Ja - natürlich ergibt sich fraglos ein Sonderkündigungsrecht. Erkläre das mal Kabeldeutschland!FERKELWEMSER hat geschrieben: Was mich bei einigen Beiträgen hier gewundert hat: Wieso bezahlt ihr 2 verschiedenen Anschlüsse doppelt? Meiner Ansicht nach ergibt sich aus den hier beschriebenen Problemen ein eindeutiges Sonderkündigungsrecht! Ich weiß mir langsam auch nicht anders zu helfen.
Deren Antwort: Klagen sie doch! Sie bleiben Kunde bei uns, egal ob wir die Leistung erbringen
oder nicht.
So habe ich mein Vertrag regulär gekündigt, zahle 10 Monate lang noch volle 39,90 EUR für
nichts - habe meine Frieden - und werde den Rest meines Lebens als IT Spezialist vor dieser
Firma warnen. Wann immer, wo immer ich kann. Privat, im Internet, überall. Immer und
immer und Immer wieder.
Die Alternative: Rechtsanwalt, klagen.Nachweisen. Gutachten. Ok, den Rechtsanwalt darf KD
dann am Ende zahlen, ich bekomme mein Geld wieder. Und wer bezahlt mir die Zeit mich mit
diesem ganzen Scheiss zu beschäftigen?
Ich habe mein Lehrgeld bezahlt, bzw. zahle immer noch:
NIE WIEDER KABEL DEUTSCHLAND!
Und ich kann es jedem nur raten der nicht selbst gerade Anwalt ist und spass hat sich zu seinem
Recht zu verhelfen, falls KD mal wieder interne probleme hat, diesen Laden zu meiden.
Jeder der Kunde ist und von diesem Problem in Hamburg betroffen, solle einfach mal eine
Kündigung schreiben, rein vorsorglich, falls man es später vergisst und sonst wieder 12/24 Monate
zahlen müsste.
Die Kündigung kurz vor Vertragsende zurücknehmen, falls gewollt, kann man immer noch, gibt sogar
dann nette Geschenke von der Vertragsbetreuung. Die Melden sich dann mit diversen Angeboten.
Kündigen geht schnell. Kostet per Fax nur 10 Minuten.
Kabel Deutschland: Kündigungs-Fax-Nummer: 01805/299925, Kundenhotline: 0180/5233325.
Gruss
MP