[VFKD] Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
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Karl.
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023

Beitrag von Karl. »

Der Knackpunkt ist, dass Vodafone sich dann auch bei der Rückgewinnung zurückhält...
Ich streite nicht.
Ich erkläre nur, warum ich Recht habe und Du nicht!
:geheimtipp:
SenfKabelHer
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023

Beitrag von SenfKabelHer »

Hat die Angebote bei mir nie beeinflusst. Unaufgeforderte Anrufe hasse ich sowieso, ich will immer selbst anrufen und nachfragen. Mag sein, dass es dann auch keine unaufgeforderten Anrufe mehr bezüglich Kundenrückgewinnung gibt, aber das ist ja der Sinn von einem Werbewiderspruch.
reneromann
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023

Beitrag von reneromann »

SenfKabelHer hat geschrieben: 01.04.2023, 19:27
Escorpio hat geschrieben: 01.04.2023, 18:37
Webmark hat geschrieben: 01.04.2023, 17:04 Zumindest sollte man sämtliche E-Mails zur Kenntnis nehmen und dass man die vom Internet-Anbieter stammenden E-Mails liest, versteht sich eigentlich von selbst.
Nö... Eine E-Mail ist kein Formgerechtes Kommunikationsmittel in Deutschland. Zumal es unzählige Gründe gibt, wieso eine E-Mail den Empfänger nicht erreicht.
Gesetzlich ist nur bei wenigen Rechtsgeschäften die Schriftform vorgeschrieben. Bei allen anderen kann im Rahmen der Vertragsfreiheit und ein paar Leitplanken des Verbraucherschutzes fast alles bezüglich Kommunikation vereinbart werden. Dazu können beispielsweise die Onlinerechnung und auch Vertragsmitteilungen per Email und Postfach im Kundenkonto gehören.

Auch für Kündigungen von Verbraucherverträgen gilt inzwischen nur noch die Textform als "strengste" Form die für Kündigungen vereinbart werden kann, das heißt eine kurze Email reicht. Ein Unternehmen "darf" natürlich auch eine Kündigung per Anruf oder meinetwegen Handzeichen akzeptieren, der Gesetzgeber regelt nur, dass die Form nicht strenger als Textform sein darf.

Bezüglich Empfangshindernissen gibt's auch bei der Briefpost genug Stoff für Fantasie und viele langweilige Gerichtsurteile dazu, wie auch zu digitalen Mitteilungen.

Wer sich in eine Verweigerungshaltung begibt, nach dem Motto mir hat niemand einen Brief geschickt, kann davon ja überzeugt sein wie er will, es wird demjenigen nur nicht helfen.
Das Problem ist nur, dass derjenige, der die Vertragsänderung will, den Zugang nachweisen muss -- denn der vermeintliche Empfänger kann ja schlecht den Nichtzugang beweisen.
Eine Zugangsfiktion -auf die du ja hinweisen willst- gibt es da nicht - die gibt es nur, wenn der Empfänger zwar den Empfang selbst bestätigt, es aber nicht klar ist, wann der Empfang stattfand - wobei auch hier aufgrund der "Probleme" bei der Post immer mehr die Frage aufkommt, inwiefern die 3-Tage-Regelung bei der Zugangsfiktion überhaupt noch haltbar sind.

Wenn also jemand eine einfache Mail schreibt und meint, damit sei es getan, dann ist zwar der Textform Genüge getan, aber ohne Empfangsnachweis sieht's halt im Zweifel blöd aus.
JoergS123
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023

Beitrag von JoergS123 »

Das mit dem "Zugang nachweisen" beim Versender ist aber nicht so problematisch, da reicht es, den Versand eines Briefes zu bestätigen, man muss nicht jegliche Kommunikation als (Einwurf-)Einschreiben versenden. Ich hab jetzt keine Lust die AGB zu lesen,eventuell ist Email auch als zulässiges Kommunikationsmittel genannt, die meisten Kunden werden auch übers Internet abgeschlossen haben. Rechtlich eindeutig, und da weiss ich auch nicht warum man diesen Weg nicht wählt: so wie bei Vertragsänderungen über die Hotline eine Email an den Kunden, welcher einen Bestätigungslink anklicken muss (und wenn wie bei mir letztes Jahr kein Link enthalten ist in den mehrfach gesendeten Emails es erst nach langem flehen am Telefon im 4 Anruf es dann plötzlich doch ohne diesen Link geht). Aber da hat man wahrscheinlich Sorge, dass zu viele Kunden eben nicht auf diesen Link klicken würden (z.B. auch wegen Spamfilter, oder direkten Löschen der vermeintlichen Werbung), was dann automatisch zur Kündigung durch Vodafone führen müsste.

