Themenbereiche, die in diesem Forum Platz finden, sind das Fernseh- und Radioprogrammangebot allgemein, das frei empfangbare Fernseh- und Radioprogrammangebot, das Paket Vodafone Basic TV sowie entsprechende Vorgängerpakete wie die HD-Option bei Vodafone West.
Die HD-Sender von RTL werden bei Vodafone Kabel Deutschland nur auf Smartcards des Typs D03, D08, G02 oder G09 freigeschaltet (nicht auf D02/D09!). Weitere Informationen hier!
Informationen zu HDTV bei Vodafone Kabel Deutschland und bei Vodafone West gibt es im Helpdesk!
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“) oder von Vodafone West („[VF West]“) bist.
baerlinerchen hat geschrieben:Mal abgesehen von deinen mangelhaften Rechtschreibkenntnissen: Wo steht in den AGB`s dass du ein Sonderkündigungsrecht hast??? Das ist Schwachsinn, im Gegenteil behält sich KDG in seinen AGB`s ausdrücklich vor, ob und welche Sender sie einspeisen. Diesen Vertag hast du akzeptiert!
Wer im Glashaus sitzt...
AGB's - jaja
Zuletzt geändert von netjay am 25.08.2012, 22:13, insgesamt 1-mal geändert.
Sollten KD keine öffentlich rechtliche Sender mehr einspeisen, hat man natürlich ein sofortiges Kündigungsrecht. Diese Sender gehören zum "Hauptbestandteil" der deutschen Fernsehlandschaft und jeder muss die sehen können, wenn er möchte. Die Nichteinspeisung wär eine gravierende Änderung der Vertragsgrundlage, die nicht durch die AGB abgedeckt ist. Auch wenn viele Firmen alles Mögliche in ihre AGBs schreiben, heißt das noch lange nicht, dass das auch rechtens ist! Dafür gibt es nun hunderte von Beispielen.
TV: Panasonic TX-L37V10E
Philips 26" PFL 5604H/12
Western Digital Media Live Player
HTPC: FireDTV C/CI Digital EveryWhere
DVB Viewer Pro
Die Einspeisung des analogen Signals würde allerdings den Anforderungen.genügen, aber ganz bestimmt nicht den Kunden. KDG wäre damit vertragsrechtlich garantiert aus dem Schneider.
Gruß - LERNI -
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manchmal verliert man und
manchnal gewinnen die Anderen
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Yamaha RX V667 (über HDMI)
dbox2 Nokia (neutrino)
dreambox 800HDsev2 (HDMI)
T-Entertain mit VDSL-50 und MR400
Sharp LC-37XL8E (HDMI)
Fritzbox 7490 FW 6.92
lerni hat geschrieben:Die Einspeisung des analogen Signals würde allerdings den Anforderungen.genügen, aber ganz bestimmt nicht den Kunden. KDG wäre damit vertragsrechtlich garantiert aus dem Schneider.
Gruß - LERNI -
Mit Sicherheit nicht, da ich explizit einen digitalen Vertrag abgeschlossen habe. Wurde damals mit dem kostenlosen digitalen Receiver geködert. Der Preis stieg dadurch auch um 2 €!
TV: Panasonic TX-L37V10E
Philips 26" PFL 5604H/12
Western Digital Media Live Player
HTPC: FireDTV C/CI Digital EveryWhere
DVB Viewer Pro
Normalerweise dürften die AGB's bei der Abschaltung der SD Sender immernoch verbindlich sein. Bei Abschaltung der HD Sender allerdings nicht mehr, da dann 100% der beworben frei empfangbaren HD Sender nicht mehr vorhanden sind und das wäre dann eine Täuschung.
Davon ab, was da nun wirklich in welcher Verbreitungsart (Analog, Standard Digital, HD) und Senderangebot laut AGB tatsächlich wesentlich und vertraglich unabdingbar ist: Das wird hier nicht zu klären sein. Denn welche §§ dann jeweils herangezogen werden um eine Argumentation zu führen vermag der juristische Laie - und ich behaupte auch so mancher Fachmann- im Vorfeld gar nicht zu erahnen. So mancher Begriff und Gesetzestext ist derart unbestimmt und vielseitig anwendbar, dass eigentlich fast jede Auslegung möglich scheint.
Wen jetzt jemand immer Fehlerloses Schriftdeutsch erwartet bitte meine Beiträge nicht lesen. Aber jetzt zum Wesentlichen. Es mag in den Allgemeine Geschäftsbedingungen stehen was will aber wen die angebotenen Programme zum Anfang meines Vertrags nicht mehr mit geliefert werden dann ist Schluss. ARD, ZDF und die Dritten sind für mich der Wesentliche Teil bei dem Mietvertrag des Sagemcom. RTL & Co nehme ich nur sehr selten mal auf. Warum auch? Ein Großteil ist vor über Zwanzig Jahren bei ARD und ZDF schon mehrmals gelaufen.
Peter144 hat geschrieben:
ARD, ZDF und die Dritten sind für mich der Wesentliche Teil bei dem Mietvertrag des Sagemcom. RTL & Co nehme ich nur sehr selten mal auf. Warum auch? Ein Großteil ist vor über Zwanzig Jahren bei ARD und ZDF schon mehrmals gelaufen.
Natürlich ist es echt Sch...e das die ÖR HD nicht im Netzt sind, aber: wesentlicher Teil des Mietvertrages? Hä?
Und das Programm von RTL (ok ist auch nicht unbedingt mein Lieblingsprogramm) lief vor zwanzig Jahren bei den ÖR? Lange kein Privat TV mehr geschaut oder?
Zum Anfang meines Vertrags bis jetzt gab es ARD und ZDF HD. Ich wünsche mir auch die Dritten in HD aber davon habe ich in meinem letzten Beitrag noch nichts geschrieben. Möglicherweise ist mein Beitrag nicht ganz richtig im Thema „Neue öffentlich-rechtliche HD-Sender ab 01.05.2012“ aber wen auch darüber nachgedacht wird das die Dritten in SD zum Teil oder ganz wegfallen könnten dann wohl doch. Wenn Kabel Deutschland meint bei den Öffentlichrechtlichen von dem jetzigen Angebot im Kabel wesentliches streichen zu können dann werde ich zum nächstmöglichen Termin kündigen.