Hallo Forum,
ich habe im November einen Kabel Digital Vertrag mit KD abgeschlossen..Soweit so gut!
Was ich aber im nachhinein erst erfahren habe ist, das KD bei mir in der gesamten Strasse keine Rechte vom Vermieter hat, zusenden.
Nun geht die streiterei erst los.
Ich habe somit den Vertrag gekündigt und bekam auch eine Kündigungsbestätigung zu Ende Oktober 09 (Digital)!
Nun, vor einigen Tagen erhielt ich eine weitere Kündigungsbestätigung allerdings zu Ende Oktober 2010 (Analog).
KD darf laut der Aussage meines Vermieters nicht senden!
Ich sehe es aber nicht ein, für etwas zu zahlen was ich nicht beziehen kann!
Die Kundenhotline (01805...) muss sich erst "belesen" so die Aussage der Kundenbetreuerin am Telefon, sie konnte mir somit auch nicht weiter helfen.
Nun hoffe ich ja auf welche im Forum die vielleicht das gleiche Problem haben und mit Tipps geben können wie ich mich zu verhalten habe etc.
MfG
Vertrag trotz nicht erbrachter Leistung?
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Re: Vertrag trotz nicht erbrachter Leistung?
Wiso haben die mit Dir überhaupt damals abgeschlossen? Wenn die keinen Vertrag für Eure Straße haben dann ist das doch von vorne herein Käse...
Ich hasse Signaturen. Deshalb lasse ich sie mir nicht mehr anzeigen.
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Re: Vertrag trotz nicht erbrachter Leistung?
Ich habe das ganze telefonisch abgeschlossen und da wurde durchgemessen und mir telefonisch bestätigt das es möglich sei TV über KD zu empfangen, was aber nicht der Fall ist!Nibelungen hat geschrieben:Wiso haben die mit Dir überhaupt damals abgeschlossen? Wenn die keinen Vertrag für Eure Straße haben dann ist das doch von vorne herein Käse...
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Re: Vertrag trotz nicht erbrachter Leistung?
Wenn das tatsächlich der Fall ist und die KDG gar keine Leistungen anbieten kann/darf, fehlt die Vertragsgrundlage. Du musst also nicht kündigen, sondern den Vertrag nach § 119, Abs. 2, BGB anfechten, um die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts zu erreichen. Ist der Vertrag nichtig, ist er von Anfang an unwirksam.KDG-Opfer84 hat geschrieben:Ich habe das ganze telefonisch abgeschlossen und da wurde durchgemessen und mir telefonisch bestätigt das es möglich sei TV über KD zu empfangen, was aber nicht der Fall ist!
MfG NURadio
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Re: Vertrag trotz nicht erbrachter Leistung?
Da wäre der Grund schon wichtig.KDG-Opfer84 hat geschrieben:Was ich aber im nachhinein erst erfahren habe ist, das KD bei mir in der gesamten Strasse keine Rechte vom Vermieter hat, zusenden.
Wenn der Vermieter eine Hausanlage installiert hat und im Keller ein Übergebpunkt schlummert, dann kann die KDG schon anbieten.
Die Verkabelung vom ÜP in die Wohnung wäre dort Kundensache. KD liefert nur in den Keller.
Es ist ja auch die Frage, wie "keine Rechte vom Vermieter" gemeint ist. Hat der Vermieter die Exclusivrechte im TV Bereich an einen Wettbewerber vergeben, kann das KDG schlecht wissen. Gibt es ein Schriftstück, in dem der Vermieter die Vermarktung der TV-Signale der KDG verbietet, sieht es schon anders aus. Hat der Vermieter nur keine Multimediagestattung erteilt, wäre das nur für Internet wichtig. TV ist dann trotzdem vermarktbar.
So einfach ist es also nicht.
Daher am besten vor dem Abschluss beraten lassen.
MB-Berlin
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