[VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst

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SenfKabelHer
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Re: [VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst

Beitrag von SenfKabelHer »

Vertrag 1 wurde durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen konkludent geschlossen.

Der Verbraucher kündigt den Vertrag ordentlich. Eine Kündigung ist eine lediglich empfangsbedürftige Willenserklärung, die bei Zugang beim Empfänger wirksam wird.

(Anmerkung: es gibt keinen Widerruf einer Kündigung, nicht juristisch)

Das Unternehmen kontaktiert daraufhin den Verbraucher mit einem neuen Angebot für Vertrag 2. Es ist ein neuer Vertrag. Auch wenn damit konkludent ein vorzeitiges Ende des bereits gekündigten Vertrages 1 neu vereinbart wird. Anders wäre es lediglich wenn durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen konkludent eine Aufhebung der Kündigung vereinbart wird und der bisherige Vertrag unverändert weiterläuft, also dann zB ab Monat 25 auch zu einem höheren Entgelt.

Das sind die Basics des BGB. Darüber kann es keine Unklarheiten geben. Auch wenn Begriffe wie "Vertragsverlängerung" oder "Rücknahme der Kündigung" gebraucht werden oder sich irgendwelche Nummern und Bezeichnungen auf Rechnungen nicht ändern.

Das ist rechtlich unbeachtlich, hier ist bei der Auslegung nicht am Wortsinn zu haften, sondern der tatsächliche Wille zu erforschen. Siehe oben.
Grundlagen des Zivilrechts stehen stets vor der Klammer und gelten stets mit, außer diese werden in besonderen Gesetzen explizit ausgeschlossen und anders formuliert. Eine solche andere Formulierung ist aus dem neuen TKG nicht ersichtlich. Mithin gilt das soeben gesagte und VF verhält sich absolut regulär.
Fabian
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Re: [VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst

Beitrag von Fabian »

Ja ein Vertrag kann gekündigt werden und durch einen neuen Vertrag ersetzt werden.

Im ersten Vertrag müssen schon die Bedingungen für Verlängerung und Kündigung dokumentiert sein.

So steht es in der TKD:
die Laufzeit des Vertrages und die Bedingungen für seine Verlängerung und Kündigung
Die Verlängerung bedeutet ja normalerweise einen höheren Beitrag als zu Beginn des Vertrages.
Nach Kündigung steht es Vodafone frei, mit dem Kunden ein neues Angebot für eine längere Laufzeit auszuhandeln.

Kundennummer und Aktivierungscode brauchen sich aber deshalb nicht zu ändern. Auch ein neues Modem ist entbehrlich, wenn das vorhandene Modem ausreicht.
reneromann
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Re: [VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst

Beitrag von reneromann »

Fabian hat geschrieben: 11.11.2021, 16:43 Ja ein Vertrag kann gekündigt werden und durch einen neuen Vertrag ersetzt werden.

Im ersten Vertrag müssen schon die Bedingungen für Verlängerung und Kündigung dokumentiert sein.
Aber nur für die stillschweigende Verlängerung - nicht für eine aktive (im gegenseitigen Einvernehmen geschlossene) Vertragsanpassung (Aufhebung Altvertrag + Neuvertrag respektive "Vertragsverlängerung").

So steht es in der TKD:
die Laufzeit des Vertrages und die Bedingungen für seine Verlängerung und Kündigung
Die Verlängerung bedeutet ja normalerweise einen höheren Beitrag als zu Beginn des Vertrages.
Dabei geht es lediglich um die stillschweigende Verlängerung, wenn keine der Seiten kündigt -ODER- wenn NICHT im beiderseitigen Einverständnis der Vertrag aufgehoben (und durch einen anderen Vertrag ersetzt wird).
Nach Kündigung steht es Vodafone frei, mit dem Kunden ein neues Angebot für eine längere Laufzeit auszuhandeln.
Das kann Vodafone auch schon vorher - wie es der Kunde auch ohne Kündigung vorher schon kann.
Nur bedarf es halt der übereinstimmenden Willenserklärung beider Parteien - dieser KANN eine Kündigung einer Partei vorausgehen, MUSS aber nicht.
Kundennummer und Aktivierungscode brauchen sich aber deshalb nicht zu ändern. Auch ein neues Modem ist entbehrlich, wenn das vorhandene Modem ausreicht.
Das sind lediglich Vertragsmodalitäten des Aufhebungs-/Änderungsvertrages zwischen beiden Parteien...
spooky
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Re: [VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst

Beitrag von spooky »

Habe ich das jetzt richtig verstanden?
Mein Vertrag würde zum 24.01.2022 aus der MVLZ gehen… anstatt 1 Jahr Verlängerung nur noch 30 Tage?
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robert_s
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Re: [VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst

Beitrag von robert_s »

spooky hat geschrieben: 12.11.2021, 18:54 Habe ich das jetzt richtig verstanden?
Mein Vertrag würde zum 24.01.2022 aus der MVLZ gehen… anstatt 1 Jahr Verlängerung nur noch 30 Tage?
Nein, der Vertrag läuft dann unbefristet weiter und kann jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden, verlängert sich also praktisch nur noch täglich um einen Tag.
spooky
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Re: [VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst

Beitrag von spooky »

Also ist man innerhalb von ca. 30 Tagen dann raus.. nach MVLZ
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Re: [VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst

Beitrag von Fabian »

Vodafone hat einen Passus in der AGB für Dienstleistungen, der ab 1.12.2021 gilt.
3. Änderung der Vertragsbedingungen
Ab dem 01.12.2021 gilt:
3.1 Vodafone behält sich vor, die Vertragsbedingungen nach billigem
Ermessen einseitig zu ändern. Ändert Vodafone die Vertragsbedingungen einseitig, kann der Kunde den Vertrag ohne Einhaltung einer
Kündigungsfrist und ohne Kosten kündigen, es sei denn, die Änderungen
sind
a) ausschließlich zum Vorteil des Kunden,
b) rein administrativer Art und haben keine negativen Auswirkungen
auf den Kunden oder
c) unmittelbar durch Unionsrecht oder innerstaatlich geltendes Recht
vorgeschrieben.
Vodafone bleibt nicht untätig und kann noch für Überraschungen sorgen.

https://www.vodafone.de/infofaxe/203.pdf
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Re: [VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst

Beitrag von Fabian »

spooky hat geschrieben: 12.11.2021, 19:11 Also ist man innerhalb von ca. 30 Tagen dann raus.. nach MVLZ
Ja, so sieht es das TKG vor.
Flole
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Re: [VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst

Beitrag von Flole »

Fabian hat geschrieben: 12.11.2021, 19:26 Vodafone hat einen Passus in der AGB für Dienstleistungen, der ab 1.12.2021 gilt.
3. Änderung der Vertragsbedingungen
Ab dem 01.12.2021 gilt:
3.1 Vodafone behält sich vor, die Vertragsbedingungen nach billigem
Ermessen einseitig zu ändern. Ändert Vodafone die Vertragsbedingungen einseitig, kann der Kunde den Vertrag ohne Einhaltung einer
Kündigungsfrist und ohne Kosten kündigen, es sei denn, die Änderungen
sind
a) ausschließlich zum Vorteil des Kunden,
b) rein administrativer Art und haben keine negativen Auswirkungen
auf den Kunden oder
c) unmittelbar durch Unionsrecht oder innerstaatlich geltendes Recht
vorgeschrieben.
Vodafone bleibt nicht untätig und kann noch für Überraschungen sorgen.

https://www.vodafone.de/infofaxe/203.pdf
Was ist denn daran überraschend? Das sich VF an das TKG hält um keine kostenpflichtige Abmahnung zu riskieren? Das ist nicht wirklich überraschend, das Gegenteil wäre überraschend (und dämlich). Der Text wurde dabei übrigens fast wörtlich aus dem (neuen) TKG übernommen.
Fabian
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Re: [VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst

Beitrag von Fabian »

Flole hat geschrieben: 12.11.2021, 20:02 Was ist denn daran überraschend? Das sich VF an das TKG hält um keine kostenpflichtige Abmahnung zu riskieren? Das ist nicht wirklich überraschend, das Gegenteil wäre überraschend (und dämlich). Der Text wurde dabei übrigens fast wörtlich aus dem (neuen) TKG übernommen.
Eine aktive Vertragsänderung meines Vertrages mit Vodafone seitens Vodafone wäre für mich überraschend und könnte je nach Art der Veränderung bei mir zu einem Vertragswechsel führen, da es Alternativen zu Vodafone gibt.