Wenn Dein Vermieter keine Gestattung erteilt hat, darf der Techniker ja nicht im Haus arbieten. Was kann also KDG dafür? Oder hab ich hier etwas falsch verstanden?

Du bist ja drauf. KDG hat keine vertragliche Pflicht der Leistungserfüllung in diesem konkreten Fall. Die Leistungserfüllung beginnt grundsätzlich mit der Schaltung des Anschlusses.Santillana hat geschrieben:Ihr seid ja drauf, hat denn KDG in einer angemessenen Frist reagiert und Ihre Leistung erbracht?
Die Gründe sind hier ganz einfach gelagert. Der Subunternehmer gibt weder positive noch negative Rückmeldung an KDG und damit bleibt das Ding als "nicht geschaltet" im System, bis jemand den Anschluss wieder anpackt. Auf eine Erinnerung bei Subunternehmer wird verzichtet, da der Schaltungstermin ja mehrere Monate in der Zukunft liegen kann.Aus unerklärlichen Gründen wartet der vermeintliche Kunde hier auf ein zustande kommen eines Vertrages? ist es ernsthaft eine angemessene Frist 5 Monate auf einer Vertragserfüllung zu warten?
Wo stehtn das? Wenn der Gläubiger bereits Zahlungen geleistet hat, dann ist das durch den zitierten Paragraphen geregelt. Da aber noch kein Gläubiger/Schuldnerverhältnis eingegangen wurde, passt der auch nicht.Wenn der Anbieter die Leistung nciht anbieten kann, dann ist er dazu verpflichtet, dem vermeintlichen Kunden dieses in einer angemessenen Frist mit zu teilen.
Wenn nicht, setze einfach eine Frist von einer Woche (per Einschreiben/Rückschein), und wenn dann nichts läuft, ist die Sache erledigt.jamang hat geschrieben: Ich werde einen kurzen Stornobrief schicken und gucken ob das klappt.
Exakt.RedScorpion313 hat geschrieben:Da nie etwas installiert wurde gibt es kein Vertrag. Das haben mir mehrere Hotliner bestätigt. Falls ein Techniker anruft soll ich einfach sagen das die sache erledigt sei.
Nein, so kommt das hin... Auch ohne Storno vergammelt der Vertrag ohne Pflichten deinerseits im System.Der Techniker gibt daraufhin eine Meldung und der Auftrag wird stoniert. Korrigiert mich wenn ich falsch liege.
Nein, du hast 14 Tage ab erhalt der Auftragsbestätigung Widerrufsrecht. Nicht mehr, nicht weniger. Sollte der Anschluß bereits hergestellt worden sein, sind anteilige Gebühren zu bezahlen. Hierzu gehören auch einmalige Kosten.Der Hotliner meinte auch das man sogar nach Freischaltung nochmal 14 Tage wiederrufsfrist hat. Allerdings müsste man dann die Installation bezahlen..
Hättest eben gleich eine Frist setzen sollen. Ich hatte ja von einer Woche gesprochen. Um sicher zu gehen, sind vielleicht zwei Wochen besser. Das sollte die Rechtsanwältin dir aber sagen können.jamang hat geschrieben: ..KDG hat natürlich noch nicht geantwortet^^