Moin,
habe das folgende leider erst gestern bekommen.
Habe das anonymisiert, da ich nicht weiss, ob ich das mit Namensangaben hier veröffentlichen darf.
Hinweis: Wir sprechen hier vom Festnetz, nicht von Mobilfunk!
Bitte zum besseren Verständnis erst die Fragestellung unten lesen.
-----Original Message-----
From: ----------------------@BNetzA.de [mailto:--------------------@BNetzA.de]
Sent: Wednesday, September 02, 2009 9:36 AM
To: -------@web.de
Cc: --------------------@BNetzA.de;
Verbraucherservice@BNetzA.de
Subject: AW: MSN-Portierung ohne Kündigung
Sehr geehrter Herr -------,
nach § 46 Telekommunikationsgesetz (TKG) Absatz 2 haben Sie einen Anspruch darauf, Ihre Rufnummer nach Beendigung des Vertrages von einem Anbieter zu einem anderen Anbieter zu übertragen. Dieser Anspruch umfasst auch auf die Übertragung von Rufnummern von einem zu unterschiedlichen neuen Anbietern.
Zwar ist die Portierung von Rufnummern zu mehreren Anbietern ein Sonderfall und daher noch nicht im Standardprozess der zwischen den Anbietern vereinbarten Spezifikation beschrieben. Die Portierung funktioniert in der Praxis aber dennoch. Bei einer frühzeitigen Beauftragung führt die Portierung auch nicht zu einer Unterbrechung der Nutzung eines Teils der Rufnummern. Sollte es dennoch einmal zu einer Verzögerung bei einem Teil der Rufnummern kommen, führt dies selbstverständlich nicht dazu, dass der Kunde seinen Anspruch auf Rufnummernübertragung verliert, soweit die Portierungsaufträge des Kunden spätestens zum Zeitpunkt der Beendigung des bisherigen Vertragsverhältnisses vorliegen. Insoweit besteht also keine "Zeitgrenze" bezüglich der Realisierung des Anspruchs auf Rufnummernübertragung.
Damit der Kunde den Anspruch auf Portierung der Rufnummern nicht verliert, muss er in jedem Fall (um in Ihrem Beispiel zu bleiben) bei den aufnehmenden Anbietern A, B und C für die jeweils zu portierenden Rufnummern einen Portierungsantrag stellen. Hilfreich ist hier eine Mitteilung an die Anbieter A, B und C über die unterschiedlichen aufnehmenden Anbieter und die jeweils zu portierenden Rufnummern. Die aufnehmenden Anbieter beauftragen sodann die Portierung der entsprechenden Rufnummern bei dem abgebenden Anbieter. Sollte beispielsweise der Portierungsauftrag der aufnehmenden Anbieter B und C vom abgebenden Anbieter abgelehnt werden, muss die Portierung im Rahmen der spezifizierten "nachträglichen Portierung" von den aufnehmenden Anbietern B und C umgehend noch einmal gestellt werden. Diese so genannte "nachträgliche Portierung" beinhaltet lediglich den Auftrag zur Portierung der Rufnummern, nicht aber die Kündigung des Anschlusses. Die Kündigung des Vertrages ist dann durch den aufnehmenden Anbieter A bereits erfolgt.
Nach hiesiger Erfahrung sind die Fälle, bei denen Kunden die Rufnummern zu unterschiedlichen neuen Anbietern portieren wollen, eher selten. Sollten Ihnen Fälle bekannt sein, bei denen Anbieter die Portierung nicht sicherstellen, bitte ich Sie, mich über den konkreten Einzelfall zu informieren. Ich würde dann ggf. die entsprechenden Anbieter anhören und auffordern, die Portierung umgehend sicherzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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________________ Die originäre Frage war ______________________
Wenn man einen ISDN-Anschluss mit 10 MSN hat und möchte bei gleichzeitiger Kündigung des Anschlusses durch Anbieter A
3 Rufnummern zu Anbieter A portieren und
3 Rufnummern zu Anbieter B portieren und
4 Rufnummern zu Anbieter C portieren
Das Problem, das schon einmal entstand, ist, daß die Portierungsanträge von den
aufnehmenden Anbietern A, B und C eben nicht gleichzeitig bei dem abgebenden Anbieter eingehen.
Folge:
Anbieter A bekommt (weil er der Kündigende ist) die Rufnummern, die Anbieter B und C bekommen die Rufnummern nicht mit der Einrede, daß der Portierungsantrag zu spät eingegangen sei.
Würde z. B. Anbieter C den Portierungsantrag VOR Anbieter A stellen, dann würde dieser abgelehnt,
da ja der Anschluss zu diesem Zeitpunkt noch nicht gekündigt ist.
Meine Fragen:
Wie soll man es denn ablauftechnisch richtig machen?
Muss der abgebende Anbieter die Rufnummern auch verspätet noch herausgeben?
Wo ist die Zeitgrenze, bis zu welcher der abgebende Anbieter die Rufnummern noch herausgeben muss?
Ich bitte zu berücksichtigen, daß die Zeitpunkte,
zu welchem die Portierungsanträge gestellt werden, nicht vom Kunden,
sondern von den Portierungsabteilungen der Anbieter abhängig sind.
Daher kann nie genau vorhersagen, wann seitens der Anbieter die Anträge tatsächlich gestellt / versandt werden.