Sonderkündigungsrecht wegen nicht erbrachter Leistung?

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Fabian
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Re: Sonderkündigungsrecht wegen nicht erbrachter Leistung?

Beitrag von Fabian »

cptchaos77 hat geschrieben:dann werde ich es wohl mal so machen und mit einer frist von ich sag mal 2 wochen mit der chance auf behebung und dann den vertrah nochmals direkt kündigen....sollte ich dann auch auomatisch die gebühren fürs kabel tv nicht mehr bezahlen ß was mach ich denn wenn die sich komplett quer stellen ? hatte ich da gerichtliche chancen ?...weil mal im ernst mir geht es ja auch ums prinzip. ich möchte ja nicht für irgend etwas meine vollen gebühren bezahlen was ich nicht voll benutzen kann...
Ich würde die Frist etwas verlängern, z.B. bis Ende des Jahres.
Mit gleichem Schreiben würde ich die Abbuchungserlaubnis für Kabel-TV zurückziehen.
Die Störungen, die auf dem Fernseher sichtbar sind, solltest du mit kurzen Worten in dem Brief beschreiben.

Die Bezahlung der Rechnung nach der Frist kannst du dann davon abhängig machen, ob die Störungen beseitigt sind. Die Kündigung der Abbuchungserlaubnis erspart dir Ärger mit Rückbuchungen, die du sonst mit Sicherheit bekommst.
Bei mir hat KDG nach gekündigtem TV-Vertrag einfach weiter abgebucht.

Zur Beweissicherung würde ich vom Bildschirm des Fernsehers bei gestörtem Empfang eine Aufnahme mit einer Kamera machen, eine einfache Kamera oder Handykamera genügt. Schreib dir Tag und Uhrzeit auf, wann du die Aufnahmen gemacht hast und druck sie aus.

Ich kann deinen Ärger verstehen, denn es ist wirklich bescheuert, die wichtigen ARD Kanäle auf 113 MHz zu legen. Schwierigkeiten im Netz sind damit vorprogrammiert.
cptchaos77
Newbie
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Registriert: 03.12.2009, 19:05

Re: Sonderkündigungsrecht wegen nicht erbrachter Leistung?

Beitrag von cptchaos77 »

ok danke dir vielmals für die guten tipps hört sich soweit allesziemlich vernünftig an. werde den fortschritt hier dann mal reinschreiben oder halt das was überhaupt passiert.

grüße...
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