Vertrag trotz nicht erbrachter Leistung?

Themenbereiche, die in diesem Forum Platz finden, sind das Fernseh- und Radioprogrammangebot von Vodafone allgemein, das frei empfangbare Fernseh- und Radioprogrammangebot über den Kabelanschluss (TV Connect), das Paket Vodafone Basic TV sowie entsprechende Vorgängerpakete (Privat HD, HD-Option etc.).
Forumsregeln
Forenregeln

Die HD-Sender von RTL werden bei Vodafone Kabel Deutschland nur auf Smartcards des Typs D03, D08, G02 oder G09 freigeschaltet (nicht auf D02/D09!). Weitere Informationen hier!

Informationen zu HDTV im Kabelnetz von Vodafone gibt es im Helpdesk!

Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.


Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“) oder von Vodafone West („[VF West]“) bist.
KDG-Opfer84
Newbie
Beiträge: 2
Registriert: 13.01.2010, 22:57

Vertrag trotz nicht erbrachter Leistung?

Beitrag von KDG-Opfer84 »

Hallo Forum,

ich habe im November einen Kabel Digital Vertrag mit KD abgeschlossen..Soweit so gut!
Was ich aber im nachhinein erst erfahren habe ist, das KD bei mir in der gesamten Strasse keine Rechte vom Vermieter hat, zusenden.

Nun geht die streiterei erst los.
Ich habe somit den Vertrag gekündigt und bekam auch eine Kündigungsbestätigung zu Ende Oktober 09 (Digital)!

Nun, vor einigen Tagen erhielt ich eine weitere Kündigungsbestätigung allerdings zu Ende Oktober 2010 (Analog).
KD darf laut der Aussage meines Vermieters nicht senden!
Ich sehe es aber nicht ein, für etwas zu zahlen was ich nicht beziehen kann!

Die Kundenhotline (01805...) muss sich erst "belesen" so die Aussage der Kundenbetreuerin am Telefon, sie konnte mir somit auch nicht weiter helfen.

Nun hoffe ich ja auf welche im Forum die vielleicht das gleiche Problem haben und mit Tipps geben können wie ich mich zu verhalten habe etc.

MfG
Benutzeravatar
Nibelungen
Forenmutti
Beiträge: 3790
Registriert: 31.12.2008, 02:50

Re: Vertrag trotz nicht erbrachter Leistung?

Beitrag von Nibelungen »

Wiso haben die mit Dir überhaupt damals abgeschlossen? Wenn die keinen Vertrag für Eure Straße haben dann ist das doch von vorne herein Käse...
Ich hasse Signaturen. Deshalb lasse ich sie mir nicht mehr anzeigen.
KDG-Opfer84
Newbie
Beiträge: 2
Registriert: 13.01.2010, 22:57

Re: Vertrag trotz nicht erbrachter Leistung?

Beitrag von KDG-Opfer84 »

Nibelungen hat geschrieben:Wiso haben die mit Dir überhaupt damals abgeschlossen? Wenn die keinen Vertrag für Eure Straße haben dann ist das doch von vorne herein Käse...
Ich habe das ganze telefonisch abgeschlossen und da wurde durchgemessen und mir telefonisch bestätigt das es möglich sei TV über KD zu empfangen, was aber nicht der Fall ist!
Benutzeravatar
NURadio
Ehrenmitglied
Beiträge: 3052
Registriert: 03.04.2007, 21:42
Wohnort: Niedersachsen

Re: Vertrag trotz nicht erbrachter Leistung?

Beitrag von NURadio »

KDG-Opfer84 hat geschrieben:Ich habe das ganze telefonisch abgeschlossen und da wurde durchgemessen und mir telefonisch bestätigt das es möglich sei TV über KD zu empfangen, was aber nicht der Fall ist!
Wenn das tatsächlich der Fall ist und die KDG gar keine Leistungen anbieten kann/darf, fehlt die Vertragsgrundlage. Du musst also nicht kündigen, sondern den Vertrag nach § 119, Abs. 2, BGB anfechten, um die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts zu erreichen. Ist der Vertrag nichtig, ist er von Anfang an unwirksam.
MfG NURadio
Benutzeravatar
VBE-Berlin
ehemals MB-Berlin
Beiträge: 14082
Registriert: 15.04.2008, 23:50
Wohnort: Berlin

Re: Vertrag trotz nicht erbrachter Leistung?

Beitrag von VBE-Berlin »

KDG-Opfer84 hat geschrieben:Was ich aber im nachhinein erst erfahren habe ist, das KD bei mir in der gesamten Strasse keine Rechte vom Vermieter hat, zusenden.
Da wäre der Grund schon wichtig.
Wenn der Vermieter eine Hausanlage installiert hat und im Keller ein Übergebpunkt schlummert, dann kann die KDG schon anbieten.
Die Verkabelung vom ÜP in die Wohnung wäre dort Kundensache. KD liefert nur in den Keller.

Es ist ja auch die Frage, wie "keine Rechte vom Vermieter" gemeint ist. Hat der Vermieter die Exclusivrechte im TV Bereich an einen Wettbewerber vergeben, kann das KDG schlecht wissen. Gibt es ein Schriftstück, in dem der Vermieter die Vermarktung der TV-Signale der KDG verbietet, sieht es schon anders aus. Hat der Vermieter nur keine Multimediagestattung erteilt, wäre das nur für Internet wichtig. TV ist dann trotzdem vermarktbar.

So einfach ist es also nicht.

Daher am besten vor dem Abschluss beraten lassen.

MB-Berlin
VBE-Berlin
--
2 x Red Internet 200 (200000/50000)