Bei mir kam die Preiserhöhung per Post, so wie auch meine monatliche Rechnung immer als Brief kommt, per se habe ich aber kein Problem mit der Preiserhöhung, von daher hat Vodafone von mir nichts zu befürchten. Ich hab jetzt mal im Mein-Vodafone Kundencenter nachgesehen, auch mit Businesstarif steht nach dem Login ganz oben Privatkunden, daher denke ich, dass es bei den nicht-Business-Kunden dort genauso aussieht, da macht Vodafone schon viel falsch:
Unter meine Verträge sehe ich meinen gebuchten Vertrag den Start und die Mindestvertragslaufzeit, aber keinerlei Angaben zu den Kosten, nur technische Angaben (Geschwindigkeit, Telefonie, Datenvolumen). Unter "Dokumente und Aufträge" (Benachrichtigungen und Dokumente OK, Aufträge sind nicht verfügbar) findet sich das Schreiben zur Preiserhöhung aber nicht. In meinen Augen ein grober Fehler von Vodafone - zumindest gegenüber Kunden, welche die Sache verzögern wollen = noch 1-2 Monate länger zum alten Preis ihren Tarif nutzen möchten um dann zu widersprechen + zu kündigen. Da würde ich sagen ist der Kunde, der erst nach 1-2 Monate ganz verwundert nachfragt warum denn mehr abgebucht wird, ohne das man auch nur hingewiesen wurde, geschweige denn zugestimmt hat, ganz weit vorne. Egal ob Brief oder Email, das Dokument gehört unter Benachrichtigungen/Dokumente im Kundencenter abgelegt, wo jeder Kunde, der sich nicht sicher ist einen Brief/Email erhalten und verlegt zu haben, seine Kommunikation mit dem Unternehmen vorfinden sollte, vor allem, wenn es diesen Bereich im Kundencenter gibt. Ebenfalls müsste dort die Vertragsanpassung, ein neuer Vertrag mit den ab Mai geltenden Konditionen (Preis) abgelegt sein, unter "meine Verträge" nur die Info anzeigen, dass ich Business 500 gebucht habe ist eigentlich ein Witz, insbesondere wo jeder 2te Kunde "den gleichen Vertrag" zu anderen Konditionen abgeschlossen haben mag, das ist gängige Praxis spätestens bei der Kundenrückgewinnung (also nicht vergleichbar mit z.B.dem Bus, wo jeder Kunde exakt das gleiche für den gewählten Tarif zahlt, da gibt es keine Ausnahmen und Sonderkoditionen).
Red Business I&Pcable 500/50 Mbit/s DualStack/DHCP, Harmonic CMTS 5Up+32Down-Streams davon 1xUp+2xDown DOCSIS3.1 via Fritzbox 6690/Fritz!OS7.51labor
AVM Fritzbox 7581 (Mesh-Repeater) via Lan + über WLan AVM Fritz-Repeater 2400 & Fritz-Powerline 1220e/1260e
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SenfKabelHer
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023

Beitrag von SenfKabelHer »

reneromann hat geschrieben: 02.04.2023, 02:42
SenfKabelHer hat geschrieben: 01.04.2023, 19:27
Escorpio hat geschrieben: 01.04.2023, 18:37

Nö... Eine E-Mail ist kein Formgerechtes Kommunikationsmittel in Deutschland. Zumal es unzählige Gründe gibt, wieso eine E-Mail den Empfänger nicht erreicht.
Gesetzlich ist nur bei wenigen Rechtsgeschäften die Schriftform vorgeschrieben. Bei allen anderen kann im Rahmen der Vertragsfreiheit und ein paar Leitplanken des Verbraucherschutzes fast alles bezüglich Kommunikation vereinbart werden. Dazu können beispielsweise die Onlinerechnung und auch Vertragsmitteilungen per Email und Postfach im Kundenkonto gehören.

