Politik will Kabelgebühren aus Mietnebenkosten streichen

Hier wird über alle möglichen Medienthemen diskutiert, hauptsächlich Fernsehthemen, die nicht allein (oder gar nicht) Vodafone Kabel Deutschland bzw. Vodafone West betreffen.
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Karl.
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Re: Politik will Kabelgebühren aus Mietnebenkosten streichen

Beitrag von Karl. »

VBE-Berlin hat geschrieben: 27.07.2020, 17:24
Karl. hat geschrieben: 27.07.2020, 17:21 Kosten werden auf die Mieter umgelegt, wie Kabelanschlusskosten, kostet aber nur einen Bruchteil.
Was sich dann ja nach der Entscheidung der Politik erledigt hat. Dann machst du mit jedem einen Vertrag.
Wenn die Hälfte nicht möchte, mußt du es den anderen dann zum doppelten Preis verkaufen.
Es wird über Kabelanschlussgebühren diskutiert, nicht über Kosten für Gemeinschaftsantennen.
Flole hat geschrieben: 27.07.2020, 17:34 Der Unterschied zwischen Kauf und Miete ist die Umlagefähigkeit: Beim Kauf ist das nicht möglich da es eine Modernisierungsmaßnahme ist, bei Miete sind es Betriebskosten.
Genau das sehen die Gerichte unterschiedlich.
Dann, wenn eine Anlage nur gemietet wird, anstatt gekauft, nur, um sie umlegen zu können, haben Gerichte ein Problem damit.

Sind 8 Wohnungen, die dran hängen, einen Vodafone Kabelanschluss gibt es zusätzlich (getrenntes Kabelsystem).
Die Mieter wollten es haben, haben es bekommen, gegen Mieterhöhung wegen Modernisierung, da verdient man sogar noch an der Anlage.
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berlin69er
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Re: Tarifänderungen bei Vodafone Kabel Deutschland und Vodafone West

Beitrag von berlin69er »

Es sei denn, VF möchte sich komplett als TV Anbieter zurückziehen und nur noch Inet anbieten. Wenn dann noch Nebenkostenverträge wegfallen, sind sie ja auch nicht mehr an die entsprechenden Verträge gebunden und müssen TV anbieten. Dann ergäbe das Verhalten durchaus einen Sinn...
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (voll ausgebaut)
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Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-C-FBC Tuner (8 Tuner in einem) & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Paket: Vodafone Basic TV auf Smartcard G09
Zubehör: Apple TV 4K für Waipu TV und Co.
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Re: Tarifänderungen bei Vodafone Kabel Deutschland und Vodafone West

Beitrag von Karl. »

berlin69er hat geschrieben: 07.08.2020, 07:21 Es sei denn, VF möchte sich komplett als TV Anbieter zurückziehen und nur noch Inet anbieten. Wenn dann noch Nebenkostenverträge wegfallen, sind sie ja auch nicht mehr an die entsprechenden Verträge gebunden und müssen TV anbieten. Dann ergäbe das Verhalten durchaus einen Sinn...
Ich gehe nicht davon aus, dass die MNVs durch die Nichtumlegbarkeit der Kabelanschlusskosten berührt werden.

Aber die Vermieter werden sie sicherlich zum Laufzeitende kündigen.

Aber gerade TV ist ein gutgehendes Geschäft.
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Re: Tarifänderungen bei Vodafone Kabel Deutschland und Vodafone West

Beitrag von DarkStar »

Warum sollten die Vermieter kündigen?
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Re: Tarifänderungen bei Vodafone Kabel Deutschland und Vodafone West

Beitrag von Karl. »

DarkStar hat geschrieben: 07.08.2020, 08:50 Warum sollten die Vermieter kündigen?
Weil sie nach der zur Zeit geplanten Reform die Kabelanschlusskosten teilweise tragen müssten.
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Re: Tarifänderungen bei Vodafone Kabel Deutschland und Vodafone West

