Sonderkündigungsrecht wegen nicht erbrachter Leistung?

Internet und Telefon gestört oder gar ganz ausgefallen? Speedprobleme, die nicht offensichtlich auf die verwendeten Geräte zurückzuführen sind? Dann ist dieses Forum genau richtig!
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cptchaos77
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Sonderkündigungsrecht wegen nicht erbrachter Leistung?

Beitrag von cptchaos77 »

Hallo zusammen,
ich bin seit juli letzen Jahres mit an Bord und auch Kunde der kdg.bin da mit allem ( fernsehen, internet, telefon ) vetreten. es hat damals schon angefangen das ich probleme mit dem fernsehen hatte( ard hat bild und tonaussetzer ). da ging das internet aber noch fehlerfrei. habe da nichts weiter gegen getan weil ich wußte das ich bald wieder umziehe und ich abwarten wollte wie sich das ganze in der neuen wohnung ( 2 häuser weiter ) verhält. am 01.11.2009 in die neue wohnung eingezogen machte ich den techniker beim anschließen des neuen anschlusses darauf aufmerksam das ich in der alten wohnung schon probleme hatte und er meinte es wäre kein thema. er war dann insgesamt 2 stunden da und endergenis waren die gleichen probleme wie in der alten wohnung nur das meine internetverbindung jetzt nach lust und laune steht.. daraufhin war dann irgendwann ne woche später nochmals ein techniker ebenfalls knapp 2 stunden da der genausowenig etwas bewirken konnte. dann war wieder jemand da der die leitungen vermessen hat und meinte der fehler würde knapp 30 meter weg vom haus im boden liegen. daraufhin einen tag später waren dann leute da die die straße an 3 verschiedenen stellen aufgemacht haben. ende vom lied ist es hat sich immernoch nichts getan. und es liegt defininitiv am digitalen weil normal aus der dose analog funtioniert alles einwandfrei. und jetzt meine frage....

habe ich aufgrund meiner situation und das die leistung von kabel deutschland anscheinend nicht zu 100 prozent erbracht werden kann sonderkündigungsrechte ? weil ich möchte ja nicht für irgend etwas voll bezahlen was ich nicht voll nutzen kann.gekündigt habe ich bereits die bestätigung kam auch relativ schnell ( 2 tage später ) aber natürlich nicht mit sofortiger wirkung sonder zum laufzeitende. dagegen habe ich anfang der woche widerspruch eingelegt worauf bi jetzt keine reakion folgte. dann habe ich mit jemandem aus dem kundencenter telefoniert die mir riet mich nochmal direkt an die beschwerdestelle zu wenden. das habe ich getan und meinen fall nochmal genau geschildert mit der bitte mich aus dem vertrag zu entlassen. gestern rief mich dann jemand aus der kündigunsabteilung an die mir anbot um mich zu halten meinen vertrag 3 monate kostenlos zu nutzen ? bin ich dann sozusagen hoffnungslos verloren wenn ich dieses angeot annehme ?

guter und kompetenter rat ist jetzt gut und teuer

ich danke euch schon mal im voraus...
Diavolo_w
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Re: Sonderkündigungsrecht wegen nicht erbrachter Leistung?

Beitrag von Diavolo_w »

das mit dem sonderkündigungsrecht ist sehr schwer durch zu setzen.
Du musst auch erstmal eine Chance auf Herstellung geben, also hilft nur eins, bei der Störungshotline nerven nerven nerven
cptchaos77
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Re: Sonderkündigungsrecht wegen nicht erbrachter Leistung?

Beitrag von cptchaos77 »

aber das habe ich doch schon 3 mal getan..einmal gleich am anfang einmal war einer da der es nicht geschafft hat und einmal war einer da zum durchmessen wo die störung liegt und einen tag später haben se deswegen sogar die straße aufgemacht und haben es nicht hinbekommen...wieviel kulanz muß ich denn noch dulden ???...und wie wird mir das ausgelegt wenn ich denen ihr angebot (3 monate kostenfrei ) annehme ?
chepri

Re: Sonderkündigungsrecht wegen nicht erbrachter Leistung?

Beitrag von chepri »

gestern rief mich dann jemand aus der kündigunsabteilung an die mir anbot um mich zu halten meinen vertrag 3 monate kostenlos zu nutzen ?
und wie wird mir das ausgelegt wenn ich denen ihr angebot (3 monate kostenfrei ) annehme ?
Dass Du von einer Kündigung absiehst und den Vertrag verlängern willst.
Fabian
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Re: Sonderkündigungsrecht wegen nicht erbrachter Leistung?

Beitrag von Fabian »

Wenn du das Angebot annimmst, akzeptierst du zunächst mal die angebotene Leistung, d.h die Störungen sind durch die 3 kostenfreien Monate abgegolten.
Sonst dürfte § 440 des BGB gelten.

http://dejure.org/gesetze/BGB/440.html

Die Schwierigkeiten liegen aber darin, die nicht vertragsgemässe Beschaffenheit der Leistung festzustellen, wenn z.B. die Internetgeschwindigkeit nicht ganz dem Angebot entspricht oder die Telefonqualität "nur" beeinträchtigt ist.

