@ schmied_keitel
Probier es doch erst einmal über folgenden Weg:
Stelle einen Nachforschungsauftrag. Dazu sagt DHL Folgendes:
Nachforschungen nach Päckchen, Waren- und Büchersendungen sowie nach Paketen, deren Einlieferungsbeleg nicht vorliegt, sind unter der Voraussetzung einer genauen Inhaltsangabe möglich. Schadensersatz kann bei einer erfolglosen Nachforschung für Sendungen ohne Einlieferungsnachweis in der Regel nicht geleistet werden.
Eine genaue Inhaltsangabe sollte dir ja möglich sein, denn die Seriennummern bzw. die Mac-Adresse findest du in den jeweiligen Auftragsunterlagen.
Wenn der Nachforschungsauftrag erfolg hat, wende dich mit der Bitte einer Kulanzausbuchung/Rückholung vom Inkassounternehmen an die Kabel Deutschland. Sollte er keinen Erfolg haben, kannst du den Betrag immer noch begleichen.
Herby hat geschrieben:Dieser Sachverhalt war schon so oft Thema, dass ich der 1. Hälfte der Threadüberschrift "wurde ich abgezockt..." nur beipflichten kann.
Bitte dazu den entsprechenden Hinweis beachten:
Ersatz: für verlorene, beschädigte
oder nicht innerhalb von vier Wochen nach Vertragsbeendigung zurückgegebene.....
Wurde der TE über die Rücksendefrist und die Berechnung informiert? Ja nämlich in Auftragsbestätigung, in der Preisliste, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und zum Schluss in der Kündigungsbestätigung. Hat er sie fristgerecht zurückgesandt? Wie er selbst schreibt, nein!