Internet und Telefon gestört oder gar ganz ausgefallen? Speedprobleme, die nicht offensichtlich auf die verwendeten Geräte zurückzuführen sind? Dann ist dieses Forum genau richtig!
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
metalhead1976 hat geschrieben:Bei uns ( Mietshaus aus den 60ern ) sieht es wohl folgerndermaßen aus.:
HÜP im Keller. Von dort geht ein Koax-Kabel in ne Art Verteiler mit 2 Ausgängen. An einem steht OUT wo wohl das Kabel dran ist was zum Verstärker geht der im Dachgeschoss ist. Am 2. Ausgang steht TAP dran. Das kabel verschwindet irgendwo hinter ner Verkleidung und endet im ??? .
Kann es sein dass sich hinter diesem TAP auch sowas wie ne Erdung verbirgt?
Auf keinen Fall. Die "Erdung" - sprich Schutzleiter ist ein grün-gelbes Kabel - mindestens 4 qmm - das direkt am HÜP angeschlossen ist. Weitere Komponenten sollten dann über eine Potentialausgleichsschiene verbunden sein.
Es ist aber selten, daß Du HÜP´s mit Schutzleiter findest. Bei Neubauten wird aber darauf geachtet. Auch wenn ein Techniker kommt, der einen neuen rückkanalfähigen Verstärker einbaut, heißt es noch nicht, daß
er diesen Mangel behebt. Wer soll das auch bezahlen ? - Von KDG bekommt er kein Geld dafür.
Zum Thema:
Grundsätzlich gilt, dass der Potentialausgleich, der von dem Kabelbetreiber bei der Einrichtung des Haupt-Übergabe-Punktes installiert wurde, mit der Schirmung der Kabelanlage verbunden wird(das ist heute in Neubauten allgemein üblich).
Hatte der Kabelbetreiber keinen Bedarf an einem Potentialausgleich wurde seinerseits keiner verbaut.
...das deckt sich auch mit der Aussage von "Nibelungen"
Nibelungen hat geschrieben:
Na ja, hier haben auch einige Techs schon geschrieben dass es auf das Alter der Anlage ankäme. Früher war diese Verbindung keine Pflicht - daher haben sie viele nicht. Heute (bei neuen Anlagen) ist es Pflicht.
Anscheinend gilt sowas wie "Bestandsschutz"? Also wenn die Anlage so und so alt ist dann "ist es egal" bzw. legal/abgesichert?
Moin, alles soweit richtig, aber
der Bestandsschutz gilt (wie der Name schon sagt) für den Bestand,
wenn jedoch etwas verändert wird ( z. B. Verstärker hinzu oder Austausch ), dann gilt der Bestandsschutz nicht mehr
und man muss sich an die neu(er)en Bestimmungen halten und folglich auch dem Potentialausgleich nachrüsten.
borgcollektiv hat geschrieben:...also bestell ich mir nen Elektriker, ders dann richtet. Kein Problem
Warum? Wozu?
Mit dem Potentialausgleich wird das Kribbeln in den Fingern, wenn Du auf das Antennenanschlußkabel faßt, daß auf der anderen Seite
im Receiver steckt auch nicht verschwinden. Mir sind auch keine Receiver, AV-Receiver, DVD-Player etc. bekannt, wo der Schutzleiter
rausgeführt wird - bzw. der Netzstecker damit ausgestattet ist.
1. man könnte ja auch mal bestehende Vorschriften einhalten wollen, auch wenn das heutzutage nicht mehr IN ist.
2. Bei evtl. Schäden wird es mit Sicherheit eine Versicherung geben, die das Fehlen bemerkt und die Zahlung daraufhin verweigert.
2. Bei evtl. Schäden wird es mit Sicherheit eine Versicherung geben, die das Fehlen bemerkt und die Zahlung daraufhin verweigert.
Und dann wird es mit Sicherheit irgendein forum geben wo zu lesen sein wird:
"Versicherung XYZ ist die reinste Abzockerei! Da zahlt man jahrelang seine Beiträge und wenn man die Verbrecher mal braucht, drücken sie sich! Also Finger weg von XZY! Ich geh jetzt sofort zu meinem Anwalt!
Blöd nur, wenn eine evtl. vorhandene Rechtsschutzversicherung dann auch nicht zahlen will
1. man könnte ja auch mal bestehende Vorschriften einhalten wollen, auch wenn das heutzutage nicht mehr IN ist.
2. Bei evtl. Schäden wird es mit Sicherheit eine Versicherung geben, die das Fehlen bemerkt und die Zahlung daraufhin verweigert.
Dann sag das mal KDG. Der HÜP ist NE3 und liegt somit in der Zuständigkeit von Kabel Deutschland. Was danach kommt, dafür ist der Hauseigentümer zuständig. Und da
sollte dann auch zwingend ein Potentialausgleich gelegt werden - um VDE-Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen. Es wird aber trotzdem nichts an schlampigen Netzteilen
ändern und das Kribbeln wird bleiben.
In meinem Fall hat der KDG-Sub zu mir gesagt: "Ohne Potentialausgleich schliesse ich Sie nicht an".
Und hat diesen auch gleich montiert.
Und bekam dafür auch ein schönes Trinkgeld.
EdeVau hat geschrieben:
Und bekam dafür auch ein schönes Trinkgeld.
Na, das hast Du dir doch bestimmt quittieren lassen
Du musst doch der Schwarzarbeit Vorschub leisten. Und diese Quittung kannst Du ja versuchsweise mal als Rechnung an Kabel
Deutschland schicken. Dann bekommt der Suppi ordentlich Dampf. Meines Wissens nach ist diese Leistung bereits in der Installationspauschale
die er von KDG bekommt enthalten. Bin mir aber nicht sicher, es sollte wohl aber so sein.