Themenbereiche, die in diesem Forum Platz finden, sind das Fernseh- und Radioprogrammangebot von Vodafone allgemein, das frei empfangbare Fernseh- und Radioprogrammangebot über den Kabelanschluss (TV Connect), das Paket Vodafone Basic TV sowie entsprechende Vorgängerpakete (Privat HD, HD-Option etc.).
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Leistungsgrenze ist der Übergabepunkt. Bis zu diesem ist und wird die Leistung erbracht.
Frage: Ich kann die Leistung doch aber gar nicht abnehmen. Siegelbruch/Blombe brechen ist eine Straftat und das teilt KD den Leuten ja auch mit. Ich habe die jetzt angeschrieben und um eine Stellungsnahme gebeten.
@MB-wilson: Versuch mal freundlicher zu werden. ich kann dir aus meiner Branche auch Sachverhalte mitteilen, da würdest du im Wald stehen und dankbar sein, wenn dir jemand freundlich antwortet. Es geht nicht um Freischaltung, sondern um das Entblomben und anschließen meines Kabels an den Übergabepunkt.
@all: Ich habe eine Rechnung erhalten und werde nach Klärung des oben beschriebenen Problems überweisen oder eben nicht
Schuller hat geschrieben:Frage: Ich kann die Leistung doch aber gar nicht abnehmen. Siegelbruch/Blombe brechen ist eine Straftat und das teilt KD den Leuten ja auch mit. Ich habe die jetzt angeschrieben und um eine Stellungsnahme gebeten.
Diese Frage ist gut. Wenn die Plombe im System der KDG vermerkt ist, hätte derjenige der den Vertrag aufgenommen hat, einen Anklemmauftrag ausstellen müssen. Dann wäre ein Kollege von mir zu Dir gekommen und hätte das erledigt.
Vielleicht ist die Plombe nicht vermerkt?
Jedenfalls hilft nur, sich an denjenigen zu wenden, der den Vertrag aufgenommen hat, damit er es klärt.
Schuller hat geschrieben:@MB-wilson: Versuch mal freundlicher zu werden.
ähhhmmm...vielleicht bin ich heute etwas sensibel, aber wer war denn unfreundlich, ich? von freischaltung hab ich auch nie gesprochen...
ich hab bloss versucht, dir deinen irrtum zu verdeutlichen und zu erklären, weil dich das was du tust unter umständen viel geld kosten könnte, das ist alles, im gegensatz zu anderen wenn ich mal zitieren darf: "Dein Anwalt wird sich über Dein rausgeschmissenes Geld freuen ".....
um diesen Eintrag mal halb abzuschließen.. hier ein kurzes Statement....
Die Inkassofirma hat sich meiner Sache angenommen. Ich habe ein Telefonanruf bekommen vor 4 Monaten mit der Frage warum ich nicht zahle. Ich habe es der Dame erklärt und die sagte mir, dass sie das nachvollziehen könne und sich mit ihrem "Auftraggeber" in Verbindung setzen würde.
Vor einem Monat bekam ich noch ein Brief, indem drin stand, dass ihr "Auftraggeber" momentan zu viel zu tun hätte (so ähnlich jedenfalls) und ich daher noch ein wenig Geduld haben müsste.
Habe ich gerne. Meine Rechtsschutz steht bei Fuss. Ich warte. Was ein lächerlicher Verein..............
Schuller hat geschrieben:Frage: Ich kann die Leistung doch aber gar nicht abnehmen. Siegelbruch/Blombe brechen ist eine Straftat und das teilt KD den Leuten ja auch mit. Ich habe die jetzt angeschrieben und um eine Stellungsnahme gebeten.
Diese Frage ist gut. Wenn die Plombe im System der KDG vermerkt ist, hätte derjenige der den Vertrag aufgenommen hat, einen Anklemmauftrag ausstellen müssen. Dann wäre ein Kollege von mir zu Dir gekommen und hätte das erledigt.
Vielleicht ist die Plombe nicht vermerkt?
Jedenfalls hilft nur, sich an denjenigen zu wenden, der den Vertrag aufgenommen hat, damit er es klärt.
MB-Berlin
Also erstmal kommt es an was für ein Vertrag vorliegt.
1) Du hast einen normalen Kabelanschluss 16,90 Euro monatlich in einem Objekt in dem KDG bis zum Übergabepunkt zuständig ist. ( NE3 Vertrag )
--> Du musst/darfst die Plombe selber lösen und die Leitung freischalten.
2) Es besteht eine Versorgungsvereinbarung mit deinem Vermieter und du hast dafür einen Kabelanschluss. ( NE4 Vertrag )
Scraby hat geschrieben:1) Du hast einen normalen Kabelanschluss 16,90 Euro monatlich in einem Objekt in dem KDG bis zum Übergabepunkt zuständig ist. ( NE3 Vertrag )
--> Du musst/darfst die Plombe selber lösen und die Leitung freischalten.
Du klingst wie die Hotline. Viele Kunden können dieses nicht, weil sie entweder technisch damit überfordert sind oder entsprechend wegen Mangel an Schlüsseln gar nicht an die Anlage kommen. Kunden, die es sich zutrauen legen dann andere Kunden lahm, weil sie ja einen frein Anschlusspaltz für sich brauchen etc...
Persönlich halte ich das Entfernen von Plomben auf telefonische Anweisung auch rechtlich für anfechtbar. Wie soll der Kunde beweisen, dass er das machen sollte?
Mhm, da gebe ich MB-Berlin recht. Breche nie eine Blombe/Siegel. Das kann böse ins Auge gehen. Und auf das gesprochene Wort darf man sich hier in Deutschland sowieso nicht mehr verlassen.
@Scraby, danke für die PN und zur Erklärung nochmal. Ein Kabeltechniker verblombte den Anschluß direkt in meinem Haus und der hat es mir auch noch gesagt und darauf hingewiesen, dass ich mich strafbar machen würde.
MB-Berlin hat geschrieben:Persönlich halte ich das Entfernen von Plomben auf telefonische Anweisung auch rechtlich für anfechtbar. Wie soll der Kunde beweisen, dass er das machen sollte?
Dachte die Gespraeche werden "zur Qualitaetssicherung" aufgezeichnet? Damit haette er den Beweis. Falls das eh nur gelaber ist oder sowas nach 2 Tagen geloescht wird, naja.
Gegenfrage:
Wie lange sollten diese Mitschnitte bereitgehalten werden?
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, das alle oder gerade dieses aufgenommen und gespeichert wird
Würde KD dies "behalten" wenn es nicht muß, wenn dabei eine Fehlinformation enthalten ist
und abschliessend: die Aufzeichnung dann noch bereitwillig zur Verfügung stellen ...