Eigentümer kommt vertraglichen Pflichten nicht nach - außerordentliche Kündigung seitens VF?

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reneromann
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Re: Eigentümer kommt vertraglichen Pflichten nicht nach - außerordentliche Kündigung seitens VF?

Beitrag von reneromann »

Flole hat geschrieben: 30.12.2018, 22:14 Es wurden personenbezogene Daten über die Hausverwaltung weitergegeben, wenn diese keine Einverständnis erteilt hat ist es ein Verstoß ("der Eigentümer des von ihnen bewohnten Objektes" ist eindeutig und lässt eine Identifizierung der Person zu, ob er den vertraglichen Pflichten nachkommt oder nicht fällt unter Daten die erhoben wurden/werden, eine Weitergabe muss also erlaubt werden)
Hä? Der Kunde hat doch einen Vertrag mit VF über die Zusatzdienste...
Ergo nix mit Weitergabe der Daten vom Eigentümer an VF, sondern VF schreibt hier die Kunden der Zusatzdienste (I&P / Digital-TV) an - und mit denen hat VF sehr wohl ein Vertragsverhältnis, auf Grundlage dessen vertragsrelevante Informationen (und dazu gehört auch eine bevorstehende Unterbrechung/außerordentliche Kündigung) VF die Kunden anschreiben darf.
Alle Kunden, die KEINEN Zusatzvertrag mit VF haben, kann VF hingegen höchstens mit einem allgemeinen Info-Schreiben der Art "an alle Haushalte/<Adresse>" informieren.
Flole
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Re: Eigentümer kommt vertraglichen Pflichten nicht nach - außerordentliche Kündigung seitens VF?

Beitrag von Flole »

Die information das es zu einer Unterbrechung kommen kann/wird ja, das der Eigentümer den Pflichten nicht nachkommt nein. Daher würde ich das als Hausverwaltung einfach mal melden, sollen die untersuchen obs ne Ordnungswidrigkeit ist oder nicht.
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Re: Eigentümer kommt vertraglichen Pflichten nicht nach - außerordentliche Kündigung seitens VF?

Beitrag von NoNewbie »

Du spinnst.
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Re: Eigentümer kommt vertraglichen Pflichten nicht nach - außerordentliche Kündigung seitens VF?

Beitrag von Flole »

NoNewbie hat geschrieben: 30.12.2018, 22:29Du spinnst.
Du solltest mal deinen Umgangston etwas ändern, du verstößt damit übrigens gegen die Forenregeln:
Du kommunizierst hier mit anderen Menschen, daher bitten wir dich, von Beleidigungen, Beschimpfungen oder ähnlichem abzusehen.
Wenn du anderer Meinung bist begründe sie doch sachlich (sofern das möglich ist)
spooky
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Re: Eigentümer kommt vertraglichen Pflichten nicht nach - außerordentliche Kündigung seitens VF?

Beitrag von spooky »

Du spinnst ist ne Beleidigung??
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Torsten1973
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Re: Eigentümer kommt vertraglichen Pflichten nicht nach - außerordentliche Kündigung seitens VF?

Beitrag von Torsten1973 »

spooky hat geschrieben: 30.12.2018, 22:37 Du spinnst ist ne Beleidigung??
Im schlimmsten Fall schon, aber immerhin ne Beschimpfung!
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Re: Eigentümer kommt vertraglichen Pflichten nicht nach - außerordentliche Kündigung seitens VF?

Beitrag von Flole »

Ich würde es eher als Beschimpfung auffassen (oder als "oder ähnliches"), netter Umgang ist es definitiv nicht und auf so eine Respektlosigkeit würde ich gerne verzichten. Insbesondere wenn ein Post einzig und allein das Ziel hat eine solche zum Ausdruck zu bringen.
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Re: Eigentümer kommt vertraglichen Pflichten nicht nach - außerordentliche Kündigung seitens VF?

Beitrag von reneromann »

Flole hat geschrieben: 30.12.2018, 22:26 Die information das es zu einer Unterbrechung kommen kann/wird ja, das der Eigentümer den Pflichten nicht nachkommt nein. Daher würde ich das als Hausverwaltung einfach mal melden, sollen die untersuchen obs ne Ordnungswidrigkeit ist oder nicht.
Die Nicht-Weiterleitung der Gelder der Mieter ist eine Straftat (Veruntreuung von Geldern)...
Und wenn das Geld nicht mehr da ist, weil es für andere Sachen ausgegeben wurde, dann steht neben der Veruntreuung sogar noch der Straftatbestand der Insolvenzverschleppung im Raum.

Da ist ein vermeintlicher DSGVO-Verstoß, welcher "nur" eine Ordnungswidrigkeit darstellt, wohl deutlich "unwichtiger". Davon abgesehen werden keine personenbezogenen Daten weitergegeben, weil es sich bei der Hausverwaltung eben i.d.R. NICHT um eine natürliche Person handelt, sondern um eine juristische Person (und für juristische Personen gelten die Regularien nicht). Außerdem ist die Frage, welche Daten der Hausverwaltung hier schützenswert wären, die durch VF unberechtigt veröffentlicht wurden - sofern es überhaupt ein schützenswertes Interesse der Daten gibt (und die Daten nicht z.B. auf der Website der HV veröffentlicht sind und damit gar nicht mehr als solche schützenswert sind)...