Beitrag von Flole »

Man könnte ja auch die Miete erhöhen, dann taucht es zwar nicht mehr in den Nebenkosten auf aber im Prinzip bleibt trotzdem alles bleibt beim alten.
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Re: Tarifänderungen bei Vodafone Kabel Deutschland und Vodafone West

Beitrag von DarkStar »

Karl. hat geschrieben: 07.08.2020, 12:18
DarkStar hat geschrieben: 07.08.2020, 08:50 Warum sollten die Vermieter kündigen?
Weil sie nach der zur Zeit geplanten Reform die Kabelanschlusskosten teilweise tragen müssten.
Dann taucht ein neuer Posten in der NK Abrechnung auf :)

Bereitstellung und instandsetzung Breitbandkabelanschluss.

Sowas gibts nämlich heute schon und ist Rechtlich okay.
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Re: Tarifänderungen bei Vodafone Kabel Deutschland und Vodafone West

Beitrag von Karl. »

RosaRiese_TK hat geschrieben: 07.08.2020, 18:15 Gilt das jetzt nur für Neuverträge, oder auch für Bestandskunden?
Falls es um das MNV Thema geht, ist es egal, ob der Vertrag schon besteht oder neu geschlossen wird.

Wenn es um den Eingangspost geht, betrifft es bis auf Weiteres nur Neukunden.
DarkStar hat geschrieben: 07.08.2020, 12:36
Karl. hat geschrieben: 07.08.2020, 12:18
DarkStar hat geschrieben: 07.08.2020, 08:50 Warum sollten die Vermieter kündigen?
Weil sie nach der zur Zeit geplanten Reform die Kabelanschlusskosten teilweise tragen müssten.
Dann taucht ein neuer Posten in der NK Abrechnung auf :)

Bereitstellung und instandsetzung Breitbandkabelanschluss.

Sowas gibts nämlich heute schon und ist Rechtlich okay.
Das ist wieder so ein Thema, welches Gerichte unterschiedlich sehen werden, daher alles andere als einfach.
Flole hat geschrieben: 07.08.2020, 12:30 Man könnte ja auch die Miete erhöhen, dann taucht es zwar nicht mehr in den Nebenkosten auf aber im Prinzip bleibt trotzdem alles bleibt beim alten.
Dann ist aber der Nachteil der im direkten Vergleich höheren Grundmiete.
Auch würde Erhöhungen seitens Vodafone zunächst der Vermieter tragen.
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Re: Tarifänderungen bei Vodafone Kabel Deutschland und Vodafone West

Beitrag von Flole »

Die Grundmiete ist dann zwar höher, allerdings kann man dann damit argumentieren das es ja auch mehr Leistung für diese Miete gibt. Letztendlich ist es ja eine höherwertige Ausstattung, so wie beispielsweise Barrierefreiheit auch.

Wenn man einen Vertrag hat in dem keine Preiserhöhungen vorgesehen sind kann man auch da ziemlich entspannt sein.
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Re: Tarifänderungen bei Vodafone Kabel Deutschland und Vodafone West

Beitrag von Karl. »

Flole hat geschrieben: 07.08.2020, 18:59 Die Grundmiete ist dann zwar höher, allerdings kann man dann damit argumentieren das es ja auch mehr Leistung für diese Miete gibt. Letztendlich ist es ja eine höherwertige Ausstattung, so wie beispielsweise Barrierefreiheit auch.
Das stimmt, aber besteht kein MNV (mehr), braucht man nichts zu argumentieren, Vermieter scheuen Arbeit.
Flole hat geschrieben: 07.08.2020, 18:59 Wenn man einen Vertrag hat in dem keine Preiserhöhungen vorgesehen sind kann man auch da ziemlich entspannt sein.
Dass ein Vertrag keine Preiserhöhungsklausel hat, heißt nicht, dass der Vertrag ewig so bestehen bleiben kann.
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