Allerdings ist es für dich einfacher, da durch die Arbeiten an der Stasse ja eine Störung seitens KDG eingeräumt wurde und du nur nachweisen musst, dass sie weiterhin besteht.

Andererseits ist es aber als positiv zu werten, dass KDG sich da sehr angestrengt hat.
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RcRaCk2k
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Re: Sonderkündigungsrecht wegen nicht erbrachter Leistung?

Beitrag von RcRaCk2k »

Ich würde auf die Reaktion des Widerrufs warten.
  • Kannst du nun eigentlich surfen?
  • Wie oft bricht dein Internet ab?
  • Sonst irgendwelche Probleme mit dem Anschluss?
Wenn etwas nicht funktioniert, dann besteht auch kein Anspruch auf weitere Fortführung des Vertrags.
  1. schreibe dem Kundenservice von KD per Post, dass du Ihnen 14 Tage zur Behebung des Problems einräumst, da du ansonsten von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wirst.
  2. sollte sich nichts gebessert haben, und das GLEICHE Problem nach wie vor bestehen, dann Kündigung mit Verweis auf Frist per Post an K.D. schicken.
Grüße,
Michael.
Anschlüsse: 3x Internet&Phone 100 MBits, 2x Internet&Phone 26MBit, 1x Internet&Phone 32 MBits Telefon-Anschluss: sipgate.de, dus.net, easybell.de, personal-voip.de
Router: Linux x64 Router, Interne Verkablung: Patchpannel, CAT 7, Netzwerkdosen, CAT 5e, wirelessLAN

Links:
- Kabel-Deutschland und die Geschwindigkeit des Internet-Zugangs
chepri

Re: Sonderkündigungsrecht wegen nicht erbrachter Leistung?

Beitrag von chepri »

Sonst dürfte § 440 des BGB gelten
Das bezweifle ich stark, dass die Bestimmungen zum Kaufvertrag hier greifen.
cptchaos77
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Re: Sonderkündigungsrecht wegen nicht erbrachter Leistung?

Beitrag von cptchaos77 »

also nachdem das zweite mal jemand da war habe ich mitm netzt nicht mehr so die schwierigkeiten. mein hauptproblem liegt beim fernsehen was ziemlich nervig ist. ( ard mit ständigen bild und tonaussetzern ). ich hatte mir das schon fast gedacht das es von kdg dann so läuft wie ihr es beschrieben habt. deswegen habe ich der tante am telefon auch gesagt das ich mich am telefon direkt nicht entscheiden werde. es ist doch richtig das man nach mehreren eingeräumten versuchen das sonderkündigungsrecht wegen nichterbringung der leistung in anspruch nehmen kann oder ?...3 versuche sollten da reichen denke ich. und jederzeit nachweisbar das ard nicht funktioniert kann ich ja auch...
Fabian
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Re: Sonderkündigungsrecht wegen nicht erbrachter Leistung?

Beitrag von Fabian »

cptchaos77 hat geschrieben:also nachdem das zweite mal jemand da war habe ich mitm netzt nicht mehr so die schwierigkeiten. mein hauptproblem liegt beim fernsehen was ziemlich nervig ist. ( ard mit ständigen bild und tonaussetzern ).
Das sind getrennte Verträge.
Wenn also die Störungen im wesentlichen Kabel-TV betreffen, hättest du auch nur für diesen Vertrag ein Sonderkündigungsrecht. Wenn da schon zwei Reparaturversuche ohne Erfolg geblieben sind, halte ich es ähnlich wie beim Kauf für nicht weiter zumutbar, weitere Reparaturversuche zu akzeptieren.
Um sicher zu gehen, würde ich aber wie bereits empfohlen nochmal eine Frist setzen und dann ggf. den TV Vertrag danach beenden.

Wenn du Probleme mit dem Empfang von ARD Sendern hast, die nicht durch Antennendosen bedingt sind, wird sich meiner Erfahrung nach da nicht viel ändern.
Ich bin mir nicht sicher, aber ich vermute, dass die Störungen dadurch bedingt sind, dass starke Signale aus dem Rundfunkbereich bei 113 MHz einstreuen. Ich hatte diese Störungen auch häufig und habe u.a. deshalb auch den TV Vertrag fristgemäss gekündigt.

Eine denkbar technische Lösung wäre das Vorschalten geeigneter Filter, die Rundfunk- und Fernsehband besser trennen als es die gängigen Digitalreceiver können. Bei mir traten die Störungen bei zwei verschiedenen Digitalempfängern auf.
cptchaos77
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Re: Sonderkündigungsrecht wegen nicht erbrachter Leistung?

Beitrag von cptchaos77 »

dann werde ich es wohl mal so machen und mit einer frist von ich sag mal 2 wochen mit der chance auf behebung und dann den vertrah nochmals direkt kündigen....sollte ich dann auch auomatisch die gebühren fürs kabel tv nicht mehr bezahlen ß was mach ich denn wenn die sich komplett quer stellen ? hatte ich da gerichtliche chancen ?...weil mal im ernst mir geht es ja auch ums prinzip. ich möchte ja nicht für irgend etwas meine vollen gebühren bezahlen was ich nicht voll benutzen kann...