Nö, damit kommst du nicht durch - die Argumentation ging schon zu Zeiten der GEZ voll an der Rechtslage vorbei, jetzt am Beginn des neuen Zeitalters der Haushaltsabgabe noch viel mehr.He-Du hat geschrieben:KDG verletzt keine ARechte klar aber wenn die HD Sender wegfallen würde und noch weitere Sender sehe ich keinen Grund mehr für die volle GEZ Gebühr.
Ich kann ja nicht alles empfangen denn angefangen haben ja die Sender den Streit und nicht Kabel Deutschland.
Aber in unserem Unrechtsstaat kommt man mit sowas ja leider nicht durch.....
Wenn man die Wohnungsdefinition zum neuen Rundfunkbeitrag durchliest :
"Eine Wohnung ist eine ortsfeste baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird,
einen eigenen Eingang hat und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist."
hättest du immer noch die Möglichkeit deine Wohnungstüre auszuhängen und zu entsorgen (der Eingang darf dann natürlich auch nicht anderweitig verschließbar sein).
Qua Definition hättest du dann keine Wohnung mehr, und das Gesetz zur Haushaltsabgabe liefe ins Leere.


ein ganz renitenter Querulant, der das durchspielen möchte.
