
Natürlich wäre es toller wenn KDG uns mit der 6360 machen lassen würde was wir wollen. Aber betrachtet es mal so, im Endeffekt ist es ein "komplizierter NTBA" und am NTBA der Telekom habt ihr doch auch nicht rumgebastelt.
Nur macht das KDG mit den Boxen, deren Eigentümer KDG ist.BastardLawyerFrmHell hat geschrieben:Donald hat meine Bedenken auf den Punkt gebracht. Die Firmware-Updates bei der Fritz!Box können von außen - also von AVM oder KDG, und nicht wie bei Windows und sonstigen automatisierten Updates vom jeweiligen System selbst - initialisiert werden. Diese Funktion lässt sich bei frei verkäuflichen Boxen ausschalten, bei der von KDG nicht.
Eine "sichere" Variante wäre es, den Kunden kurz per Mail oder ähnlichem über eine aktualisierte Firmware zu benachrichtigen sowie ihm die Neuerungen der Firmware aufzuzeigen. Darauf wird es ihm überlassen, die Firmware - z.B. per Tastendruck an der Fritz!Box, durch Telefon-Code oder selbst über die Konfigurationsoberfläche einzuspielen.
Wenn Du wissen willst, was möglich ist oder auc nicht, warum schaust Du Dir nicht einfach die Spezifikation TR069 an?Donald hat geschrieben:Da ich hier Kundendaten habe, werde ich dann mal nett bei KD anfragen, das zu unterlassen und mir Auskunft zu geben wie weit das möglich ist.
Den Standard kenne ich, bin schon was länger unterwegs als ErpelMB-Berlin hat geschrieben:Wenn Du wissen willst, was möglich ist oder auc nicht, warum schaust Du Dir nicht einfach die Spezifikation TR069 an?Donald hat geschrieben:Da ich hier Kundendaten habe, werde ich dann mal nett bei KD anfragen, das zu unterlassen und mir Auskunft zu geben wie weit das möglich ist.
Schon kennst Du alle Möglichkeiten.
Nein, da kann ich Dir ganz klar bestätigen, dass der Eigentümer ein vermietetes Objekt nicht ohne Weiteres wie sein Eigentum behandeln darf. Denn dafür bezahlt der Mieter nämlich seinen Mietzins; nämlich um die vertraglich eingeräumte Verfügungsgewalt über das Mietobjekt zu haben. Das Beispiel mit der Wohnung ist schon ganz passend; nur dass Wohnungen/Mietshäuser noch viel umfangreicher gesetzlich geschützt werden als andere Mietobjekte. Dennoch: Eine per Mietvertrag überlassene Sache ist grundsätzlich vom Verfügungsrecht des Eigentümers ausgeschlossen.guenter24 hat geschrieben:Nur macht das KDG mit den Boxen, deren Eigentümer KDG ist.BastardLawyerFrmHell hat geschrieben:Donald hat meine Bedenken auf den Punkt gebracht. Die Firmware-Updates bei der Fritz!Box können von außen - also von AVM oder KDG, und nicht wie bei Windows und sonstigen automatisierten Updates vom jeweiligen System selbst - initialisiert werden. Diese Funktion lässt sich bei frei verkäuflichen Boxen ausschalten, bei der von KDG nicht.
Eine "sichere" Variante wäre es, den Kunden kurz per Mail oder ähnlichem über eine aktualisierte Firmware zu benachrichtigen sowie ihm die Neuerungen der Firmware aufzuzeigen. Darauf wird es ihm überlassen, die Firmware - z.B. per Tastendruck an der Fritz!Box, durch Telefon-Code oder selbst über die Konfigurationsoberfläche einzuspielen.
Ob die Box nun überlassen wurde oder vermietet, macht hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse keinen Unterschied!
Andere (DSL-) Anbieter, machen ihre FW-Updates sogar bei Boxen, die sie ihren Kunden verkauft haben (z.B. Vodafone).
Also an Boxen, die ganz klar Eigentum der Kunden sind.
Also ich glaube schon daß KDG ein berechtigtes Interesse und auch das Recht hat, über die FW der im KDG-Netz angeschlossenen Geräte frei zu bestimmen.
