Rikibu hat geschrieben:der eignetliche Witz ist, dass der Kabelanbieter Kabel Deutschland nicht direkt über diese Restriktionen spricht. Sie teilen CI+ Module aus, schieben aber die Verantwortung ob oder ob nicht kopier und aufnahmegeschützt auf die Sender.
Was ja auch richtig ist. Es liegt im Ermessen der Sender, wann welche Restriktionen ausgefahren werden. Das wird auch so kommuniziert.
Allerdings ist es ein Unding, dass ich jetzt bei jedem Sender nachfragen soll ob die die CI+ Funktionen ausfahren oder nicht - dabei habe ich doch einen Vertrag (wenn ich einen abschließe) mit der KDG - wer wenn nicht der andere Vertragspartner wäre informationspflichtig zum Thema seines Produkts?
Dieser wiederum schickt dich weiter, anstatt seine Kompetenz zu überschreiten. Immerhin ist es dem Sender überlassen, wann welche Restriktionen greifen. Natürlich könnte man das vorab kommunizieren als Sender, wann welche Restriktionen greifen. Tut man aber nicht, weil man nicht dazu verpflichtet ist...
Apropos: Sind eigentlich Aufnahmefähige Geräte auf der kompatibilitätsliste des CI+ Moduls? Gilt dort nicht auch die Fußnote "Kopiergeschützte Sendungen können nicht aufgenommen werden"?
Wenn KDG offen über eine Liste kommunizieren würde wer welche Restriktionen benutzt, würde das die Abozahlen drücken.
Die offizielle Aufnahmemöglichkeit ist der Digital+ Recorder - und dieser scheint mit den CI+ Flags anders umzugehen
Allerdings müsste aus Verbrauchersicht klipp und klar erkennbar sein was kann cih aufnehmen, was nicht...
Ein Recht auf Aufnahme ergibt sich meines Wissens aus keiner vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtung.