Themenbereiche, die in diesem Forum Platz finden, sind das Fernseh- und Radioprogrammangebot allgemein, das frei empfangbare Fernseh- und Radioprogrammangebot, das Paket Vodafone Basic TV sowie entsprechende Vorgängerpakete wie die HD-Option bei Vodafone West.
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berlin69er hat geschrieben:Aber wir wissen doch alle, warum KDG diese Schrottsender einspeist! Das ist ein Zugeständnis an die Wohnungsgesellschaften, die das Anbringen einer Sat-Schüssel verbieten können, sobald auch nur irgendein Sender in der jeweiligen Landessprache über Kabel zu empfangen ist. Wirtschaftlich machen diese Sender überhaupt keinen Sinn!
Über die Wirtschaftlichkeit der Einspeisung kann man ohne Hintergrundwissen nichts sagen.
Dazu müsste bekannt sein, ob die Sender was zahlen und wieviele Neuverträge durch die Einspeisung abgeschlossen werden.
Ich habe seit gestern etwas seltsames beobachtet.
Habe das erste hd auf der 1 zdf hd auf der 2.
seit gestern ist zdf hd auf die drei gerückt und alle andren Sender starten dann ab 4.
Platz 2 ist nicht sichtbar belegt.
Programmiere ich einen andren Sender auf Platz 2 rückt zdf hd auf die vier vor und 3 ist nicht belegt.
Also es liegt nicht an meinem tv oder mangelnder Kenntnis.
digitalfernsehen hat geschrieben:Also es liegt nicht an meinem tv oder mangelnder Kenntnis.
Deinem TV-Gerät "quatscht" aber keiner rein, wo er die Sender hinlegt.
Bei manchen TV-Geräten treten seltsame Probleme auf, wenn man die automatische Senderaktualisierung auf "Ein" hat.
z.B. gibt es TV-Geräte die bei jeder Belegungsaktualisierung ARD und ZDF auf Platz 1 und 2 schieben.
Bei den Klagen gegen die öffentlich-rechtlichen Sender wegen der Kabeleinspeisegebühren hat Kabel Deutschland eine erste Niederlage erlitten. Das Landgericht Köln wies am Donnerstag (14.03.2013) eine Klage gegen den WDR als größtenteils unzulässig und unbegründet ab (AZ: 31 O 466/12).
Nur, das in der Sache gar nicht entschieden worden ist.
Wie schreibt der WDR:
Das Kölner Landgericht sah die Klage gegen den WDR jedoch zum einen als unzulässig an. Kabel Deutschland könne nicht gegen die einzelne Rundfunkanstalt klagen, da der Vertrag mit allen ARD-Anstalten gemeinsam geschlossen worden sei. Außerdem stellte das Gericht fest, dass die Kündigung des Vertrags wirksam sei. Ein Missbrauch der Marktmarkt liege ebenfalls nicht vor.
In der Sache, ob Einspeiseentgelte zu zahlen sind, gibt es also keinerlei Entscheidung!
MB-Berlin hat geschrieben:Nur, das in der Sache gar nicht entschieden worden ist.
Wie schreibt der WDR:
Das Kölner Landgericht sah die Klage gegen den WDR jedoch zum einen als unzulässig an. Kabel Deutschland könne nicht gegen die einzelne Rundfunkanstalt klagen, da der Vertrag mit allen ARD-Anstalten gemeinsam geschlossen worden sei. Außerdem stellte das Gericht fest, dass die Kündigung des Vertrags wirksam sei. Ein Missbrauch der Marktmarkt liege ebenfalls nicht vor.
In der Sache, ob Einspeiseentgelte zu zahlen sind, gibt es also keinerlei Entscheidung!
MB-Berlin
Die Entscheidung ist:
Das KD nicht die einzelnen Rundfunkanstalten verklagen kann, sondern die ARD als Gesamtheit
Ähnliche Worte gab es doch schon zu Beginn im rbb-Prozess.
Hätten die Juristen von Kabel Deutschland nicht wissen müssen, wen sie eigentlich verklagen müssen, wenn sie schon unbedingt klagen wollen?
Btw: Wenn KDG aber nicht einzelne ARD-Anstalten verklagen könne, warum konnte das Gericht dann feststellen, dass die Kündigung des Vertrags wirksam ist?