Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF

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Knidel
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Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF

Beitrag von Knidel »

MB-Berlin hat geschrieben:Warten wir die Gerichtsurteile ab!
Ich hoffe wir können es so lange noch aushalten. :trippeln:
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brasstube
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Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF

Beitrag von brasstube »

Im Rundfunkvertrag steht nichts von kostenlos....
Gruß brasstube
Burkhard10
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Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF

Beitrag von Burkhard10 »

Noch ist die Klage nicht eingereicht.
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ttmicro
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Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF

Beitrag von ttmicro »

MB-Berlin hat geschrieben:
ttmicro hat geschrieben:Die KNB müssen das digitale Angebot der ÖR in ihrem Kabelnetz verbreiten. Es steht nirgendwo, dass die ÖR dafür zahlen müssen.
Und genau das ist die Frage, ob das überhaupt Rechtsbestand hat!

Warten wir die Gerichtsurteile ab!

MB-Berlin
Ob 'was' Rechtsbestand hat? Mach doch mal präzise Aussagen.
ThorKonnat hat geschrieben:Ich denk auch, dass es so enden wird. Also dass nur noch die reinen Sender ARD ZDF und das Dritte ausgestrahlt wird und die ganzen Digitalen bzw Spartensender (ZDF Neo usw) rausfallen.
Warum sollten die ganzen digitalen ( EINS extra, ZDF Neo usw.) rausfallen? Das digitale Angebot der ÖR umfasst alle Sender. Und die werden dann eben nur noch in SD verbreitet und die Dritten gibt es nur noch regional. (Wenn ich hier falsch liege, dann bitte belegt korrigieren)
ThorKonnat hat geschrieben:.
Ansonsten schließe ich mich der Argumentation Must carry=must pay an.
Die KNB sind Wirtschaftsunternehmen. Sie beziehen eine Leistung, die sie gewinnbringend weiter anbieten. Wo in der freien Wirtschaft ist es sonst üblich, dass ein Lieferant dafür zahlen muss, dass seine Ware bzw. Dienstleistung über einen Dritten (KNB) weiter angeboten wird? Also - must carry = must pay funktioniert auf Dauer so nicht und ist auch kein Argument für eine Zahlungsverpflichtung der ÖR. Die ÖR bieten eine Leistung an, die die KNB - gezwungenermaßen - annehmen muss; diese Leistung wird aber andererseits von den KNB gewinnbringend (sicherlich indirekt über die Kabelanschlussgebühren der Nutzer) weiter angeboten und vertrieben.
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VBE-Berlin
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Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF

Beitrag von VBE-Berlin »

ttmicro hat geschrieben:Ob 'was' Rechtsbestand hat? Mach doch mal präzise Aussagen.
Das ein Privatunternehmen gezwungen werden kann, kostenfrei, im Laufe der Jahre immer größer gewordene, Leistungen zu erbringen.
Deutsche Gesetze sind nicht immer rechts- bzw. grundgesetzkonform.
ttmicro hat geschrieben:Die ÖR bieten eine Leistung an, die die KNB - gezwungenermaßen - annehmen muss;
Genau da liegt das Problem!

Früher waren es mal 3 ÖR. Der Leistungsumfang der Must Carry ÖR wurde immer weiter in die Höhe getrieben. Die ÖR sind für die Grundversorgung über "noch" GEZ-Finanzierung zuständig und nicht um 100.000e Sparten- und Füllsender zu gründen.
ttmicro hat geschrieben: Wo in der freien Wirtschaft ist es sonst üblich, dass ein Lieferant dafür zahlen muss, dass seine Ware bzw. Dienstleistung über einen Dritten (KNB) weiter angeboten wird?
Im gesamten Handelsbereich!
Viele Zulieferer zahlen inzwischen an Handelsunternehmen, um dort Ihre Waren präsentieren zu dürfen.
Sie räumen dann sogar selbst die Regale ein, kümmern sich um den Nachschub ...

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ThorKonnat
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Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF

Beitrag von ThorKonnat »

MB-Berlin hat geschrieben: Früher waren es mal 3 ÖR. Der Leistungsumfang der Must Carry ÖR wurde immer weiter in die Höhe getrieben. Die ÖR sind für die Grundversorgung über "noch" GEZ-Finanzierung zuständig und nicht um 100.000e Sparten- und Füllsender zu gründen.
[MB-Berlin
Das ist das Hauptproblem würd ich sagen. Der gesamte Apparat ist zu groß geworden.
Und noch über GEZ finanziert ist gut, wird sich nichts dran ändern, nur dass es dann nicht mehr GEZ sondern Haushaltsabgabe heißt.
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ttmicro
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Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF

Beitrag von ttmicro »

MB-Berlin hat geschrieben:
ttmicro hat geschrieben:Ob 'was' Rechtsbestand hat? Mach doch mal präzise Aussagen.
Das ein Privatunternehmen gezwungen werden kann, kostenfrei, im Laufe der Jahre immer größer gewordene, Leistungen zu erbringen.
Deutsche Gesetze sind nicht immer rechts- bzw. grundgesetzkonform.
Die KNB werden doch nicht gezwungen, kostenfrei Leistungen zu erbringen. Sie erhalten vielmehr eine Dienstleistung, die sie weiterverwerten.
Solange die LMG und der Rundfunkstaatsvertrag gelten, kann sich kein Gericht drüber hinwegsetzen. Hier wäre der Gesetzgeber gefragt, Änderungen - wenn nötig - vorzunehmen
MB-Berlin hat geschrieben:
ttmicro hat geschrieben:Die ÖR bieten eine Leistung an, die die KNB - gezwungenermaßen - annehmen muss;
Genau da liegt das Problem!