Auch für Kündigungen von Verbraucherverträgen gilt inzwischen nur noch die Textform als "strengste" Form die für Kündigungen vereinbart werden kann, das heißt eine kurze Email reicht. Ein Unternehmen "darf" natürlich auch eine Kündigung per Anruf oder meinetwegen Handzeichen akzeptieren, der Gesetzgeber regelt nur, dass die Form nicht strenger als Textform sein darf.

Bezüglich Empfangshindernissen gibt's auch bei der Briefpost genug Stoff für Fantasie und viele langweilige Gerichtsurteile dazu, wie auch zu digitalen Mitteilungen.

Wer sich in eine Verweigerungshaltung begibt, nach dem Motto mir hat niemand einen Brief geschickt, kann davon ja überzeugt sein wie er will, es wird demjenigen nur nicht helfen.
Das Problem ist nur, dass derjenige, der die Vertragsänderung will, den Zugang nachweisen muss -- denn der vermeintliche Empfänger kann ja schlecht den Nichtzugang beweisen.
Eine Zugangsfiktion -auf die du ja hinweisen willst- gibt es da nicht - die gibt es nur, wenn der Empfänger zwar den Empfang selbst bestätigt, es aber nicht klar ist, wann der Empfang stattfand - wobei auch hier aufgrund der "Probleme" bei der Post immer mehr die Frage aufkommt, inwiefern die 3-Tage-Regelung bei der Zugangsfiktion überhaupt noch haltbar sind.

Wenn also jemand eine einfache Mail schreibt und meint, damit sei es getan, dann ist zwar der Textform Genüge getan, aber ohne Empfangsnachweis sieht's halt im Zweifel blöd aus.
Die Zugangsfiktion gilt, soweit gesetzlich geregelt, im jeweiligen Rechtsgebiet bei behördlichen Schreiben und kann durch einfaches Bestreiten des Empfangs gekippt werden. Ein Einschreiben ist auch kein Zugangsnachweis. Es belegt nur, dass etwas zugegangen ist, nicht was. Die Beweislast ist immer beim Absender. Die Bedeutung des Briefes im Rechtsverkehr wird überschätzt, er ist hier miserabel, ein Einschreiben ist nur ein Anscheinsbeweis und Richter wägen im Einzelfall ab, wie auch bei allen elektronischen Protokollen, die hier nicht weniger wert sind. Man kann da auch etwas kreativ sein, zB ein individueller Zählpixel als Bilddatei in einer HTML Datei eingefügt und wenn die Mail mit Abruf von Bildern gelesen und die Bilddatei dabei vom Server abgerufen wird kann man Zeitpunkt und IP des Abrufs protokollieren. Oder man setzt einen eigenen Email Server ordentlich auf und bereitet die Protokolle über die Übergabe an den anderen Mailserver entsprechend nutzbar auf und speichert diese. Erfolgreiche Übermittlung an das fremde Email Postfach, wie auch den fremden Briefkasten beim Brief, ist alles was notwendig ist.
Auch die Gerichte sind da längst in der Gegenwart.

Deswegen lieben Unternehmen ja Onlinepostfächer. Spart Geld und belegt den Zugang. Da wird der Klick und Ansicht protokolliert und fertig.

Und darum lieben viele Behörden und Anwälte bis heute das Fax mit qualifiziertem Sendebericht, eine der wenigen qualifizierten Zugangsnachweise und schnell und billig. Wo das Gesetz keine Schriftform vorschreibt und der Empfänger eine Faxnummer hat wäre man schlecht beraten ein Einschreiben zu schicken, statt ein Fax. Und wo man keine großen Zugangsprobleme auf der Empfängerseite erwartet entsprechend eine einfache Email. Die hat keinen geringeren Beweiswert als ein Brief, kostet aber nichts und kommt rein objektiv zuverlässiger an.

Dass Leute ihre Papierbriefe oder E-Mails teilweise nicht lesen sondern nur in Schubladen stopfen/Mailboxen voll laufen lassen oder ungelesen wegwerfen/löschen ist auch bei beiden Empfangswegen insbesondere bei überschuldeten Leuten nicht selten, auch hier kein Grund eher einen Brief zu schicken.

