Routerzwang soll nun doch fallen

Für alle Technik-Themen bezogen auf Internet und Telefonie, die weder AVM- noch Arris-/CommScope-/Technicolor-/Compal-/Sagemcom- bzw. Hitron-Produkte betreffen. Speedprobleme werden hier lediglich thematisiert, wenn sie auf die verwendeten Geräte zurückzuführen sind (die nicht zu den o.g. Produkten zählen).
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Silverio
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Re: Routerzwang soll nun doch fallen

Beitrag von Silverio »

Das Gesetz selbst muss ohnehin nicht durch den Bundesrat, da keine Ländersache und sie auch nicht direkt betroffen sind.

Ich bin also mal guten Mutes, dass das dann so durch geht.
Mein Anschluss am Zweitwohnsitz (allerdings bei den lokalen Stadtwerken, die FTTH bieten): :D
[img]https://www.speedtest.net/result/2818053949.png[/img]
Lusche1234
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Re: Routerzwang soll nun doch fallen

Beitrag von Lusche1234 »

es gibt wieder neuigkeiten dazu. die bundesregierung wird das gesetz NICHT ändern. heißt also die sache geht so durch.


frage mich dann wie kd das machen will. kann ich mir dann endlich meine fritzbox (ohne branding und fehlerhafter firmeware) kaufen? oder gibts dann ein "zwangsmodem"? (dürfte ja eigentlich nicht gehen).
reneromann
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Re: Routerzwang soll nun doch fallen

Beitrag von reneromann »

Lusche1234 hat geschrieben:es gibt wieder neuigkeiten dazu. die bundesregierung wird das gesetz NICHT ändern. heißt also die sache geht so durch.


frage mich dann wie kd das machen will. kann ich mir dann endlich meine fritzbox (ohne branding und fehlerhafter firmeware) kaufen? oder gibts dann ein "zwangsmodem"? (dürfte ja eigentlich nicht gehen).
Ich gehe von "Zwangsmodem" und RJ45/RJ11 als passive Abschlusspunkte aus.
Dahinter kann man ja noch immer eine eigene Fritz anschließen... ;-)

Denn das größte Problem bei sämtlichen KNB ist ja, dass bei einem Defekt eines Kundenendgerätes das ganze Netzsegment lahmlegen kann (und damit nicht nur den Kunden mit dem defekten Endgerät betrifft, sondern deutlich mehr Kunden!).
Problem an der Sache ist, dass der KNB hier gegenüber den betroffenen Kunden ggfs. schadenersatzpflichtig ist, den Schaden aber nicht an den verursachenden Kunden umlegen kann...
Gleiches gilt für den Netzausbau, bei dem ein inkompatibles Gerät dazu führen kann, dass das komplette Segment einen Fallback auf "einfachere" Technik machen muss.

Hier ist's bei DSL aufgrund der Punkt-zu-Punkt-Struktur deutlich einfacher - hier führt eine Störung des Kundengerätes nur zum Ausfall der Leitung des verursachenden Kunden, aber nicht zur Beeinflussung anderer Kunden.
Gleiches gilt auch beim Netzausbau - sollte ein Kunde mit ein Nicht-ADSL2-fähiges Endgerät an einen ADSL2-Anschluss anschließen, so schaltet der DSLAM von selbst auf "Fallback". Gleiches gilt für Annex-J-Anschlüsse, bei denen der Splitter nicht entfernt wurde -oder- VDSL-Anschlüsse, bei denen dann auf ADSL zurückgeschaltet wird [natürlich mit Leistungseinbußen]. Hier betreffen diese Maßnahmen aber jeweils nur einen Kunden und nicht alle Kunden im Segment (bzw. bei der Telefoninfrastruktur alle Kunden am selben Hauptverteiler / an der selben Vermittelungsstelle).
Trebo
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Re: Routerzwang soll nun doch fallen

Beitrag von Trebo »

reneromann hat geschrieben:Ich gehe von "Zwangsmodem" und RJ45/RJ11 als passive Abschlusspunkte aus.
Das hätten die Kabelnetzbetreiber so haben können, hätten sie sich nicht so lange gesperrt, bis der Gesetzgeber reagieren musste.
Der Zug scheint jetzt aber abgefahren, es wird kein Zwangsmodems geben.
Denn das größte Problem bei sämtlichen KNB ist ja, dass bei einem Defekt eines Kundenendgerätes das ganze Netzsegment lahmlegen kann (und damit nicht nur den Kunden mit dem defekten Endgerät betrifft, sondern deutlich mehr Kunden!)
Dieses gern von den KNB vorgeschobene Argument läßt der Gesetzgeber aber nicht gelten. Und das mit Recht, denn in anderen Ländern können die Kunde auch eigene Modems verwenden
und trotzdem brechen dort nicht ständig die Netze zusammen.
--
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DarkStar
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Re: Routerzwang soll nun doch fallen

Beitrag von DarkStar »

Freue mich schon auf gehackte TP-Link Docsis Modem's wo dann jeder Esel seine Config Files bearbeiten wird und ganze Netzsegmente zusammen brechen werden :wand:
Fabian
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Re: Routerzwang soll nun doch fallen

Beitrag von Fabian »

