber dem Vermieter entsteht.
Trebo
Kabelfreak
Beiträge: 1296
Registriert: 15.06.2007, 01:10

Re: Wann beginnt die Mindestvertragslaufzeit ?

Beitrag von Trebo »

Bärliner hat geschrieben:Als Laie würde ich mal sagen:
A möchte von B eine Leistung.
Auch wenn B etwas länger brauch, ist A damit einverstanden das B seine Leistung erbringt, da keine Mitteilung seitens A kommt dauert mir zu lang.
Das ist in meinen Augen ein Leistungsvertrag, sprich der Vertrag beginnt mit der Leistungserbringung. So wie im Mietvertrag mit der Übergabe der Wohung erst eine Schuld gegenüber dem Vermieter entsteht.
Ja, genau das ist ja auch unstrittig. Man zahlt erst ab dann, wann die Leistung zur Verfügung steht.

Aber daran kann man nicht die Mindestvertragslaufzeit festmachen. Oder man muss das klar sagen.
Was andere Anbieter auch tun, hier aber nicht der Fall ist.


Gruß, Trebo
--
Nicht überall, wo kein Smiley ist, ist auch kein Witz drin
Anschluss Juli 2007 - Dez. 2021, zuletzt 1000/50 mit FB 6660.
Jetzt Glasfaser GPON 400/200 und glücklich damit
Xenia
Fortgeschrittener
Beiträge: 367
Registriert: 03.10.2006, 20:03
Wohnort: SDH

Re: Wann beginnt die Mindestvertragslaufzeit ?

Beitrag von Xenia »

:hirnbump:
was anderes fällt mir zu euch nicht ein

Probier es doch! MVL beginnt ab Installation. Da wird KDG nicht diskutieren. PUNKT
KDGeleimter
Fortgeschrittener
Beiträge: 305
Registriert: 11.01.2007, 15:08
Wohnort: Landau/Pfalz

Re: Wann beginnt die Mindestvertragslaufzeit ?

Beitrag von KDGeleimter »

Ich werde diese Frage jetzt mal an die Verbraucherberatung weiterleiten.

Meine Aufzeichnungen seit dem 19. Februar 2013 (Paketwechsel auf 100).

http://www.speed-aktuell.paul76829.de/

Benutzeravatar
Heiner
Gründer/Helpdesk-Mitarbeiter
Gründer/Helpdesk-Mitarbeiter
Beiträge: 26613
Registriert: 17.04.2006, 20:09
Wohnort: Dortmund
Bundesland: Nordrhein-Westfalen

Re: Wann beginnt die Mindestvertragslaufzeit ?

Beitrag von Heiner »

Mal an alle der Ton macht die Musik...
Genau. Und der ist leider in letzter Zeit nicht so gut, vor allem in diesem Bereich. Kommt einfach mal runter ;)

Zum Thema: Nach meinem Verständnis beginnt die MVLZ nach erfolgreicher Inbetriebnahme. Und so scheint das bei KDG auch zu sein. Bei solchen technischen Sachen wäre es nicht optimal, die MVLZ ab Bestellung zu rechnen, da bei nicht erfolgreicher Inbetriebnahme dann ja der Vertrag wieder aufgelöst werden muss etc. etc. So versteh ich das jedenfalls.