Das ist meinem persönlichen Eindruck nach eher so ein Generationending. Die Generationen die nicht mit dem Netz aufgewachsen sind haben es in den Anfangsjahren eher als Spielerei in der Freizeit kennengelernt und nehmen Papier teilweise bis heute ernster. Mir hat man in der Schule noch gesagt Wikipedia sei für Aufsätze keine valide Quelle, obwohl viele Untersuchungen belegt haben, dass Brockhaus und Co. aus Papier mehr Fehler enthielten, aber für den Studienrat war alles im Internet nur Spielerei, O-Ton "nur Papierquellen zählen!". So kann man häufig bis heute davon ausgehen zB nie eine Antwort zu erhalten wenn man eine Email an eine Dorfverwaltung mit einer Frage an eine Adresse wie info@kaff.de schickt, ist mir erst vor wenigen Wochen passiert, wenn du aber Brief oder Fax schickst kein Problem, dat kennt Gisela im Büro...sowas ist der einzige Grund der mir noch einfällt wieso man einen Brief verschicken sollte wenn es kein gesetzliches Schriftformerfordernis gibt.
JoergS123
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023

Beitrag von JoergS123 »

SenfKabelHer hat geschrieben: 02.04.2023, 08:59 Deswegen lieben Unternehmen ja Onlinepostfächer. Spart Geld und belegt den Zugang. Da wird der Klick und Ansicht protokolliert und fertig.

Und darum lieben viele Behörden und Anwälte bis heute das Fax mit qualifiziertem Sendebericht, eine der wenigen qualifizierten Zugangsnachweise und schnell und billig. Wo das Gesetz keine Schriftform vorschreibt und der Empfänger eine Faxnummer hat wäre man schlecht beraten ein Einschreiben zu schicken, statt ein Fax. Und wo man keine großen Zugangsprobleme auf der Empfängerseite erwartet entsprechend eine einfache Email. Die hat keinen geringeren Beweiswert als ein Brief, kostet aber nichts und kommt rein objektiv zuverlässiger an.
Also bei einer simplen Email wird Empfang und Ansicht nicht standardmässig protokolliert. Man kann entsprechende "Zusatzfunktionen" in einer Email nutzen, was in Abhängigkeit vom Emailprogramm beim Sender und Empfänger aber zum einen nicht zwingend funktionieren muss, zum anderen ist die übliche Einstellung, dass der Empfänger gefragt wird, ob er entsprechende Bestätigungen senden möchte, was vielleicht einige automatisiert haben, ich denke noch mehr Leute haben es auf "immer ablehnen" konfiguriert.

Das Fax sagt zum einen auch nichts über den Inhalt aus, aber die Protokolle eines Faxes haben auch keinen hohen Wert, die Zustellung ist damit absolut nicht garantiert. Ich habe hier alleine von meinem Fritzfax mehrere erfolgreiche Sendeprotokolle von Faxen die nicht angekommen sind (alternativ auch Fehlerprotokolle von Faxen die dennoch korrekt beim Empfänger angekommen sind), das sagt nicht wirklich was aus. Fax konnte man zu Zeiten der analogen Telefonleitung als recht sicher betrachten, bei ISDN kam schon gerne mal Datensalat an, seit dem analogen Datentransfer auf beiden Seiten über digitale VoIP-Verbindungen ist faxen per se eher eine Glückssache.

Das Einschreiben ist schon die beste Form, gerade wenn es um die Empfangsbestätigung geht. Nicht das günstige Einwurf-Einschreiben, wo der Postbote den Einwurf bestätigt, aber das Einschreiben mit Rückschein bestätigt in qualifizierter Form mit Namen der Person welche es entgegen genommen hat die Zustellung. Und ab der Übergabe ist dann der Empfänger dafür verantwortlich den Inhalt zu lesen/weiter zu bearbeiten. Da liegt das Verschulden dann auch beim Empfänger, wenn er dies unterlässt/gar nicht liest. Inhalt ist meist weniger das Problem, weder beim Einschreiben vom Kunden zur Firma, noch bei Schreiben von einer Firma an den Kunden, so dokumentiert. Bei Firmen wird der Schriftverkehr idR eh festgehalten, beim einfachen Kunden oft nicht, was ein Fehler sein kann, in vielen Fällen ist auch der Inhalt sehr entscheidend, ein simples "ich kündige", oder sehr beliebt auch ein "ich kündige fritstlos" muss nicht zwingend anerkannt werden. Aber das keiner ein Einschreiben versendet um dem Geschäftspartner eine schönen Tag zu wünschen, glaubt auch keiner wirklich, hier sprechen die Indizien (Rückschein) dann sehr deutlich für den Absender.

