Ich verstehe die Aussage des Richters so, dass er mit eigener Verpflichtung nicht must carry meint, sondern die Verpflichtung des Kabelnetzbetreibers gegenüber seinen Kunden.Mangels hat geschrieben:Tatsächlich? Oder hat der das erst einmal nur oberflächlich betrachtet?
Noch einmal : Der Kernpunkt der ganzen Sache ist die Haltung der KDG zum Thema "Must Carry" - Must Carry = Must pay
Nun kann man sich aber schon die Frage stellen, ob "Must carry" tatsächlich eine eigene Verpflichtung ist. Wenn sie es tatsächlich ist, dann gäbe es eigentlich keinen Grund, dass die KDG die ÖR allesamt ausspeisen dürfte - und zwar jeden einzelnen Sender (vom Standpunkt des Rechts und nicht nach dem Nutzen gesehen).
Oder ist es wirklich eine Dienstleistung, die sie aufgrund der Gesetzeslage gezwungen sind zu erbringen? Und wie sieht es dann im Punkto Geld aus?
Auf heise gibt es einen dpa-Artikel, bei dem das etwas genauer als bei DF geschrieben ist:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 71683.htmlIn der ersten Tendenz sehe das Gericht Kabel Deutschland selbst in der Pflicht, die Versorgung der Zuschauer sicherzustellen.