Verbraucherservice der Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr XYZ,
vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie sich über die Produkt- und Tarifgestaltung des Telekommunikationsanbieters Kabel Deutschland beschweren. Sie bringen die Erwartung zum Ausdruck, dass die Bundesnetzagentur hier tätig werden sollte.
Erlauben Sie einige allgemeine Erläuterungen hinsichtlich des Zuständigkeitsbereiches der Bundesnetzagentur.
Die Bundesnetzagentur hat in erster Linie den Auftrag, durch Regulierung im Bereich der Telekommunikation, des Postwesens und der Energiemärkte den Wettbewerb zu fördern und für flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen zu sorgen, einen diskriminierungsfreien Netzzugang zu gewährleisten, sowie eine Frequenzordnung und Regelungen zur Nummerierung festzulegen. Diese Aufgaben der Bundesnetzagentur sind im Telekommunikationsgesetz (TKG), im Postgesetz (PostG) und im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) beschrieben und werden zusätzlich durch Verordnungen und sonstige Ausführungsbestimmungen ergänzend geregelt. Seit dem 1. Januar 2006 überwacht die Bundesnetzagentur auch die Einhaltung der Rechtsvorschriften über den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG).
Weitere Aufgaben der Bundesnetzagentur finden sich in verschiedenen Fachgesetzen, wie z. B. dem Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG), dem Amateurfunkgesetz (AFuG) und dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG). Die Bundesnetzagentur ist die zuständige Organisation nach dem Signaturgesetz (SigG) und als solche mit dem Aufbau und der Überwachung einer sicheren und zuverlässigen Infrastruktur für elektronische Signaturen betraut.
Der Gesetzgeber hat der Bundesnetzagentur keine allgemeine Fach- und Rechtsaufsicht über Telekommunikationsunternehmen eingeräumt. Insofern steht es ihr generell nicht zu, direkten Zugriff auf Kundenunterlagen bei den Unternehmen zu nehmen, und sie hat auch gegenüber diesen kein Weisungsrecht hinsichtlich des Vorgehens im Einzelfall. Dies gilt auch für das Geschäftsgebaren einschließlich der Werbemaßnahmen zur Kundengewinnung und der Produktvermarktung.
Bei der Schaffung der gesetzlichen Regelungen für die Liberalisierung der Telekommunikationsmärkte ist der Gesetzgeber davon ausgegangen, nur so viel wie nötig und so wenig wie möglich zu regulieren. Das betrifft insbesondere auch die Bereiche Kundendienst, Qualität und Service von Telekommunikationsdienstleistungen. Als Hauptregulierungsinstrument soll hier der Wettbewerb fungieren. D. h. es wird davon ausgegangen, dass ein Anbieter mit Mängeln bei der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen zunehmend Marktanteile verliert und somit über diesen Weg gezwungen wird, für die Abstellung solcher Mängel zu sorgen.
Im Telekommunikationsbereich herrscht in der Bundesrepublik Deutschland Wettbewerb. Der Verbraucher kann sich den Anbieter und das Produkt auswählen, das seinen Anforderungen und Bedürfnissen am nächsten kommt. Die Gestaltung der Leistungsangebote unterliegt dabei grundsätzlich dem unternehmerischen Gestaltungsspielraum des Anbieters. Das betrifft insbesondere die Bereiche Produktgestaltung, Qualität und Service. Der Anbieter veröffentlicht seine Leistungsangebote in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Leistungsbeschreibungen und Preislisten seines Unternehmens.
Gegen die von Ihnen beanstandeten Sachverhalte gibt es telekommunikationsrechtlich keine Handlungsmöglichkeiten. Verträge mit Telekommunikationsunternehmen unterfallen grundsätzlich denselben rechtlichen Regelungen wie Verträge mit Unternehmen aus anderen Wirtschaftsbereichen (beispielsweise den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)). Die Gestaltung der Leistungsangebote unterliegt grundsätzlich dem unternehmerischen Gestaltungsspielraum des Telekommunikationsanbieters. Das betrifft insbesondere die Bereiche Produktgestaltung, Qualität und Service. Der Anbieter veröffentlicht seine Leistungsangebote in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Leistungsbeschreibungen und Preislisten seines Unternehmens.
Bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Vorgehensweise des Unternehmens, sollten Sie sich mit Ihrem Anliegen an eine Rechtsberatung der Verbraucherzentralen oder einen Rechtsanwalt wenden. Ihre nächstgelegene, für Sie zuständige, Verbraucherzentrale finden Sie im Internet unter
http://www.verbraucherzentrale.de/.
Da in Ihrem Fall keine telekommunikationsrechtlichen Sachverhalte zur Klärung vorliegen, sondern rein zivilrechtliche Aspekte zu bewerten sind, kann die Behörde Ihnen leider keine Unterstützung geben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Verbraucherservice
verbraucherservice@bnetza.de
http://www.bundesnetzagentur.de