Ich denke Vodafone nutzt den Standard-Brief, oder auch nur Email aus kosten gründen, wie schon angesprochen kann man sich z.B. bei der aktuellen Preiserhöhung nicht nach 5 Jahren melden und Geld zurück fordern. Man muss als Privatmann sein Bankkonto nicht 3mal die Woche prüfen, aber bei mehr wie 6 Wochen wird es schon eng, 6 Wochen ist idR auch die zeitliche Grenze um einen Bankeinzug zu stornieren. Was hat Vodafone also zu verlieren ? der Kunde meldet sich Mitte Juni wegen überhöhter Rechnung ohne informiert worden zu sein und akzeptiert die Preiserhöhung nicht (so der Kunde akzeptiert ist es eh kein Thema) = Kündigung des Vertrages, eventuell auch mit einer 6 Wochen Frist (welcher Kunde hat schon direkt einen neuen Anbieter ?) = 3 Monate in denen Vodafone nur den alten Tarif berechnen darf = 15 Euro Verlust an dem Kunden (lass es 20 Euro sein/noch ein Monat mehr), bzw. nur soviel am Kunden verdient wie bisher. Das Risiko würde ich auch eingehen anstelle eines 5 Euro Einschreiben-Rückschein, wo vielleicht 0,x% aller Preiserhöhungen über diesen Weg gekündigt werden, denn Theater ist es auch für den Kunden und das für 15 Euro, das macht doch keinen wirklich glücklich.
Aber wie schon geschrieben: als seriöses Unternehmen sollten auch diese Briefe zur Preiserhöhung im Kundencenter für den Kunden abrufbar sein, ebenso wie unter Vertrag der tatsächlich geschlossene Vertrag abgelegt sein sollte und nicht nur die verkürzte Leistungsbeschreibung und Tarifname. An dem Risiko gegebenenfalls dem Kunden für bis zu 4 Monate noch zum alten Tarif abrechnen zu müssen und der anschließenden Vertragsbeendigung endet das aber auch nichts = kalkulierbares Risiko.
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SenfKabelHer
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023

Beitrag von SenfKabelHer »

Das mag sich alles so eingebürgert haben wie du sagst und außerhalb von Gerichtsverhandlungen daher auch "ziehen", ist rein rechtlich aber alles etwas halbgar dargestellt. Und ja, selbstverständlich reicht ein knappes "ich kündige", zusammen mit Personendaten und Nennung eines Bezugs, wie einer Rufnummer eines Anschlusses, einer Vertragsnummer, usw. § 133 BGB.
Dir vielleicht nicht, aber Gerichten. Und vor Gericht geht es auch nicht darum, was man für möglich hält, sondern was man beweisen kann.

Wenn ein Empfänger sagt er oder sie habe nur einen leeren Briefumschlag erhalten, dann kannst du dir aus deinen Einschreibenbelegen höchstens Origami basteln. Und ja, das kommt regelmäßig in Verhandlungen vor. Der Absender muss nicht belegen einen befüllten Umschlag verschickt zu haben, sondern er muss belegen, dass dem Empfänger auch ein mit dem postulierten Inhalt gefüllter Umschlag zugegangen ist. Das ist im Zivilverfahren seine Beweislast. Das geht höchstens über den Gerichtsvollzieher, aber nicht mit dem teuersten Einschreiben mit Rückschein aus der Postfiliale, das ist nur ein teurer Gag. Nicht ein Briefumschlag ist die rechtlich relevante Willenserklärung, sondern ein Schreiben darin. Ein Einschreibenbeleg belegt den Zugang eines Briefumschlags. Die Post verspricht ja diesbezüglich auch nichts konkret, ist ja nicht deren Problem was die Kunden sich für einen Nutzen darunter vorstellen.

Das ist auch richtig so, denn sonst wäre Missbrauch Tür und Tor geöffnet, indem tatsächlich absichtlich leere Umschläge oder ganz anders befüllte Umschläge als Einschreiben verschickt werden um später mit diesem Anscheinsbeweis Behauptungen zu eigenen Gunsten aufzustellen.

