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anny2368 hat geschrieben:Satellitenschüssel
Erlaubt: Vermieter dürfen ihren Mietern das Anbringen von Satellitenschüsseln (Parabolantennen) nicht generell verbieten – auch dann nicht, wenn im Haus bereits ein Kabelanschluss vorhanden ist. Eine derartige Klausel im Mietvertrag sei unwirksam, entschied 2007 der Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 207/04 vom 16. Mai 2007), wenn die Schüssel nicht am Mauerwerk angebracht werde, sondern auf einem Ständer stehe.
Mehr ist dazu nicht zu sagen !!!!
Ausser, dass es trotzdem nicht den optischen Eindruck des Hauses beeinträchtigen darf. In dem Fall ging es um einen Balkon, welcher nicht einsehbar ist. Trotzdem darfst du weiterhin keine Schüssel dahin stellen, wo man sie sehen darf, wenn die Hausverwaltung dies nicht möchte
petertxt hat geschrieben:...
Eigentlich dürfte KDG dann z.B. in Bayern während der Zeiten mit den Landesfenstern alle Dritten außer BR ausspeisen und mit den gelben Bildern ersetzen? Nicht, dass ich sowas gut finden würde.
Nein, die Dritten an sich sind digital Must-Carry, nur die Landesfenster nicht.
Also MDR muss (auch) in Bayern verbreitet werden, aber zwingend nur in einer Version, zB. MDR Thüringen. Das wie bisher auch MDR Sachsen und Sachsen-Anhalt zu sehen wären, ist nicht gefordert.
anny2368 hat geschrieben:Satellitenschüssel
Erlaubt: Vermieter dürfen ihren Mietern das Anbringen von Satellitenschüsseln (Parabolantennen) nicht generell verbieten – auch dann nicht, wenn im Haus bereits ein Kabelanschluss vorhanden ist. Eine derartige Klausel im Mietvertrag sei unwirksam, entschied 2007 der Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 207/04 vom 16. Mai 2007), wenn die Schüssel nicht am Mauerwerk angebracht werde, sondern auf einem Ständer stehe.
Mehr ist dazu nicht zu sagen !!!!
Ausser, dass es trotzdem nicht den optischen Eindruck des Hauses beeinträchtigen darf. In dem Fall ging es um einen Balkon, welcher nicht einsehbar ist. Trotzdem darfst du weiterhin keine Schüssel dahin stellen, wo man sie sehen darf, wenn die Hausverwaltung dies nicht möchte
Alles, was das optische Erscheinungsbild einer Wohnanlage nach außen nicht beeinträchtigt, darf grundsätzlich gemacht werden.
Mal abgesehen davon, dass die Gebäudesubstanz natürlich nicht beschädigt werden darf.
SAT-Schüsseln, die quasi von außen unsichtbar sind, dürfen aufgestellt werden.
Demzufolge ist die "normale" Hausfassade außen natürlich tabu!
anny2368 hat geschrieben:Satellitenschüssel
Erlaubt: Vermieter dürfen ihren Mietern das Anbringen von Satellitenschüsseln (Parabolantennen) nicht generell verbieten – auch dann nicht, wenn im Haus bereits ein Kabelanschluss vorhanden ist. Eine derartige Klausel im Mietvertrag sei unwirksam, entschied 2007 der Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 207/04 vom 16. Mai 2007), wenn die Schüssel nicht am Mauerwerk angebracht werde, sondern auf einem Ständer stehe.
Mehr ist dazu nicht zu sagen !!!!
Auf jeden Fall nicht in diesem Thread!
Wie oft müssen die Admins diesen Kabel gegen Sat Schmarrn noch in den OT Orkus werfen?
Endlich!
Es war ja zu blöd, dass ARD&ZDF so hohe Datenraten hatte. Nun kann man die vernünftig mit der Dbox2 über das 10 MBit Netzwerk aufnehmen.
Danke KD
Nein, die Dritten an sich sind digital Must-Carry, nur die Landesfenster nicht.
Must Carry ist eigentlich nur das eigene Dritte, da du für das GEZ (oder wie es jz heisst) bezahlst. Die Gemeinschaftsprogramme sind auch Must Carry, bei den digitalen Zusatzprogrammen besteht mit sicherheit Klärungsbedarf ....
Aber KDG will ja auch nicht die Kunden so sehr vergraulen, deshalb geht man diesen Weg, spart Datenbrate und bei den Regionalfenstern kann man das auch verstehen, da sie ja nur 30-60 Minuten pro Tag on ait sind, aber trotzdem Kapazitäten freigehalten werden.
Nein, die Dritten an sich sind digital Must-Carry, nur die Landesfenster nicht.
Must Carry ist eigentlich nur das eigene Dritte, da du für das GEZ (oder wie es jz heisst) bezahlst. Die Gemeinschaftsprogramme sind auch Must Carry, bei den digitalen Zusatzprogrammen besteht mit sicherheit Klärungsbedarf ....
Aber KDG will ja auch nicht die Kunden so sehr vergraulen, deshalb geht man diesen Weg, spart Datenbrate und bei den Regionalfenstern kann man das auch verstehen, da sie ja nur 30-60 Minuten pro Tag on ait sind, aber trotzdem Kapazitäten freigehalten werden.
Nein, das komplette digitale Angebot der ÖRs ist bei der digitalen Verbreitung must-carry.
Die Einschränkungen auf bestimmte Programme gibt es nur bei analoger Verbreitung nach Maßgabe der jeweilig zuständigen Landesmedienanstalt. In Bayern sind zum Beispiel 8 ÖR und 8 Private als must-carry im Analogbereich festgelegt. Wobei diese Festlegung nur solange gilt, solange analog angeboten wird - also für immer !
Eine Angleichung der Bild-Qualität der ÖR an die der Privaten werden viele überhaupt nicht merken oder als Verbesserung der Privat-Sender-Bildqualität empfinden.
Und wenn sie es merken, werden sie sich nur kurze Zeit darüber aufregen.
Und in ein paar Wochen ist alles wieder vergessen (wie war das früher?).
Kurz hat geschrieben:Eine Angleichung der Bild-Qualität der ÖR an die der Privaten werden viele überhaupt nicht merken oder als Verbesserung der Privat-Sender-Bildqualität empfinden.
Und wenn sie es merken, werden sie sich nur kurze Zeit darüber aufregen.
Und in ein paar Wochen ist alles wieder vergessen (wie war das früher?).
Kann man so nicht sagen.
Es gibt ja jetzt schon "viele", die die Verschlechterung bemerken, obwohl sie noch gar nicht eingetreten ist.
Phantomschmerz!