Sonderkündigungsrecht

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Wurzelzwerg
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Re: Sonderkündigungsrecht

Beitrag von Wurzelzwerg »

kabel_fan hat geschrieben:
Wurzelzwerg hat geschrieben: Zu den Urteilen: KD besteht aktuell auf den 3 Monaten bis das abgeschlossen ist. Lasst uns bloß hoffen, dass die Verbraucherzentrale sich da auch Gedanken gemacht hat, sonst kann die bescheuerte Situation entstehen, dass deine Kündigung verfällt, weil du einen Tag zu früh gekündigt hast! So kam es nämlich bei einem vorigen Urteil raus. Du musst innerhalb der 3 Monate nach Kündigung auch wirklich umziehen, sonst ist die Kündigung wirkungslos...
Das stimmt so nicht! In diesem Fall beginnt die dreimonatige Kündigungsfrist mit dem Umzugstag.
Ja, war schlecht formuliert. Bezog sich auf das rechtzeitig 3 Monate vorher. Und hab das Urteil nochmal gelesen und bin mir auch net mehr so sicher.
Diese Voraussetzung liegt nicht vor, wenn der Kunde sich nach Ablauf der dreimonatigen Kündigungsfrist noch an demselben Ort oder an einem anderen Ort aufhält, wo die Telekommunikationsleistungen angeboten werden. Wird die Kündigung daher unter Beachtung der Kündigungsfrist von 3 Monaten zu einem Termin ausgesprochen, an dem der Umzug an einen von den Leistungen des Anbieters nicht abgedeckten Ort noch nicht durchgeführt wurde, wird die Kündigung frühestens zu dem Zeitpunkt wirksam, an dem der Umzug tatsächlich erfolgt.
Wirksam werden ist der Termin an dem der Vertrag endet oder wo dann die Frist los geht? Würde gerade zu ersterem tendieren.
kabel_fan
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Re: Sonderkündigungsrecht

Beitrag von kabel_fan »

Kündigung wirksam werden bedeutet, dass die Frist zu laufen beginnt.
Barbaraaaa
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Re: Sonderkündigungsrecht

Beitrag von Barbaraaaa »

Ich ziehe um und mein Vermieter dultet es nicht Kabel vom. Keller in 2stockwerke zu verlegen greift da das sonderkündigungsrecht? Könnte vom Vermieter ein Nachweis bringen also was schriftliches!
Karl.
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Re: Sonderkündigungsrecht

Beitrag von Karl. »

Ja, läuft dann so, dass Du den Umzug meldest, Vodafone einen Techniker schickt, Du ein Formular für den Vermieter bekommst und, wenn dieser dann ablehnt, kommst Du aus dem Vertrag raus.

Aber, wenn bereits eine Vermarktungssperre bei Vodafone hinterlegt ist, erübrigt sich das mir Techniker und Formular.
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Barbaraaaa
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Re: Sonderkündigungsrecht

Beitrag von Barbaraaaa »

Habe schriftlich mitgeteilt bzw der Vermieter das er das nicht macht bzw nicht in die Wohnungen verlegen möchte
Karl.
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Re: Sonderkündigungsrecht

Beitrag von Karl. »

Rechtslage ist so, dass der Anbieter festellen muss, dass er dich in den neuen 4 Wänden nicht versorgen kann.

Also müsstest Du einen Umzug beauftragen und Vodafone stellt fest, geht nicht, dann kannst kündigen.

Oder aber die Erstvertragslaufzeit ist (fast) rum, dann einfach einen Anbieterwechsel beauftragen.
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Haarstudio M
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Re: Sonderkündigungsrecht

Beitrag von Haarstudio M »

VBE-Berlin hat geschrieben:Das greift nur dann, wen Dein Vermieter dir seine Weigerung auch schriftlich gibt
Hallo,

selbst die ist unwirksam. Mir ist ein Fall von der Telekom bekannt. Eine Frau zog zu ihrem Freund und wollte unter Berufung auf das Sonderkündigungsrecht ihren Anschluss, den sie nicht mehr benötigte, kündigen. Die Telekom jedoch bestand auf Erfüllung des Vertrages, auch wenn unnötigerweise dann 2 Anschlüsse in einer Wohnung liegen würde.

Der Vermieter gab daraufhin eine "Gefälligkeitsbescheinigung", dass er die Verlegung einer zusätzlichen Leitung nicht gestatten würde. Damit versuchte die Frau es erneut. Die Telekom wies das zurück mit der Begründung, der Vermieter habe ihr gegenüber eine sog. "Grundeigentümererklärung" abgegeben; ohne diese sei der Endverzweiger (der beim Kabelanschluss HÜP heißt) überhaupt nicht gesetzt und ein Anschlusskabel ins Haus gelegt worden. Durch diese habe die Telekom einen Freibrief, im Haus die Leitungen zu verlegen, die sie für notwendig erachte ohne sich das im Einzelfall neu genehmigen lassen zu müssen. Die Frau müsse nur den Umzug beantragen; die "Drecksarbeit" erledige Telekom für sie.

Es kam zur Klage und das Gericht gab der Telekom aufgrund des Telekommunikationsgesetzes Recht. Und da das Telekommunikationsgesetz nicht zwischen Kabelanschluss und Telefonanschluss unterscheidet, dürfte auch hier analog gelten, dass Vodafone (bzw. ihr Vorgänger Kabel Deutschland) sich hat eine Grundeigentümererklärung geben lassen, um den HÜP überhaupt setzen zu können. Und die wird - genau wie bei der Telekom auch - das Wort "unwiderruflich" enthalten, um ein späteres Eingreifen von Hauseigentümern in die Vertragsverhältnisse zwischen Telekommunikationsgesellschaft und Kunden zu verhindern.

Aber: Die Grundeigentümererklärung gilt nur für Beschäftigte des jeweiligen Netzbetreibers selbst oder deren Beauftragte, nicht für Techniker, die der Kunde selbst beauftragt hat. Und das könnte hier ein Problem werden, wenn Vodafone - anders als die Telekom - sich für die Verkabelung im Haus nicht zuständig fühlt.

Gruß
Rainer
Karl.
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Re: Sonderkündigungsrecht

Beitrag von Karl. »

Das TKG ist hier eindeutig, wie kann man es vor Gericht überhaupt versuchen?
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Flole
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Re: Sonderkündigungsrecht

Beitrag von Flole »

Haarstudio M hat geschrieben: 18.08.2024, 21:35 Und das könnte hier ein Problem werden, wenn Vodafone - anders als die Telekom - sich für die Verkabelung im Haus nicht zuständig fühlt.
Die Telekom fühlt sich auch nicht für die Innenhausverkabelung zuständig, immerhin haben sie den APL als Netzabschlusspunkt definiert. Wie alt ist denn der Fall schon?
Karl.
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Re: Sonderkündigungsrecht

Beitrag von Karl. »

Im Regelfall hat die Endleitung aber mindestens 2 Doppeladern, also für 2 Anschlüsse reicht es immer...
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