Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?

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mason
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Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?

Beitrag von mason »

probyte hat geschrieben:
mason hat geschrieben:Hmm, wie oft gab´s denn in den letzten Jahren überhaupt eine Preiserhöhung für Altverträge?
Ich kann mich an keine erinnern.
Das macht man auch eigentlich nicht, denn normal wird es ja günstiger statt teurer und da lässt man die Altverträge ja gerne mal unangetastet.
Es sieht ehr nach einer "wir brauchen jetzt noch für 2014 eine Gewinnsteigerung für unsere Aktionäre" Aktion aus.
Normal ist, das ein sein Aktionätren verpflichtetes Unternehmen Kostensteigerungen durch z. B. gestiegene Lohn- und Energiekosten auf seine produkte und damit auf seine kunden umlegt.

mal ne andere frage:
Würdest du auf Gehaltserhöhungen verzichten, damit dein Arbeitgeber seine produktpreise nicht erhöhen muss?
guenter24
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Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?

Beitrag von guenter24 »

probyte hat geschrieben:
mason hat geschrieben:Hmm, wie oft gab´s denn in den letzten Jahren überhaupt eine Preiserhöhung für Altverträge?
Ich kann mich an keine erinnern.
Das macht man auch eigentlich nicht, denn normal wird es ja günstiger statt teurer und da lässt man die Altverträge ja gerne mal unangetastet.
Dann hast Du die Rechnungen deiner Energieversorger aber schon lange nicht mehr zur Kenntnis genommen!
Mit was begründen Gerwerkschaften ihre höheren Lohnforderungen, wenn (deiner Meinung nach) alles günstiger wird!?
Thrion
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Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?

Beitrag von Thrion »

Ich denke, es ist das Urteil Az. III ZR 63/07 des BGH gemeint http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=1 , hier insbesondere die Randummern 18-26 des Urteils.

Sollte der Link nicht funktionieren, Seits des BGH besuchen und in der Urteilsdatenbank das Az als Suchbegriff eingeben.

Vielleicht auch interessant Bundesministerium der Justiz http://www.bmjv.de/DE/Themen/MarktundRe ... /_doc.html :

Telekommunikation und Kabeldienste

Der intensive Wettbewerb und auch die vergleichsweise hohe Wechselbereitschaft der Kunden dürften im Bereich Telekommunikation mit dazu geführt haben, dass Klagen über ungerechtfertigte Preiserhöhungen praktisch keine Rolle spielen.

Preisanpassungsklauseln sind nach der Rechtsprechung auch hier nur zulässig, wenn die einzelnen Kostenelemente und deren Gewichtung bei der Kalkulation offen gelegt werden.

Auch angesichts des eher rückläufigen Preisniveaus für Dienstleistungen der Telekommunikation in diesem Bereich gibt es weite Preisanpassungsklauseln in der Praxis nicht. Denn dies könnte dazu führen, dass die Preise nach unten angepasst werden müssten. Allerdings behalten sich zahlreiche Unternehmen z.B. die Weitergabe höherer Umsatzsteuern, Gebühren/Kosten aufgrund von gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen, wie z.B. der Bundesnetzagentur, oder Lohnkosten vor.
Gruß
Thrion
Zuletzt geändert von Thrion am 16.07.2014, 19:38, insgesamt 1-mal geändert.
mason
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Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?

Beitrag von mason »

Thrion hat geschrieben:Ich denke, es ist das Urteil Az. III ZR 63/07 des BGH gemeint http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=1 , hier insbesondere die Randummern 18-26 des Urteils.

Sollte der Link nicht funktionieren, Seits des BGH besuchen und in der Urteilsdatenbank das Az als Suchbegriff eingeben.

Gruß
Thrion
Wenn dieses Urteil gemeint ist, trifft es aber ohnehin nicht auf die Erhöhung seitens KD zu bzw. nicht auf den entsprechenden punkt der AGB.
Im verlinkten Urteil ist von einem "unzulässigen einschränkungslosen Preisanpassungsvorbehalt" die Rede.
bei KD ist die Preisanpassung jedoch von vornherein auf 5% festgelegt, wenn ich mich recht erinnere.
guenter24
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Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?

