Das sollte eigentlich Jedem gängig sein, dass so die Vorgehensweise ist. Und selbst wenn es einem mal nicht klar sein sollte, so hätte die freundliche Mitarbeiterin vom Kabel-Deutschland-Support auch sicherlich dem Kunden diesen Hinweis gegeben.Hogward78 hat geschrieben:bei diebstahl machst du bitte eine qnzeige bei der Polizei und übermittelst das Aktenzeichen Kabel Deutschland...
Wenn jemand einbricht, dann ist immer die Polizei dafür zuständig.
Da muss ich ihk. voll zustimmen.ihk. hat geschrieben:Wenn ich eins noch bemerken darf. Ich glaube nicht, dass Fahreheit das Modem gestohlen worden ist. Sollte dies wirklich so sein, dann kan man es sagen. Kein Problem. Irgendwie glaube ich, dass es hier andere Gründe gibt.
Richtig! Und genau deswegen hat die Support-Mitarbeiterin auch das Recht, nachzufragen, was mit dem alten Gerät passiert ist, das Kabel-Deutschland gehört.vigidr hat geschrieben:Nein, so einfach ist das hier nicht: Das »kack Modem« gehoert naemlich nicht dir, sondern der KDG. Das ist ein Leihgeraet. Also darf die Dame kein Kabelmodem verkaufen, sondern das wuerde ebenfalls nur geliehen. Fuer das alte Kabelmodem darfst du dann halt zahlen, wenn's nicht mehr vorhanden oder mutwillig zerstoert worden ist.
Wie weiterhin vorzugehen ist, weißt du ja nun.
Der Meinung bin ich auch, will aber fair sein, und dem Thread-Opener die Möglichkeit geben, sich innerhalb von 48 Stunden hier öffentlich und höflichst für seinen Beitrag im Forum zu entschuldigen.enrico hat geschrieben:Ich finde, dass der ganze Tread geschlossen werden soll.
Grüße,
Michael.