Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF

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diddi4
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Re: Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF

Beitrag von diddi4 »

Natürlich ist auch darüber indirekt entschieden worden. KD hat ja auf die Ungültikeit der Verträge geklagt, um dann weiter Einspeisegeühren zu verlangen. Hätten sie Recht bekommen, hätte die ARD weiter zahlen müssen, wie in den alten Verträgen vereinbart. Dem ist aber nicht so. KD hat jetzt eigentlich nur die Möglichkeit, die öffentlichen für die Verbreitung auf Zahlung zu verklagen. Dass haben sie aber wohl aus gutem Grund nicht getan, dann eigentlich müssten sie dann auch die öffentlichen ausspeisen, nur davor werden sie sich hüten.

Wie man gegen eine ordentliche Kündigung eines Vertrages klagen kann, ist für mich sowieso nicht nachvollziehbar, es sei dann, die hätten irgend welche Fristen nicht eingehalten.
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lurgi
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Re: Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF

Beitrag von lurgi »

ich finde als geeignete gegenmaßnahme für diese niederlage von kabel deutschland sollten die leute aus unterföhring den wdr aus allen kabelnetzen werfen, die nicht in nrw sind. vor allem digital. zudem sollten die hd-kanäle von ard, zdf und arte abgeschaltet werden!!!

so, sarkasmus aus! :-)
Burkhard10
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Re: Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF

Beitrag von Burkhard10 »

Da ist noch nichts entschieden. Abwarten.
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berlin69er
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Re: Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF

Beitrag von berlin69er »

Burkhard10 hat geschrieben:Da ist nich nichts entschieden. Abwarten.
??? Okay, jetzt haste es geändert...
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VBE-Berlin
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Re: Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF

Beitrag von VBE-Berlin »

diddi4 hat geschrieben:Natürlich ist auch darüber indirekt entschieden worden. KD hat ja auf die Ungültikeit der Verträge geklagt, um dann weiter Einspeisegeühren zu verlangen.
Das ist ja das eigenartige an der PM.

Wenn das Gericht entscheidet, dass die Klage unzulässig ist, kann es gar nicht in der Sache entscheiden!

MB-berlin
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seth.gecko
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Re: Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF

Beitrag von seth.gecko »

Ich, für meinen Teil, wünsche der KDG in ihren Prozessen nur zwangsverkabelte Richter!! :D :D :D

Entschuldigt diesen kleinen Moment der Unbeherrschtheit...
ZWANGSVERKABELT!!
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Burkhard10
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Re: Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF

Beitrag von Burkhard10 »

berlin69er hat geschrieben:
Burkhard10 hat geschrieben:Da ist nich nichts entschieden. Abwarten.
??? Okay, jetzt haste es geändert...
Ja stimmt. Hatte mich vertippt.
Uli22
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Re: Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF

Beitrag von Uli22 »

MB-Berlin hat geschrieben:Nur, das in der Sache gar nicht entschieden worden ist.

Wie schreibt der WDR:
Das Kölner Landgericht sah die Klage gegen den WDR jedoch zum einen als unzulässig an. Kabel Deutschland könne nicht gegen die einzelne Rundfunkanstalt klagen, da der Vertrag mit allen ARD-Anstalten gemeinsam geschlossen worden sei. Außerdem stellte das Gericht fest, dass die Kündigung des Vertrags wirksam sei. Ein Missbrauch der Marktmarkt liege ebenfalls nicht vor.
In der Sache, ob Einspeiseentgelte zu zahlen sind, gibt es also keinerlei Entscheidung!

MB-Berlin
Wieso. Das Gericht hat festgestellt, die Kündigung des Vertrages ist wirksam. Ohne Vertrag auch keine Einspeisegebühren, zunächst.
MfG
KDNewbie
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Re: Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF

Beitrag von KDNewbie »

Die Frage ist jetzt wie KDG weiter vorgehen wird?

Werden sie in Revision gehen? Werden sie nach dem ersten Urteil die Klagen gegen die anderen ARD Rundfunkanstalten zurückziehen und eine Sammelklage gegen alle ARD Anstalten formulieren?

Oder werden sie erst die Urteile der anderen Verhandlungen abwarten? Was passiert wenn eines der anderen Gerichte anders urteilt? Betrifft das dann wieder alle anderen laufenden Verhandlungen?

Und vor allem was bedeutet dies für uns Kunden?

Das Gericht hat ja festgestellt dass die Kündigung der Einspeiseverträge wirksam ist. Somit ist bestätigt dass kein Einspeisevertrag mehr zwischen den ÖR und KDG besteht.

Was passiert jetzt also mit den ÖR Sendern? Wird es nun weitere "Qualitätsanpassungen" aka Racheakt an den ÖR Sendern geben?

In jedem wird sich die Sache wohl noch lange hinziehen :wand:

Fragen über Fragen...

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Kurz
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Re: Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF

Beitrag von Kurz »

Wenn ein Widerspruch wegen Unzulässigkeit zurückgewiesen wird, aber anschließend doch noch zur Sach- und Rechtslage Stellung genommen wird, ist die Zurückweisung wegen Unzulässigkeit hinfällig und es kann trotzdem wegen der eigentliche Sache vor Gericht gezogen werden. Ähnlich dürfte es auch bei Gerichtsurteilen aussehen.
Wenn der Widerspruch dagegen nur wegen Unzulässigkeit (z. B. Verfristung) zurückgewiesen wurde, kann vor Gericht (zunächst) nicht zur Sache geklagt werden.
Zuletzt geändert von Kurz am 15.03.2013, 08:30, insgesamt 1-mal geändert.