wolkenkrieger hat geschrieben:
Wenn ich ihn da richtig verstanden habe, besteht dieses Problem nur theoretisch, da vertraglich eine Weiterführung des Vertrages durch eine automatische Verlängerung vereinbart ist und die Vertragsbedingungen seitens KD diesen speziellen Fall (Kunde klagt gegen KD auf Erfüllung) gar nicht als Kündigungsgrund vorsehen.
(ich habe selber solch einen Fall durch, wo ich gegen meine Hausratversicherung geklagt habe und erst nach dem Richterspruch gekündigt werden konnte, weil sie einen Schaden begleichen mussten, der ihnen dann eben ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt hat. Solange ich meine Beiträge gezahlt habe, konnten die mich nicht kündigen - auch während des Verfahrens nicht).
Und solange er seinen Verpflichtungen nachkommt, bleiben für KD nur zwei Wege und beide sind schmerzlich:
1. sie gehen durch die Instanzen
2. sie erklären den Vertrag für nichtig, wegen Nichterbringbarkeit der Leistung
Und zumindest der 2. Fall ist quasi die runter gelassene Hose
Kündigen können sie ihn nicht - schließlich besteht ein bilateraler Vertrag. Und wenn mans genau nimmt, endet der Vertrag nach der MVLZ nicht, da man ihn ausdrücklich kündigen muss (was man ja nicht müsste, würde er enden).
Ok, KD kann sich aus der Schlinge ziehen, wenn er seine 32/2 stehende Nadel anliegen hat - und zwar zu jeder Tages- und Nachtzeit. Aber wie realistisch das ist, wissen wir alle.