VBE-Berlin hat geschrieben:Das greift nur dann, wen Dein Vermieter dir seine Weigerung auch schriftlich gibt
Hallo,
selbst die ist unwirksam. Mir ist ein Fall von der Telekom bekannt. Eine Frau zog zu ihrem Freund und wollte unter Berufung auf das Sonderkündigungsrecht ihren Anschluss, den sie nicht mehr benötigte, kündigen. Die Telekom jedoch bestand auf Erfüllung des Vertrages, auch wenn unnötigerweise dann 2 Anschlüsse in einer Wohnung liegen würde.
Der Vermieter gab daraufhin eine "Gefälligkeitsbescheinigung", dass er die Verlegung einer zusätzlichen Leitung nicht gestatten würde. Damit versuchte die Frau es erneut. Die Telekom wies das zurück mit der Begründung, der Vermieter habe ihr gegenüber eine sog. "Grundeigentümererklärung" abgegeben; ohne diese sei der Endverzweiger (der beim Kabelanschluss HÜP heißt) überhaupt nicht gesetzt und ein Anschlusskabel ins Haus gelegt worden. Durch diese habe die Telekom einen Freibrief, im Haus die Leitungen zu verlegen, die sie für notwendig erachte ohne sich das im Einzelfall neu genehmigen lassen zu müssen. Die Frau müsse nur den Umzug beantragen; die "Drecksarbeit" erledige Telekom für sie.
Es kam zur Klage und das Gericht gab der Telekom aufgrund des Telekommunikationsgesetzes Recht. Und da das Telekommunikationsgesetz nicht zwischen Kabelanschluss und Telefonanschluss unterscheidet, dürfte auch hier analog gelten, dass Vodafone (bzw. ihr Vorgänger Kabel Deutschland) sich hat eine Grundeigentümererklärung geben lassen, um den HÜP überhaupt setzen zu können. Und die wird - genau wie bei der Telekom auch - das Wort "unwiderruflich" enthalten, um ein späteres Eingreifen von Hauseigentümern in die Vertragsverhältnisse zwischen Telekommunikationsgesellschaft und Kunden zu verhindern.
Aber: Die Grundeigentümererklärung gilt
nur für Beschäftigte des jeweiligen Netzbetreibers selbst oder deren Beauftragte,
nicht für Techniker, die der Kunde selbst beauftragt hat. Und das könnte hier ein Problem werden, wenn Vodafone - anders als die Telekom - sich für die Verkabelung im Haus nicht zuständig fühlt.
Gruß
Rainer