Hi,
hab ein kleines Problem mit KD...
Bin schon seit ein paar Jahren Kunde mit Digital+ Paket.
Im Januar hab ich per Hotline das HD-Upgrade gemacht,
was leider nicht wirklich funktioniert hatte (Receiver nicht lieferbar etc.)
Also hab ich das ganze schriftlich widerrufen (per Einschreiben) und siehe da,
3 Tage später hatte ich den Receiver im Haus. Diesen hab ich dann umgehend
als Retoure an KD zurückgesendet. Auf meiner Januar-Rechnung wurde mir die
Wechselgebühr & Versand für HD Receiver in Höhe von 49,90 EUR berechnet.
Auf Nachfrage bei der Hotline wurde mir versichert, dass mir diese Wechselgebühr
auf der nächsten Rechnung gutgeschrieben wird, doch leider passiert seit 3 Monaten
nichts dergleichen. Mit jeder Rechnung rufe ich auf der Hotline an und werde hingehalten
mit Aussagen wie "da ist wohl was schiefgelaufen, ich veranlasse die Gutschrift, auf der
nächsten Rechnung wird das Geld gutgeschrieben"
Neueste Meldung war heute... "normalerweise wird diese Wechselgebühr nicht gutgeschrieben,
aber bei ihnen machen wir das aus Kulanz, auf der nächsten Rechnung wird der Betrag erscheinen"
Hat jmd. ähnliche Probleme bzw. weiss, ob diese Wechselgebühr rückerstattungsfähig ist?
lg fritzthecat
Wechselgebühr rückerstattungsfähig?
Forumsregeln
Forenregeln
Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“) oder von Vodafone West („[VF West]“) bist.
Forenregeln
Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“) oder von Vodafone West („[VF West]“) bist.
-
- Newbie
- Beiträge: 2
- Registriert: 29.04.2011, 08:17
-
- Fortgeschrittener
- Beiträge: 176
- Registriert: 01.01.2011, 20:38
Re: Wechselgebühr rückerstattungsfähig?
Das ist typisch für KDG.
Die Mitarbeiter haben keine Ahnung.
Versuche es mal lieber schriftlich zu klären per Fax oder Post.
Dir müssen die 49,90 zurückerstatten werden (Widerrufsrecht).
Beziehe dich darauf das du ein Recht darauf hast und es nichts mit Kulanz zu tun hat.
Ich hätte gar nicht so lange gewartet und hätte schon meine Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen.
Wer so inkompetent ist, hat es auch nicht anders verdient.
Die Mitarbeiter haben keine Ahnung.
Versuche es mal lieber schriftlich zu klären per Fax oder Post.
Dir müssen die 49,90 zurückerstatten werden (Widerrufsrecht).
Beziehe dich darauf das du ein Recht darauf hast und es nichts mit Kulanz zu tun hat.
Ich hätte gar nicht so lange gewartet und hätte schon meine Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen.
Wer so inkompetent ist, hat es auch nicht anders verdient.
-
- Insider
- Beiträge: 2245
- Registriert: 09.04.2011, 13:50
Re: Wechselgebühr rückerstattungsfähig?
wenn der Widerruf mit dem noch nicht gelieferten Receiver begründet wurde,fritzthecat hat geschrieben:Hi,
hab ein kleines Problem mit KD...
Bin schon seit ein paar Jahren Kunde mit Digital+ Paket.
Im Januar hab ich per Hotline das HD-Upgrade gemacht,
was leider nicht wirklich funktioniert hatte (Receiver nicht lieferbar etc.)
Also hab ich das ganze schriftlich widerrufen (per Einschreiben) und siehe da,
3 Tage später hatte ich den Receiver im Haus.
könnte der Widerruf durch die Lieferung (Überschneidung) unwirksam sein.
Andes sieht es natürlich aus, wenn der Widerruf ohne Begründung innerhalb des 14-tägigen Rücktrittrechts
bei Internet- und Telefon-Abschlüssen erfolgte.
Wurde der Widerruf eigentlich von KDG schriftlich bestätigt?
-
- Newbie
- Beiträge: 2
- Registriert: 29.04.2011, 08:17
Re: Wechselgebühr rückerstattungsfähig?
Hallo,
ich hab quasi 2x widerrufen, einmal vor Erhalt des Receivers ohne Angabe von Gründen
und das zweite mal mit Rücksendung des Receivers (ebenfalls ohne Angabe von Gründen) per Retourenschein.
Schriftlich bestätigt wurde mir der Widerruf nicht, jedoch wurde der Tarif im Online-Kundencenter
wieder von HD auf normal umgestellt. Den Erhalt des Receivers & der Smartcard hat mir KD ebenfalls nicht mitgeteilt,
jedoch wurde mir der Eingang nach telefonischer Rücksprache bestätigt.
ich hab quasi 2x widerrufen, einmal vor Erhalt des Receivers ohne Angabe von Gründen
und das zweite mal mit Rücksendung des Receivers (ebenfalls ohne Angabe von Gründen) per Retourenschein.
Schriftlich bestätigt wurde mir der Widerruf nicht, jedoch wurde der Tarif im Online-Kundencenter
wieder von HD auf normal umgestellt. Den Erhalt des Receivers & der Smartcard hat mir KD ebenfalls nicht mitgeteilt,
jedoch wurde mir der Eingang nach telefonischer Rücksprache bestätigt.
-
- Fortgeschrittener
- Beiträge: 103
- Registriert: 26.01.2011, 09:24
Re: Wechselgebühr rückerstattungsfähig?
aha. was denkst du denn, wer die emails/briefe oder dein fax bearbeitet?Die Mitarbeiter haben keine Ahnung.
Versuche es mal lieber schriftlich zu klären per Fax oder Post.

es kommt auf viele faktoren an, die man nicht pauschalisieren kann. gerade im bereich TV gibt es hunderte oder tausende vertragsvarianten. aber allgemein lässt sich folgendes sagen:
- wenn du die geräte (receiver/sc) zurück schickst gilt das als widerruf der digitalen sachen (ganz wichtig! nur das digitale)
- wenn du einen widerruf schreibst, ohne das dein vertrag die widersprochenen komponente enthält, ist es kein widerspruch.
- im internet und am telefon hast du dein 14 tägiges rückgaberecht. die 14 tage zählen ab erhalt der auftragsbestätigung (widerrufsbelehrung) bzw der geräte (da in der regel die auftragsbestätigung im paket steckt)
MfG
Wahooka
KDG-Mitarbeiter, Unterföhring.
Meine Beiträge sind ausschließlich privat.
Wahooka
KDG-Mitarbeiter, Unterföhring.
Meine Beiträge sind ausschließlich privat.
-
- Insider
- Beiträge: 2747
- Registriert: 02.03.2008, 17:22
Re: Wechselgebühr rückerstattungsfähig?
Und da ja die für KD tätigen alle keine Ahnung haben, schreiben die vielen Wissenden Ihre dann überflüssigen Fragen im Forum ...