Wieso sollen Netzsegmente zusammenbrechen ?
Das Gerät kann mit der Nummer oder Netzadresse angesprochen werden. Das wird auch im Gesetz besonders hervorgehoben.
Unerheblich dabei ist, ob das Gerät, welches mit der Nummer oder Netzadresse
angesprochen
wird, in der Hoheit des Netzbetreibers oder des Endkunden liegt oder nicht
erreichbar – weil beispielsweise ausgeschaltet – ist. Ebenfalls ohne Belang ist es, ob das Netz
eine Sternstruktur (bei Punkt-zu-Punkt-Verbindungen wie DSL) oder eine Baumstruktur (bei
Punkt-zu-Mehrpunkt-Verbindungen wie in Breitbandkabelnetzen) aufweist.
DarkStar
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Re: Routerzwang soll nun doch fallen

Beitrag von DarkStar »

Ähm, wenn man Zugang zu seinen Modem hat (und das ist bei diesen TP-Link recht einfach gegeben) kann man seine Config Datei editieren und seine Bandbreite selbst bestimmen.
Schöne neue Welt zu lasten der Zahlenden Kunden.
reneromann
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Re: Routerzwang soll nun doch fallen

Beitrag von reneromann »

DarkStar hat geschrieben:Ähm, wenn man Zugang zu seinen Modem hat (und das ist bei diesen TP-Link recht einfach gegeben) kann man seine Config Datei editieren und seine Bandbreite selbst bestimmen.
Schöne neue Welt zu lasten der Zahlenden Kunden.
Na ja, die Config-Files, die der Kunde bearbeiten kann, haben aber nichts mit der (vom CMTS bestimmten) Bandbreite zu tun.
Und ich glaube kaum, dass der Kunde die CMTS-Config für den Kunden überschreiben kann...
Derzeit schreibt doch KD auch nicht ins Modem, welche Geschwindigkeit das Modem hat, sondern das wird im CMTS hinterlegt, welches dann diese Daten dem Kabelmodem nur "serviert".
DarkStar
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Re: Routerzwang soll nun doch fallen

Beitrag von DarkStar »

Die Geschwindigkeit die der Kunde bekommt wird im Config File hinterlegt und zwar im Modem.
reneromann
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Re: Routerzwang soll nun doch fallen

Beitrag von reneromann »

Fabian hat geschrieben:Wieso sollen Netzsegmente zusammenbrechen ?
Das Gerät kann mit der Nummer oder Netzadresse angesprochen werden. Das wird auch im Gesetz besonders hervorgehoben.
Unerheblich dabei ist, ob das Gerät, welches mit der Nummer oder Netzadresse
angesprochen
wird, in der Hoheit des Netzbetreibers oder des Endkunden liegt oder nicht
erreichbar – weil beispielsweise ausgeschaltet – ist. Ebenfalls ohne Belang ist es, ob das Netz
eine Sternstruktur (bei Punkt-zu-Punkt-Verbindungen wie DSL) oder eine Baumstruktur (bei
Punkt-zu-Mehrpunkt-Verbindungen wie in Breitbandkabelnetzen) aufweist.
Wenn das Gerät X vom Kunden A einen Defekt aufweist -oder- inkompatibel ist, dann stört das Gerät X alle(!) Geräte im gleichen Segment, also auch das Gerät Y vom Kunden B und das Gerät Z vom Kunden C.
Solange KD hier die Hand draufhält und den TR69-Zugang zum (Miet-)Gerät hat, kann KD von Außen das Gerät X "deaktivieren" oder zumindest so beeinflussen, dass die Störung für die anderen Geräte (und damit die anderen Kunden) so gering wie möglich ist. Im Fall eines Defekts wird bei KD dann das Gerät getauscht, was natürlich beim Kaufgerät nicht der Fall ist.
Bei einer Inkompatibilität des Geräts X vom Kunden A hingegen würde KD bei Mietgeräten dieses Gerät X gegen ein "neues" Gerät W tauschen, welches mit dem Rest der Infrastruktur kompatibel ist. Bei einem Kaufgerät X des Kunden A hingegen unterbleibt diese Möglichkeit, ergo würde die Störung für die Kunden B und C aufgrund der Inkompatibilität des Gerätes X bestehen bleiben. Da B und C aber nur einen Vertrag mit KD haben, ist KD gegenüber B und C schadenersatzpflichtig, während A ggü. dem KNB nicht unbedingt schadenersatzpflichtig ist, zumindest solange nicht, wie der KNB nicht explizit beweisen kann, dass das Kaufgerät X vom Kunden A explizit NICHT für die Verwendung am Anschluss geeignet ist. Und selbst wenn der KNB das beweisen kann, heißt es ja noch lange nicht, dass A sich ein neues Gerät W kaufen wird, wenn mit Gerät X seine gebuchte Leistung zumindest bei ihm auch ankommt (denn den Kunden A kann es ja völlig egal sein, ob er mit seinem Gerät X die Kunden B und C bzw. die Pläne des KNB stört - schließlich interessiert ihn nur seine eigene Leitung).

Es dürfte -gerade im Zusammenhang mit der Umrüstung auf Docsis 3.1- wohl im Interesse der KNB liegen, dass die Geräte, welche eingesetzt werden, in Zukunft auch Docsis 3.1 können - oder wie wäre es, wenn ein einziges Docsis-2.0-Modem (weil's so günstig war) auf einmal den ganzen Ausbau des Segments behindert, weil es bspw. nur maximal QAM64 unterstützt?