Neuer Vertrag wegen Umzug?

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Spenst
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Neuer Vertrag wegen Umzug?

Beitrag von Spenst »

Hallo zusammen,

ich bin Ende November samt Kabelanschluss umgezogen. In der alten Wohnung hatte ich einen analogen Kabelanschluss mit der Option Digitaler Empfang inklusive Miet-Receiver. Mit dem Umzugsauftrag hatte KDG diesen Vertrag von sich aus gekündigt und mir dafür den Digitalen Kabelanschluss eingerichtet. Receiver und Smartcard habe ich behalten. Eine Einrichtungsgebühr wurde nicht berechnet.

Erste Frage:
Richtet sich die Vertragslaufzeit jetzt nach dem alten oder dem neuen Vertrag?

Gilt das überhaupt als ein neuer Vertrag, einschließlich neuem Kabel Digital Home Zwangsabo? Das hatte ich bei dem alten Vertrag schon längst gekündigt und in der neuen Auftragsbestätigung stand auch nur was von 10,- Freiguthaben für Select Kino.

Dann gabs gleich noch ein Problem mit der Internetrechnung. Hier habe ich seit September 2009 das Paket Classic für 12,90 EUR im ersten Jahr. Nun hat KDG aber bereits in der Rechnung vom Dezember 19,90 EUR Grundpreis berechnet. Das habe ich dann sofort reklamiert (Einschreiben) und bei der Gelegenheit gleich sämtliche Verträge gekündigt. Allerdings ist mir erst hinterher aufgefallen, dass ich für den neuen Vertrag "Digitaler Kabelanschluss" auch eine neue Kundennummer bekommen habe, die ich in der Kündigung nicht mit angegeben habe. Kann KDG deswegen die Kündigung für unwirksam erklären?


Viele Grüße und Danke!
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Bubblegum
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Re: Neuer Vertrag wegen Umzug?

Beitrag von Bubblegum »

An Deiner alten Adresse gab es einen Mehrnutzververtrag (des Eigentümers) mit einem Sonderpreis, der natürlich nicht mit umgezogen ist.

Da diese Vertragskonstellation an der neuen Adresse wohl nicht existiert wurde der "normale" digitale Kabelanschluss angelegt. Warum eine neue Kundennummer vergeben wurde weiß nur der Bearbeiter allein. Aber nett von ihm die Einrichtungsgebühr zu vergessen - die wäre eigentlich fällig geworden.

Neuer Vertrag = neue Laufzeit, und vorsichtshalber noch einmal in die Bestätigung schauen, ob das Kabel Digital Home nicht wieder als "Testphase" eingerichtet wurde. So wie beschrieben wurde jedoch direkt das "Kabel Digital Free" (kein Testabo) eingerichtet - das Guthaben für Freifilme ist dann auch wieder nett. Zugang zum Select Kino hat man auch ohne Abo Kabel Digital Home.

Problematischer war offensichtlich die Anlage des Paket Classic - da hätte der Sonderpreis mit übernommen werden sollen.

Nun ist zu befürchten, dass die Reklamation untergeht mit dem Vermerk "Verträge bereits beendet" -wenn kein Vermerk zur neuen Kundennummer existiert und dies nicht weiter geprüft wird bei KDG ...

Vorsichtshalber würde ich eine Mail unter Angabe der neuen Kundennummer an KDG richten und auf das Schreiben zur alten Nummer betreffend der Vertragsänderungen verweisen.
Spenst
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Re: Neuer Vertrag wegen Umzug?

Beitrag von Spenst »

Hallo Bubblegum,

erst einmal vielen Dank für deine Tipps. Ich habe es genauso gemacht, dass ich nochmal eine Kündigung mit der richtigen Kundennummer per E-Mail geschickt habe und ein paar Tage später kam dann auch die Kündigungsbestätigung zum Ende November 2010.

Weiterhin unklar ist allerdings die Rechnung für das Paket Classic. Es wurde jetzt zwar für Januar wieder mit 12,90 EUR berechnet, als Gutschrift gab es aber statt 7,00 EUR nur 1,19 EUR für Paket Classic, sowie eine Gutschrift von 2,98 EUR für ein Produkt namens "Kabel Phone Flat 24". :confused:

Die Beträge für Flat Telefonie und Sicherheitspaket, die ich zum Ende des Testzeitraums (10.12.09) gekündigt hatte, wurden auch nur für die verbleibenden Tage nach Vertragsende gutgeschrieben (= es wurde der Rest vom Gratiszeitraum in Rechnung gestellt!)
Die Gutschrift der letzten Dezember-Rechnung für den beendeten alten Kabelanschluss-Vertrag ist natürlich auch noch nicht eingetroffen....

Besteht denn noch eine reelle Chance, dass eine erneute Reklamation nun endlich zu einer korrekten Rechnung führt? Kann man die Kosten für Porto und Einschreiben erstattet bekommen?
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Bubblegum
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Re: Neuer Vertrag wegen Umzug?

Beitrag von Bubblegum »

Wenigstens hat sich bei KDG was gerührt und auch schon teilweise bewegt.

Ich würd noch einmal nachhaken - besonders der Teil mit der Verrechnung und Erstattung des Altvertrages geht im Gewirr gern unter ...

Auch wenn es bei KDG mal so grundsätzlich keine Erstattung für Porto und Co gibt, der geneigte und versierte Bearbeiter der sich als x-ter an einer Kundenanfrage beteiligen darf die mehrfach nicht komplett und/oder korrekt bearbeitet wurde wird dem Hinweis nicht ablehnend gegenüberstehen.

Sofern er selbst es auf die Reihe kriegt ... *hust*