Rechte trotz Kündigung?

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maniacintosh
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Re: Rechte trotz Kündigung?

Beitrag von maniacintosh »

Naja die Antwort auf diese Frage (Service ja/nein) hängt doch direkt davon ab, ob der Vertrag eben noch läuft oder nicht. Wenn noch ein gültiger Vertrag besteht (und KDG scheint dies ja so zu sehen, sonst würden sie die Leistung gar nicht mehr erbringen), hat der Vertragsinhaber auch noch Anspruch auf Service. Die Frage ob man den Anschluss anderen überlassen darf, ist davon erstmal unabhängig zu sehen. KDG kann natürlich wegen der Überlassung gerne fristlos aus wichtigem Grund kündigen, dann kann man aber auch nicht mehr bis zum 31.3.15 die Gebühren einstreichen.
Toshiba 40XV733G mit Smit CI+-Modul, Pace S HD501C mit 2 TB Festplatte, Vu+ Uno 4K SE mit DVB-C FBC-Tuner (2TB Festplatte)
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guenter24
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Re: Rechte trotz Kündigung?

Beitrag von guenter24 »

maniacintosh hat geschrieben:Naja die Antwort auf diese Frage (Service ja/nein) hängt doch direkt davon ab, ob der Vertrag eben noch läuft oder nicht. Wenn noch ein gültiger Vertrag besteht (und KDG scheint dies ja so zu sehen, sonst würden sie die Leistung gar nicht mehr erbringen), hat der Vertragsinhaber auch noch Anspruch auf Service. Die Frage ob man den Anschluss anderen überlassen darf, ist davon erstmal unabhängig zu sehen. KDG kann natürlich wegen der Überlassung gerne fristlos aus wichtigem Grund kündigen, dann kann man aber auch nicht mehr bis zum 31.3.15 die Gebühren einstreichen.
Die Gebühtren wohl nicht, aber einen Schadenersatz in gleicher Höhe.
Beispiel: Mahnkündigung!
kabel_fan
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Re: Rechte trotz Kündigung?

Beitrag von kabel_fan »

Meiner bescheidenen Meinung nach ist die Antwort von maniacintosh auf berliners Frage einwandfrei.
Wobei ich glaube, dass das alles nur Theorie ist.

Und so wie guenter24 die Sache mit den "Gebühren" sieht, sehe ich das auch.
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berlin69er
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Re: Rechte trotz Kündigung?

Beitrag von berlin69er »

Ich schätze auch, dass KDG das zumindest dulden wird, einfach aus dem Grund, weil, solange Anschluss noch genutzt wird auch noch Einnahmen entstehen können, zusätzlich zu den 3 Monaten Gebühr. Das ist immer noch besser, als nichts...
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