Aber lassen wir das Thema am besten an der Stelle mit dem Hinweis bleiben, dass ein großer Konzern wie Vodafone im Zweifelsfall kundige in house Juristen hat die bezüglich Form und Verfahren wissen was sie zu tun haben.
reneromann
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023

Beitrag von reneromann »

JoergS123 hat geschrieben: 02.04.2023, 05:54 Das mit dem "Zugang nachweisen" beim Versender ist aber nicht so problematisch, da reicht es, den Versand eines Briefes zu bestätigen, man muss nicht jegliche Kommunikation als (Einwurf-)Einschreiben versenden. Ich hab jetzt keine Lust die AGB zu lesen,eventuell ist Email auch als zulässiges Kommunikationsmittel genannt, die meisten Kunden werden auch übers Internet abgeschlossen haben.
Eine E-Mail erfüllt das gesetzlich geforderte "Maximum" der Textform - damit sind E-Mails erst einmal per se zulässig.
Gleiches gilt auch für SMS/MMS oder andere elektronische Kommunikation, die dem Empfänger in dauerhafter Form zugeht.
Rechtlich eindeutig, und da weiss ich auch nicht warum man diesen Weg nicht wählt: so wie bei Vertragsänderungen über die Hotline eine Email an den Kunden, welcher einen Bestätigungslink anklicken muss (und wenn wie bei mir letztes Jahr kein Link enthalten ist in den mehrfach gesendeten Emails es erst nach langem flehen am Telefon im 4 Anruf es dann plötzlich doch ohne diesen Link geht).
Ja, das wäre eindeutig - und würde einer aktiven Zustimmung des Kunden gleich kommen. Nur wer wäre so blöd, selbst zu bestätigen, dass er mit einer Preiserhöhung einverstanden ist?
Zu einer solchen Zustimmmung kann der Empfänger nicht gezwungen werden...
Aber da hat man wahrscheinlich Sorge, dass zu viele Kunden eben nicht auf diesen Link klicken würden (z.B. auch wegen Spamfilter, oder direkten Löschen der vermeintlichen Werbung),[...]
Nicht nur die Sorge - keiner der Kunden muss auf den Link klicken -- die Preiserhöhung wird ja einseitig erklärt, der Kunde bekommt daher nur ein Sonderkündigungsrecht.
[...]was dann automatisch zur Kündigung durch Vodafone führen müsste.
Das funktioniert nicht - Vodafone kann nicht automatisch kündigen, da Vodafone selbst kein Sonderkündigungsrecht zusteht. Dieses Sonderkündigungsrecht steht nur dem Kunden zu.
Vodafone ist an den Vertrag -wie geschlossen- bis zum Ablauf der MVLZ gebunden und kann ihn auch danach nur unter Einhaltung der vertraglichen (oder gesetzlichen) Fristen regulär kündigen.
Flole
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023

Beitrag von Flole »

JoergS123 hat geschrieben: 02.04.2023, 11:55 Das Fax sagt zum einen auch nichts über den Inhalt aus, aber die Protokolle eines Faxes haben auch keinen hohen Wert, die Zustellung ist damit absolut nicht garantiert. Ich habe hier alleine von meinem Fritzfax mehrere erfolgreiche Sendeprotokolle von Faxen die nicht angekommen sind (alternativ auch Fehlerprotokolle von Faxen die dennoch korrekt beim Empfänger angekommen sind), das sagt nicht wirklich was aus.
Da dort eine Miniaturansicht der Seiten mit drauf ist sagen die qualifizierten Sendeberichte doch etwas über den Inhalt aus, zumindest wenn man das Original noch hat und dann sichtbar ist, dass Miniaturansicht und Original zusammengehören.
Giantjack
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023

Beitrag von Giantjack »

Moin,
Blöde Frage: könnte man den Spieß auch umdrehen? und eine Mail an Vodafone schreiben wo drin steht: ab jetzt zahle ich nur noch 30 €, wenn sie damit nicht einverstanden sind haben sie ein Sonderkündigungsrecht.

Müsste doch theoretisch okay sein bzw das gleiche macht doch Vodafone jetzt mit uns, einen laufenden Vertrag einfach den Preis ändern während der Vertragslaufzeit oder?

Bin mal gespannt ob da noch einen Anruf von der kundenrückgewinnung kommt ansonsten muss ich die Kündigung vermutlich zurückziehen da die Preise woanders doch noch schlimmer sind... Z.b ein lokalanbieter möchte um die 80 € für eine gigabit Leitung im Monat, da frage ich mich wie solche Anbieter überhaupt überleben können, wer zahlt so viel Geld für Internet