[VFKD] Nebenkostenprivileg

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reneromann
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg

Beitrag von reneromann »

maniatore2006 hat geschrieben: 08.11.2024, 13:59 Ich Bezahle immer noch die gleichen Nebenkosten, hier ist nichts Passiert.
Ist ja auch völlig normal - weil die Nebenkostenvorauszahlung nicht angepasst wird, nur weil ein Bestandteil sich im Preis ändert (oder gar entfällt).
Erst mit der Nebenkostenabrechnung wird dann ja die Summe der Vorauszahlungen der Summe der Kosten gegenübergestellt - sollte sich ein Guthaben ergeben, wird dies ausgezahlt - bei Nachforderungen muss der Mieter (sofern die Fristen für die Abrechnung eingehalten wurden) nachzahlen.
Und erst mit der Nebenkostenabrechnung wird die neue Vorauszahlung für das kommende Jahr festgelegt.

Daher hat sich an der Vorauszahlung bei mir beispielsweise zum 01.04. nichts geändert, obwohl der VM zum 01.04. den BK-Anschluss gekündigt hat und ich seitdem diesen an VF selbst bezahle.
Die 9x ~8 €, die das jetzt mehr an Vorauszahlung betrifft, also die knapp 70 €, werden dann halt bei der NK-Abrechnung 2024 ein zusätzliches Guthaben für andere Dinge (z.B. höhere Preise bei der Heizung) sein...
An Vodafone Zahle ich nur das Internet. Hier ist ein Apartment Komplex. ohne Keller, aber einen Technikraum, wo man einzelne Wohnungen nicht Abklemmen kann, nur ALLE.
Selbst bei einer Einzelanlage, die VF oder dem Hauseigentümer gehört, wird da nichts abgeklemmt.
Nur wenn ein externer NE4-Betreiber mit drinsteckt...
reneromann
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg

Beitrag von reneromann »

Flole hat geschrieben: 07.11.2024, 15:10 Ohne zu bezahlen wirst du die Infrastruktur eines Dritten (in diesem Fall der WGH) nicht nutzen können. Die betreiben das Netz und wollen für Wartung, Instandhaltung etc. nunmal Geld haben.
Der Vermieter/Hauseigentümer kann meiner Meinung nach aber nicht auf einmal NE4-Betreiber sein - insbesondere dann nicht, wenn er (oder eine seiner Teilfirmen) es nicht schon vorher war.
Zumal der Vermieter/Hauseigentümer meiner Meinung nach nicht gleichzeitig als NE4-Betreiber und Eigentümer auftreten kann, der seine eigenen Leitungen an sich selbst vermietet und sich selbst für Geld unterhält. Zumal dann wiederum auch die Frage ist, ob dieser "NE4-Betreiber" überhaupt über die notwendigen Voraussetzungen verfügt (z.B. die korrekte Gewerbeanmeldung als NE4-Betreiber vorliegt) -und- ob dieser "NE4-Betreiber" überhaupt passende Verträge mit den Signalzulieferern hat.

Denn wenn der Vermieter/Hauseigentümer als Person die Verträge mal abgeschlossen hat, dann kann er die jetzt nicht einfach als NE4-Verträge bezeichnen, wenn vorher in den NK diese Position 1:1 durchgereicht wurde.
reneromann
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg

Beitrag von reneromann »

newtelevision hat geschrieben: 08.11.2024, 15:31 Das ist bei vielen noch so, bei uns hat sich noch kein Vodafone gemeldet es läuft über die Nebenkosten weiter.
Warum sollte Vodafone auch? Solange sie einen Vertrag mit dem Eigentümer/Vermieter haben und von dort ihr Geld bekommen, ist Vodafone happy.
Lediglich dürfen Eigentümer/Vermieter diese Kosten ab dem 01.07. halt nicht mehr über die Nebenkosten umlegen -- wenn die es also verpennt haben, die Verträge zu kündigen -oder- sich bewusst dagegen entschieden haben, dann bleiben Eigentümer/Vermieter halt auf den Kosten sitzen und dürfen sie nicht weiterberechnen.
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg

Beitrag von Flole »

reneromann hat geschrieben: 09.11.2024, 12:03 ...dürfen sie nicht weiterberechnen.
Nicht in den Nebenkosten, andere Möglichkeiten gibt's aber dennoch.
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg

Beitrag von reneromann »

Flole hat geschrieben: 09.11.2024, 12:06
reneromann hat geschrieben: 09.11.2024, 12:03 ...dürfen sie nicht weiterberechnen.
Nicht in den Nebenkosten, andere Möglichkeiten gibt's aber dennoch.
Aber nicht einfach als NE4-Vertrag, da die Hausinfrastruktur des Vermieters nicht auf magische Weise auf einmal zur NE4-Infrastruktur (im Eigentum des Hauseigentümers) "umdeklariert" werden kann.
Wenn da ein NE4-Betreiber dabei sein sollte, hätte der schon vor dem 01.07. die Infrastruktur betreuen müssen - andernfalls wäre nämlich fraglich, ob es überhaupt einen NE4-Betreiber gibt und der Vermieter nicht die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs durch die Hintertür umgehen will.

Interessanterweise gibt's die Diskussion auch nur beim Kabelnetz -- bei den Telefon-, Strom-, Wasser- und Gasleitungen ist bisher noch nie ein Vermieter auf die Idee gekommen, diese lediglich kostenpflichtig an den Mieter weiterzureichen.
Denn faktisch gehört das Koax-Hausnetz - genau wie die anderen Leitungsnetze - erst einmal zur gemieteten Wohnung mit dazu (wie auch Telefon-, Strom-, Wasser- und Gasleitungen); das was da gerne als "Grundgebühr" berechnet wurde, war ja nicht die Pflege und Instandhaltung des Hausnetzes (was nie über die Nebenkosten umlegbar war, sondern wie auch bei den anderen Leitungsnetzen über die Kaltmiete abgedeckt ist), sondern die Signalbereitstellung.
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg

Beitrag von Karl. »

Ich hätte keinen Vertrag über etwas abgeschlossen, was ich nicht brauche, sondern eine Einstwilige Verfügung beim Amtsgericht beantragt.
Ich streite nicht.
Ich erkläre nur, warum ich Recht habe und Du nicht!
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg

Beitrag von reneromann »

Karl. hat geschrieben: 10.11.2024, 18:32 Ich hätte keinen Vertrag über etwas abgeschlossen, was ich nicht brauche, sondern eine Einstwilige Verfügung beim Amtsgericht beantragt.
Das hilft aber nicht weiter - wenn ein NE4 für die Durchleitung involviert ist, hat man auch mittels AG keine Möglichkeit, eine kostenfreie Durchleitung zu erzwingen.
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg

Beitrag von Karl. »

Es gibt da keinen NE4 Betreiber, sondern der Vermieter meint die Nutzung von Coax, Fiber und Klingeldraht im Haus wäre nicht mit der Mieter abgegolten und daher separat zu bestellen.
Ich streite nicht.
Ich erkläre nur, warum ich Recht habe und Du nicht!
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg

Beitrag von reneromann »

Karl. hat geschrieben: 11.11.2024, 00:27 Es gibt da keinen NE4 Betreiber, sondern der Vermieter meint die Nutzung von Coax, Fiber und Klingeldraht im Haus wäre nicht mit der Mieter abgegolten und daher separat zu bestellen.
:brüll:
Und als nächstes will er Geld für Wasser- und Stromleitungen haben, weil die ja ebenfalls nicht mit der Miete abgegolten wären?

Offenbar hat der Vermieter keine Ahnung, was genau zur Miete zählt - daher: Mangel melden und Frist setzen und anschließend Miete kürzen...
Wenn der Vermieter meinen würde, es gäbe keinen Mangel, kann das ihm auch gerne mal ein Fachanwalt für Mietrecht gegen entsprechendes Lehrgeld näher bringen, was Vermietung bedeutet und was alles dazu gehört.
Karl.
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg

Beitrag von Karl. »

Dazu rate ich nicht, weil das Gericht das durchaus anders sehen kann und dann ist die Minderung ein Mietrückstand und berechtigt zur Kündigung.

Ich mache mir viel mehr Gedanken, dass eine Genossenschaft so handelt.
Ich streite nicht.
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