Was aber auch nicht das Problem von Kabel Deutschland ist, sondern von den Wohnungsgemeinschaften. Denn diese schliessen mit KDG Verträge ab, damit sie ihren Einwohnern eine Grundversorgung geben können. Außerdem ist es für die meisten "preiswerter", wenn sie den Kabelanschluss bereits über die Nebenkosten zahlen - so fällt es weniger auf.
Dafür kann KDG jedoch trotzdem nichts, wenn deine Wohngemeinschaft mit einem Kabelanbieter einen Vertrag abschliesst

Ob die Angebote Zeitgemäß sind oder nicht.. naja. Ich find sie nicht schlecht, da sie das abdecken, was ich gucke - ansonsten hätte ich keinen (in dem Fall Digital) Vertrag. Wer was anderes möchte, sucht sich was anderes. Gibt ja immer die Wahl. Vorallem da man eigentlich keine vollen 16 Euro in den Nebenkosten durch einen analogen Kabelanschluss hat, es also in der Hinsicht kaum auffällt, wie oben erwähnt.
brasstube hat geschrieben:Naja, wenn dir die Wohnung gehört, kannst du ja machen was du willst.
Nö, auch als Eigentümer darfst du es nicht, wenn die Wohnungsgemeinschaft dieses komplett verbietet. Da sind dann maximal diese "nicht sichtbaren Schüsseln auf dem Boden eines Balkons" (keine Ahnung wie man die direkt nennt) eine Alternative, sichtbare (das Leute von aussen diese auf dem Balkon entdecken bzw. es nicht ins Gesamtbild passt) darf man trotzdem nicht. Eigentum hin oder her..