Nachtrag: Es gibt hier keine schützenswerten Daten, weil die HV zwar den Kabelvertrag mit VF abgeschlossen hat - dies jedoch in Vertretung der Mieter (Nutzer des MNV) passiert. De facto berechnet die HV ja den Mietern die Kosten aus dem MNV 1:1 durch - und wenn hier Gelder der Mieter, die für eben jenen MNV gezahlt wurden, nicht an VF weitergereicht wurden, gibt es auch keine schützenswerten Daten der HV.
spooky
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Re: Eigentümer kommt vertraglichen Pflichten nicht nach - außerordentliche Kündigung seitens VF?

Beitrag von spooky »

Torsten1973 hat geschrieben: 30.12.2018, 22:38
spooky hat geschrieben: 30.12.2018, 22:37 Du spinnst ist ne Beleidigung??
Im schlimmsten Fall schon, aber immerhin ne Beschimpfung!
Ich dachte eine Tätigkeit...
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Re: Eigentümer kommt vertraglichen Pflichten nicht nach - außerordentliche Kündigung seitens VF?

Beitrag von Flole »

reneromann hat geschrieben: 30.12.2018, 22:47
Flole hat geschrieben: 30.12.2018, 22:26 Die information das es zu einer Unterbrechung kommen kann/wird ja, das der Eigentümer den Pflichten nicht nachkommt nein. Daher würde ich das als Hausverwaltung einfach mal melden, sollen die untersuchen obs ne Ordnungswidrigkeit ist oder nicht.
Die Nicht-Weiterleitung der Gelder der Mieter ist eine Straftat (Veruntreuung von Geldern)...
Und wenn das Geld nicht mehr da ist, weil es für andere Sachen ausgegeben wurde, dann steht neben der Veruntreuung sogar noch der Straftatbestand der Insolvenzverschleppung im Raum.

Da ist ein vermeintlicher DSGVO-Verstoß, welcher "nur" eine Ordnungswidrigkeit darstellt, wohl deutlich "unwichtiger". Davon abgesehen werden keine personenbezogenen Daten weitergegeben, weil es sich bei der Hausverwaltung eben i.d.R. NICHT um eine natürliche Person handelt, sondern um eine juristische Person (und für juristische Personen gelten die Regularien nicht). Außerdem ist die Frage, welche Daten der Hausverwaltung hier schützenswert wären, die durch VF unberechtigt veröffentlicht wurden - sofern es überhaupt ein schützenswertes Interesse der Daten gibt (und die Daten nicht z.B. auf der Website der HV veröffentlicht sind und damit gar nicht mehr als solche schützenswert sind)...

Nachtrag: Es gibt hier keine schützenswerten Daten, weil die HV zwar den Kabelvertrag mit VF abgeschlossen hat - dies jedoch in Vertretung der Mieter (Nutzer des MNV) passiert. De facto berechnet die HV ja den Mietern die Kosten aus dem MNV 1:1 durch - und wenn hier Gelder der Mieter, die für eben jenen MNV gezahlt wurden, nicht an VF weitergereicht wurden, gibt es auch keine schützenswerten Daten der HV.
Moment langsam langsam, das feststellen ob ein Straftatbestand vorliegt ist den Gerichten vorbehalten, da kann/darf Vodafone nicht einfach eigenmächtig sagen "wir glauben das ist hier so". Und Unrecht darf auch nicht mit Unrecht erwidert werden, siehe Rechtsstaatsprinzip. Ansonsten wäre ein "du hast meine Schwester getötet, jetzt schneide ich dir einen Finger ab" ja auch in Ordnung, das eine ist Mord und das andere "nur" Körperverletzung.

Wie kommst du denn darauf das es nicht für juristische Personen gilt? Das ist genau das selbe durch die DSGVO, im BDSG war das früher mal anders. Die schützenswerten Daten sind, das Vertragspflichten verletzt wurden, wenn das keine schützenswerten Daten wären, hätte ich schon lange ein Schufa-Spinoff gegründet wo jeder vertragsbrüchige Personen anprangern kann (zur Weitergabe an die Schufa braucht ja auch jeder die Genehmigung).

Die Hausverwaltung ist Vertragsinhaber und ob die nun zahlen oder nicht darf so nicht an jeden weitergegeben werden (oder was hälst du von einer öffentlichen Schwarzen Liste der VF Nichtzahler auf der VF Webseite? Ob die Daten nun an eine oder mehrere Personen weitergegeben werden ist ja auch egal). Die Mieter könnten die Strafverfolgung der möglichen Veruntreuung erst einleiten, wenn der Anschluss gesperrt und nach wie vor gezahlt werden soll.