Früher waren es mal 3 ÖR. Der Leistungsumfang der Must Carry ÖR wurde immer weiter in die Höhe getrieben. Die ÖR sind für die Grundversorgung über "noch" GEZ-Finanzierung zuständig und nicht um 100.000e Sparten- und Füllsender zu gründen.
Du übertreibst mal wieder maßlos. Außerdem reiß nicht immer alles aus dem Zusammenhang, nur um deine - hier nicht zutreffenden - Argumente anzubringen.
MB-Berlin hat geschrieben:
ttmicro hat geschrieben: Wo in der freien Wirtschaft ist es sonst üblich, dass ein Lieferant dafür zahlen muss, dass seine Ware bzw. Dienstleistung über einen Dritten (KNB) weiter angeboten wird?
Im gesamten Handelsbereich!
Viele Zulieferer zahlen inzwischen an Handelsunternehmen, um dort Ihre Waren präsentieren zu dürfen.
Sie räumen dann sogar selbst die Regale ein, kümmern sich um den Nachschub ...

MB-Berlin
... und kassieren die Einnahmen.

Das würde ja im Umkehrschluss bedeuten, dass die ÖR einerseits an die KNB für die Verbreitung bezahlen, im Gegenzug massiv an den Einnahmen der KNB partizipieren könnten. Du vergleichst hier Äpfel mit Birnen.

Merkst du eigentlich nicht, was für einen Unsinn du von dir gibst. Und - schon wieder ein Zitat aus dem Zusammenhang gerissen.
Zuletzt geändert von ttmicro am 02.08.2012, 12:28, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF

Beitrag von Burkhard10 »

MB-Berlin hat geschrieben:
ttmicro hat geschrieben:Ob 'was' Rechtsbestand hat? Mach doch mal präzise Aussagen.
Das ein Privatunternehmen gezwungen werden kann, kostenfrei, im Laufe der Jahre immer größer gewordene, Leistungen zu erbringen.
Deutsche Gesetze sind nicht immer rechts- bzw. grundgesetzkonform.
ttmicro hat geschrieben:Die ÖR bieten eine Leistung an, die die KNB - gezwungenermaßen - annehmen muss;
Genau da liegt das Problem!

Früher waren es mal 3 ÖR. Der Leistungsumfang der Must Carry ÖR wurde immer weiter in die Höhe getrieben. Die ÖR sind für die Grundversorgung über "noch" GEZ-Finanzierung zuständig und nicht um 100.000e Sparten- und Füllsender zu gründen.
ttmicro hat geschrieben: Wo in der freien Wirtschaft ist es sonst üblich, dass ein Lieferant dafür zahlen muss, dass seine Ware bzw. Dienstleistung über einen Dritten (KNB) weiter angeboten wird?
Im gesamten Handelsbereich!
Viele Zulieferer zahlen inzwischen an Handelsunternehmen, um dort Ihre Waren präsentieren zu dürfen.
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MB-Berlin
Ja das wolllte ich auch grade schreiben. Auch im kleinen Tabakladen zahlt die Tabakfirma, das ihre Zigarettenmarken in Gesichtshöhe liegen.
Genauso im Supermarkt.
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ttmicro
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Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF

Beitrag von ttmicro »

Burkhard10 hat geschrieben: Ja das wolllte ich auch grade schreiben. Auch im kleinen Tabakladen zahlt die Tabakfirma, das ihre Zigarettenmarken in Gesichtshöhe liegen.
Genauso im Supermarkt.
Und kassiert die Einnahmen aus dem Verkauf der Tabakwaren - in voller Höhe.
Dem Tabakhändler bleibt 'nur' die 'Provision', denn was anderes ist es nicht.

Das würde nach eurem Verständnis und nach euren Beispielen also heißen, dass die ÖR auf der einen Seite Einspeiseentgelte bezahlen und auf der anderen Seite die Einnahmen der KNB abschöpfen können.

Sagt mal, wo lebt ihr eigentlich.
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Burkhard10
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Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF

Beitrag von Burkhard10 »

ttmicro hat geschrieben:
Burkhard10 hat geschrieben: Ja das wolllte ich auch grade schreiben. Auch im kleinen Tabakladen zahlt die Tabakfirma, das ihre Zigarettenmarken in Gesichtshöhe liegen.
Genauso im Supermarkt.
Und kassiert die Einnahmen aus dem Verkauf der Tabakwaren - in voller Höhe.
Dem Tabakhändler bleibt 'nur' die 'Provision', denn was anderes ist es nicht.

Das würde nach eurem Verständnis und nach euren Beispielen also heißen, dass die ÖR auf der einen Seite Einspeiseentgelte bezahlen und auf der anderen Seite die Einnahmen der KNB abschöpfen können.

Sagt mal, wo lebt ihr eigentlich.
Die kassieren nicht die Einnahmen aus dem Verkauf, sondern der Hândler zahlr den Einkaufspreis, der mit den Firmen vereinbart wurde.