Beitrag von guenter24 »

In diesem Urteil kann ich aber keinen Bezug zu der 5%-Klausel der AGB von KDG herstellen.

:oops: mason war schneller ... :wink:
tomboyle
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Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?

Beitrag von tomboyle »

Ahhh, :grin:

Hier also noch das Antwortschreiben von KD hinsichtlich der Sonderkündigung Internet und Telefonanschluss 32 nach Preiserhöhung zum 1. Oktober 2014. Und übrigens: In meinen AGB steht sie auch, die 5 %-Klausel.

[img]http://www.bilder-hosting.info/vorschau ... 32700r.jpg[/img]
Zuletzt geändert von tomboyle am 16.07.2014, 19:45, insgesamt 2-mal geändert.
Thrion
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Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?

Beitrag von Thrion »

Ich habe meinen Beitrag noch einmal editiert, laut Bundesministerium der Justiz müssen die Kostenfaktoren, die eine Erhöhung rechtfertigen, offengelegt werden (steht auch irgendwo in dem Urteil.

Mich persönlich stören die 5% nicht, ich bleibe, wenn diese Erhöhung jetzt nicht jedes Jahr kommt.

Gruß
Thrion
kabel_fan
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Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?

Beitrag von kabel_fan »

Ich frage mich, was diejenigen Kunden machen, die wirklich wegen der Preiserhöhung kündigen (viele werden diese nur als bequeme Ausrede verwenden) für Alternativen wählen, bzw. warum sie nicht schon längst regulär gekündigt haben.
probyte
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Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?

Beitrag von probyte »

kabel_fan hat geschrieben:Ich frage mich, was diejenigen Kunden machen, die wirklich wegen der Preiserhöhung kündigen (viele werden diese nur als bequeme Ausrede verwenden) für Alternativen wählen, bzw. warum sie nicht schon längst regulär gekündigt haben.
Manch einer verpasst vielleicht es rechtzeitig zu kündigen und hängt dann wieder ein Jahr fest...das ist damit eine gute Gelegenheit oder es soll ja auch vorkommen das Leute unzufrieden sind und noch in dem 2 Jahres Konstrukt hängen...
calle_s
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Beiträge: 1
Registriert: 16.07.2014, 21:06

Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?

Beitrag von calle_s »

Hallo,

ouuh..jetzt hab ich die ganzen Beiträge gelesen, aber richtig schlau bin ich nocht nicht.
Ich habe auch dieses Schreiben bekommen - was ich nicht wirklich schlimm finde, 1,50 Euro verkafte ich gerade noch.
Ich bin dadurch eher aufmerksam geworden dass es andere Verträge als 32 gibt.
Jetzt würde mich ein 50er oder sogar 100er schon reizen, aber mir geht es wie so manchem hier, mich stören die 5 Euro für das Mietgerät das ich eigentlich ganricht will.
Die Tatsache, das hat mir die nette Dame der Hotline bestätigt, dass nie anderen Verträge nicht erhöht werden finde ich etwas merkwürdig aufgrun der Begründung (Gestiegene Kosten) - das denke ich mal ist der Knackpunkt, weshalb KDG die Kündigungen akzeptiert.
Aber ganz ehrlich, was sind die Alternativen?? 1und1 ist teurer (bei vergleichbarer Bandbreite) Telekom ...naja...

Also nochmal zu meiner eigentlichen Frage: Komme ich wirklich nicht um die 5 Euro Miete herum wenn ich 50 oder 100 m/bit haben will??
Ich habe jetzt schon eine Fritzbox 7270 (glaube ich) und davor ein schwarzer Kasten (Sollte der nicht von der NSA sein, ist es der Router) beides aber von KDG geliefert.

Derzeit (seit 4 Jahren) nutze ich auch immer nur eine der Rufnummern..könnte also auf die zweite gut verzichten.
Mir geht es um die Geschwindigkeit und WLAN.

Danke für die Aufklärung
Schönen Abend
calle_s