Hä? Der Kunde hat doch einen Vertrag mit VF über die Zusatzdienste...Flole hat geschrieben: ↑30.12.2018, 22:14 Es wurden personenbezogene Daten über die Hausverwaltung weitergegeben, wenn diese keine Einverständnis erteilt hat ist es ein Verstoß ("der Eigentümer des von ihnen bewohnten Objektes" ist eindeutig und lässt eine Identifizierung der Person zu, ob er den vertraglichen Pflichten nachkommt oder nicht fällt unter Daten die erhoben wurden/werden, eine Weitergabe muss also erlaubt werden)
Ergo nix mit Weitergabe der Daten vom Eigentümer an VF, sondern VF schreibt hier die Kunden der Zusatzdienste (I&P / Digital-TV) an - und mit denen hat VF sehr wohl ein Vertragsverhältnis, auf Grundlage dessen vertragsrelevante Informationen (und dazu gehört auch eine bevorstehende Unterbrechung/außerordentliche Kündigung) VF die Kunden anschreiben darf.
Alle Kunden, die KEINEN Zusatzvertrag mit VF haben, kann VF hingegen höchstens mit einem allgemeinen Info-Schreiben der Art "an alle Haushalte/<Adresse>" informieren.