Zumindest bis zum Modem oder Modem-Router-Einheit.
Um bei dem von Dir gewähltemn Beispiel zu bleiben:BastardLawyerFrmHell hat geschrieben:Nein, da kann ich Dir ganz klar bestätigen, dass der Eigentümer ein vermietetes Objekt nicht ohne Weiteres wie sein Eigentum behandeln darf. Denn dafür bezahlt der Mieter nämlich seinen Mietzins; nämlich um die vertraglich eingeräumte Verfügungsgewalt über das Mietobjekt zu haben. Das Beispiel mit der Wohnung ist schon ganz passend; nur dass Wohnungen/Mietshäuser noch viel umfangreicher gesetzlich geschützt werden als andere Mietobjekte. Dennoch: Eine per Mietvertrag überlassene Sache ist grundsätzlich vom Verfügungsrecht des Eigentümers ausgeschlossen.guenter24 hat geschrieben:Nur macht das KDG mit den Boxen, deren Eigentümer KDG ist.BastardLawyerFrmHell hat geschrieben:Donald hat meine Bedenken auf den Punkt gebracht. Die Firmware-Updates bei der Fritz!Box können von außen - also von AVM oder KDG, und nicht wie bei Windows und sonstigen automatisierten Updates vom jeweiligen System selbst - initialisiert werden. Diese Funktion lässt sich bei frei verkäuflichen Boxen ausschalten, bei der von KDG nicht.
Eine "sichere" Variante wäre es, den Kunden kurz per Mail oder ähnlichem über eine aktualisierte Firmware zu benachrichtigen sowie ihm die Neuerungen der Firmware aufzuzeigen. Darauf wird es ihm überlassen, die Firmware - z.B. per Tastendruck an der Fritz!Box, durch Telefon-Code oder selbst über die Konfigurationsoberfläche einzuspielen.
Ob die Box nun überlassen wurde oder vermietet, macht hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse keinen Unterschied!
Andere (DSL-) Anbieter, machen ihre FW-Updates sogar bei Boxen, die sie ihren Kunden verkauft haben (z.B. Vodafone).
Also an Boxen, die ganz klar Eigentum der Kunden sind.
Also ich glaube schon daß KDG ein berechtigtes Interesse und auch das Recht hat, über die FW der im KDG-Netz angeschlossenen Geräte frei zu bestimmen.
Zumindest bis zum Modem oder Modem-Router-Einheit.
Etwas anderes gilt, wenn eine entsprechende vertragliche Vereinbarung ausgehandelt wurde. An etwas entsprechendes kann ich mich gerade aus dem Kopf nicht erinnern.
Vodafone hätte ich, sofern ich auf derartige Updates nicht angewiesen sein sollte, aufgefordert, mit sofortiger Wirkung die Zugriffe auf mein Eigentum zu unterlassen. Ohne eine entsprechende Berechtigung - z.B. per Vertrag - muss ich niemandem den Zugriff auf mein Eigentum erlauben.
Er hat doch deutlich geschrieben, wenn nichts anderes vereinbart. Wenn also im Mietvertrag einer Wohnung steht, keine Hunde, dann darfst du auch keine Hunde in die Wohnung packen.guenter24 hat geschrieben: Um bei dem von Dir gewähltemn Beispiel zu bleiben:
Du kannst also die Mietsache verändern wie Du willst, ohne Zustimmung des Eigentümers?
Du kannst unter- weitervermieten wie Du willst?
Du kannst in der Mietwohnung lärmen und toben wann und wie Du willst?
OK Beispiele hinken immer, aber das von Dir gewählte hinkt auf beiden Beinen.
Wer macht denn bitte schön etwas mit Deinen Daten???????Donald hat geschrieben:Es darf aber auch kein Eigentümer ungefragt an meinem Besitz und meinen Daten gehen,
Geht KD wirklich an DEINE Daten, wenn es die FW im Modem oder Router-Modem von KDG ändert!?Donald hat geschrieben: Es darf aber auch kein Eigentümer ungefragt an meinem Besitz und meinen Daten gehen, vor allem nicht ohne Ankündigung und Benachrichtigung. Steht auch nicht in den AGB von KD.