Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutzer

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Controlware
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von Controlware »

jaggiyaggi hat geschrieben:Mal eine Frage:

Werden die Kunden von Unitymedia und Kabel BW auch ab 10 GB gedrosselt oder ist das nun ausschließlich bei KD "neu" im Programm???

Unitymedia ist wohl "bisher" nicht davon betroffen wie mir gerade im Skype mitgeteilt wurde, bisher hat diese extreme Maßnahme nur KDG ergriffen.

Aber auch seitens KDG kann sich ja noch alles zum Guten wenden, ich denke mal das die unerwartete Kündigungswelle hier doch nachdenklich stimmt. Positiv ist zumindest das wir endlich mal richtigen Kontakt hatten anstatt mit Formmailern abgespeist zu werden. Wir sind zwar ein relativ großer Kunde aber bei den Millionen Kunden von KDG eher unbedeutend. Sollten wir was bewirkt haben wäre es schön...wenn nicht wäre es zumindest für uns nicht so tragisch weil wir in den Ballungsgebieten ohnehin auch auf VDSL zurückgreifen können.
Fusseltuch
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von Fusseltuch »

@Starfleet

Die BNetzA ist leider nicht zuständig, das habe ich schon versucht. :( Bleibt nur die Verbraucherzentrale. Dazu bin ich bisher aber nicht gekommen. Aber das wäre sicherlich noch einen versuch wert.
Verbraucherservice der Bundesnetzagentur

Sehr geehrter Herr XYZ,

vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie sich über die Produkt- und Tarifgestaltung des Telekommunikationsanbieters Kabel Deutschland beschweren. Sie bringen die Erwartung zum Ausdruck, dass die Bundesnetzagentur hier tätig werden sollte.

Erlauben Sie einige allgemeine Erläuterungen hinsichtlich des Zuständigkeitsbereiches der Bundesnetzagentur.

Die Bundesnetzagentur hat in erster Linie den Auftrag, durch Regulierung im Bereich der Telekommunikation, des Postwesens und der Energiemärkte den Wettbewerb zu fördern und für flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen zu sorgen, einen diskriminierungsfreien Netzzugang zu gewährleisten, sowie eine Frequenzordnung und Regelungen zur Nummerierung festzulegen. Diese Aufgaben der Bundesnetzagentur sind im Telekommunikationsgesetz (TKG), im Postgesetz (PostG) und im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) beschrieben und werden zusätzlich durch Verordnungen und sonstige Ausführungsbestimmungen ergänzend geregelt. Seit dem 1. Januar 2006 überwacht die Bundesnetzagentur auch die Einhaltung der Rechtsvorschriften über den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG).

Weitere Aufgaben der Bundesnetzagentur finden sich in verschiedenen Fachgesetzen, wie z. B. dem Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG), dem Amateurfunkgesetz (AFuG) und dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG). Die Bundesnetzagentur ist die zuständige Organisation nach dem Signaturgesetz (SigG) und als solche mit dem Aufbau und der Überwachung einer sicheren und zuverlässigen Infrastruktur für elektronische Signaturen betraut.

Der Gesetzgeber hat der Bundesnetzagentur keine allgemeine Fach- und Rechtsaufsicht über Telekommunikationsunternehmen eingeräumt. Insofern steht es ihr generell nicht zu, direkten Zugriff auf Kundenunterlagen bei den Unternehmen zu nehmen, und sie hat auch gegenüber diesen kein Weisungsrecht hinsichtlich des Vorgehens im Einzelfall. Dies gilt auch für das Geschäftsgebaren einschließlich der Werbemaßnahmen zur Kundengewinnung und der Produktvermarktung.

Bei der Schaffung der gesetzlichen Regelungen für die Liberalisierung der Telekommunikationsmärkte ist der Gesetzgeber davon ausgegangen, nur so viel wie nötig und so wenig wie möglich zu regulieren. Das betrifft insbesondere auch die Bereiche Kundendienst, Qualität und Service von Telekommunikationsdienstleistungen. Als Hauptregulierungsinstrument soll hier der Wettbewerb fungieren. D. h. es wird davon ausgegangen, dass ein Anbieter mit Mängeln bei der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen zunehmend Marktanteile verliert und somit über diesen Weg gezwungen wird, für die Abstellung solcher Mängel zu sorgen.

Im Telekommunikationsbereich herrscht in der Bundesrepublik Deutschland Wettbewerb. Der Verbraucher kann sich den Anbieter und das Produkt auswählen, das seinen Anforderungen und Bedürfnissen am nächsten kommt. Die Gestaltung der Leistungsangebote unterliegt dabei grundsätzlich dem unternehmerischen Gestaltungsspielraum des Anbieters. Das betrifft insbesondere die Bereiche Produktgestaltung, Qualität und Service. Der Anbieter veröffentlicht seine Leistungsangebote in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Leistungsbeschreibungen und Preislisten seines Unternehmens.

Gegen die von Ihnen beanstandeten Sachverhalte gibt es telekommunikationsrechtlich keine Handlungsmöglichkeiten. Verträge mit Telekommunikationsunternehmen unterfallen grundsätzlich denselben rechtlichen Regelungen wie Verträge mit Unternehmen aus anderen Wirtschaftsbereichen (beispielsweise den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)). Die Gestaltung der Leistungsangebote unterliegt grundsätzlich dem unternehmerischen Gestaltungsspielraum des Telekommunikationsanbieters. Das betrifft insbesondere die Bereiche Produktgestaltung, Qualität und Service. Der Anbieter veröffentlicht seine Leistungsangebote in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Leistungsbeschreibungen und Preislisten seines Unternehmens.

Bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Vorgehensweise des Unternehmens, sollten Sie sich mit Ihrem Anliegen an eine Rechtsberatung der Verbraucherzentralen oder einen Rechtsanwalt wenden. Ihre nächstgelegene, für Sie zuständige, Verbraucherzentrale finden Sie im Internet unter http://www.verbraucherzentrale.de/.

Da in Ihrem Fall keine telekommunikationsrechtlichen Sachverhalte zur Klärung vorliegen, sondern rein zivilrechtliche Aspekte zu bewerten sind, kann die Behörde Ihnen leider keine Unterstützung geben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Verbraucherservice

verbraucherservice@bnetza.de

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Starfleet
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von Starfleet »

@ Fusseltuch

Danke für die Kopie des schreibens.
Das war mir Neu. Man lernt doch nie aus.
Ist aber auch Logisch, wenn man genauer drüber nach denkt.
Ich hatte den gedanken auch nur hier im forum gefunden und aufgeriffen.
Ob das mit der VZ aber was bringt?
Da scheint mir eine intervention eines Grosskunden wie Controlware schon fast
Sinnvoller zu sein.
Leider leben wir in einer Zeit wo Konzerne die Politik bestimmen und die
Politk sich einen Sch...dreck um die Rechte des Bürgers kümmert.
Man kann es immer wieder sehen, siehe Stuttgart 21, den total flop Deutsches
Wechselkenzeichen, usw, usw.
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Speedee
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von Speedee »

Wenn ich diesen Thread hier lese, muss ich unweigerlich an folgendes denken:

Jede Glaubensgemeinschaft, oder Sekte muss natürlich alles großartig finden, was da gepredigt wird- egal wie widersinnig es ist.

Die Damen die den Wachturm verticken, finden ja auch alles toll was da drin steht und reden alles gut.

So ist es halt auch mit Leuten die Kabelanschlüsse vermitteln, da dreht man sich das dann auch so, dass egal was passiert und geändert wird, es eigentlich immer eine wundervolle die Welt verbessernde Änderung ist.

Das kann ich ja auch irgendwie nachvollziehen.

Daher dreht sich diese Diskussion etwas im Kreis.
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SpaceBln
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von SpaceBln »

Hallo Leutz

Eins tiefer ..... , bin mit dem Änderungsmodus nicht klar gekommen :brüll:

Grüße, Space
Zuletzt geändert von SpaceBln am 10.08.2012, 12:56, insgesamt 1-mal geändert.
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Mist

Beitrag von SpaceBln »

Editiert

Ich hatte hier ein falschen Link eingesetzt.Bezog sich auf ein anderes Problem.

Grüße, Space
Zuletzt geändert von SpaceBln am 10.08.2012, 13:16, insgesamt 2-mal geändert.
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pascalh
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von pascalh »

Die wollen 1 Million Unterschriften? (Ziel der Unterschriften : 178 / 1000000) Und dort geht es doch um eine Geschichte von 2010 und nicht um die aktuellen "Drosselung"?
mason
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von mason »

Mal ganz ehrlich:
Der Text ist ein Witz und äussert nur den pers. Frust des Verfassers.
Zu dem wird sich hier auf die regelmässige Drosselung zu bestimmten Zeiten in den überlasteten Segmenten bezogen und nicht auf die aktuelle AGB-Änderung, um die es in diesem Thread geht.
Auch die "irreführende Werbung" ist nur unzureichend begründet.
Und nach einem Jahr gerade mal 177 Unterzeichner? Du glaubst doch nicht, dass so ein Wischi-Waschi Beitrag jemanden bei KDG interessiert?

Wenn´s ein sachlich formulierter Text wäre, würde ich ja unterzeichnen.

Korrektur: Die Petition ist bereits fast 2 Jahre alt.
Und es sind in der Zwischenzeit 178 Unterzeichner (ich war´s nicht)
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SpaceBln
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von SpaceBln »

Mist, ich habe das auf Arbeit mal schnell überflogen. Ich dachte das wäre was....
Sorry, gelobe Besserung :flöt:

Werde mein blöden Beitrag editieren.

Mist. mist mist :wand:
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Scraby
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von Scraby »

Auch wenns für die Betroffenen hart klingt, aber allem Anschein nach, hat die Aussage
Kabel Deutschland-Sprecher Marco Gassen sagte Golem.de: "Aktuell werden bei Kabel Deutschland nur rund 0,1 Prozent der Kunden von entsprechenden Maßnahmen bei Filesharing-Anwendungen berührt.
irgendwo ihre Richtigkeit. Wenn ich die letzten paar Seiten so überfliege, wird dieser Beitrag hier lediglich von Einzelnen geführt. Controlware als Firma mal nicht mit einbezogen. Aufgrund dieser Resonanz, wird sich aber nichts bei Kabel Deutschland ändern. Selbst wenn ich mal optimistisch hochrechne, denke ich nicht, dass sich mehr als tausend Kunden über diese "Änderung" beschweren werden. Ein Teil davon wird es aber auch nur machen, weil er der
AGB-Änderung" aus Prinzip nicht zustimmt, und ggf. überhaupt nicht davon betroffen ist.

Die restlichen Kunden - aktueller Stand ist mir unbekannt aber irgendwann wurde mal der millionste HSI-Kunde gefeiert - sind nicht betroffen, akzeptieren es oder bekommen es nicht mit, da die Downloadmenge das Limit nicht überschreitet.

Insofern sich an diesen Zahlen nichts ändert, wird aus Unternehmenssicht auch kein Handlungsbedarf bestehen. Denn bevor ich etwas zugestehe, was ich zum Schluss auf die restlichen (ich denke über eine millionen Kunden) anwenden müsste, wird den restlichen tausend Kunden eine "alternative Lösung" angeboten.