Kabeldeutschland/Kabelcom Braunschweig

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
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Kabelmensch
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Re: Kabeldeutschland/Kabelcom Braunschweig

Beitrag von Kabelmensch »

maxwed hat geschrieben:
Kabelmensch hat geschrieben:Das ist, Du wirst sicherlich verzeihen, eine Antwort auf die Marie gewesen.
Du wirst sicherlich gestatten, Dich zu fragen wieso Du Dich da so - verzeihung - dumm reinhängst. Außer natürlich, die "BS Marie" ist Deine Second Idendity ...
Natürlich ist diese Frage gestattet. Deine Beiträge zu diesem Thema waren in der Vergangenheit jedesmal genau die Argumentationen der Kabelgesellschaften; die berechtigten Ansprüche derjenigen, die hier Probleme mit den Kabelgesellschaften haben, hast du dabei genauso total ignoriert wie es die Kabelgesellschaften machen. Die Frage z.B., ob man einem Kunden erst Telefon/Internet ohne TV verkaufen darf, um es dann irgendwann mitten in der Vertragslaufzeit aus heiterem Himmel und ohne Kündigungsfrist abzuklemmen, hast du genauso beantwortet wie die Kabelgesellschaften: Ja, man darf. Aus Deinen Beiträgen folgere ich daher, daß Du ein Mitarbeiter der betroffenene Kabelgesellschaften bist. Somit rate ich BS Marie, Deine Beiträge, die auf nichts anderes hinauslaufen als darauf, endlich einen TV Vertrag abzuschließen, den auch BS Marie gar nicht haben will, zu ignorieren. Jeder, der angesichts dieser Erpressermethoden der Kabelgesellschaften nachgibt, sorgt dafür, daß diese Erpressermethoden weiter angewendet werden.
Nun, was hättest Du gerne?
Daß sich alle Welt nach Dir und nur und ausschließlich nach Dir richtet?
Daß bestehende Gesetze und Rechte Anderer nur beachtet werden, wenn es Dir in den Kram paßt?
Dafür gibt es eine einfache Lösung:
Kauf Dir ne Insel.
In allen anderen Fällen gehe den etwas einfacheren Weg und wende Dich an Deinen Bundestagsabgeordneten - das ist derjenige, der em ehesten Recht ändern kann.
hth ;-)
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Re: Kabeldeutschland/Kabelcom Braunschweig

Beitrag von maxwed »

Autohändler KD macht mit Max Wedell einen Autoleasingvertrag, Mindestvertragslaufzeit ein Jahr, Kosten 200 Euro pro Monat. 2 Monate gehen ins Land, Max Wedell bezahlt monatlich die 200 Euro, und ist mit dem Auto zufrieden. Eines Tages will er morgens wegfahren und sieht eine Autokralle am Fahrzeug, sowie einen Zettel unter dem Scheibenwischer: "Bitte rufen sie mich an, Autohändler KC". Am Telefon eröffnet ihm Autohändler KC: Das Auto gehört mir. Wenn Sie mir 200 Euro pro Monat bezahlen, mache ich die Autokralle ab und sie können weiterfahren. Ihr Vertrag mit KD interessiert mich nicht, da weiß ich nix von.

Max Wedell hat keine Lust, jetzt 400 Euro im Monat zu bezahlen, da sind andere billiger. Er wendet sich an Autohändler KD und will den Vertrag kündigen. Autohändler KD sagt jetzt aber: Moment mal, Mindesvertragslaufzeit 12 Monate, und 2 sind erst vergangen. Der Vertrag bleibt noch 10 Monate laufen. Die Autokralle ist ärgerlich, aber da müssen sie sich an KC wenden, ich habe die nicht drangemacht.

So ist also die Situation, Max Wedell kann entweder 200 Euro im Monat bezahlen ohne überhaupt fahren zu können oder 400 Euro im Monat (statt der ursprünglichen 200) und kann dann fahren. Nun betritt Automensch, ein ganz großartiger Kenner der Materie (und vermutlich ein Mitarbeiter bei KC), die Szene. Alle sind jetzt gespannt, welche Beurteilung dieser haarsträubend frechen Vorgehensweise von KD und KC er abgibt. Automensch räuspert sich und sagt dann ca. dreimal: KC hat doch völlig recht, wenn er die Kralle anbaut. Ihm gehört doch das Auto. Das ist bestehendes Recht. Sollen sich etwa KC und KD hier nach Max Wedell und seinen Wünschen richten?

Nun räuspert sich Max Wedell und sagt: Wenn Automensch angesichts der haarsträubend frechen Vorgehensweise der Autohändler KD und KC, dieser semikriminellen Erpressungsmasche, nichts anderes einfällt, als das alles ganz in Ordnung zu finden, da völlig konform zu gültigem Recht und Gesetz, dann ist er, mit Verlaub, ein IDIOT.
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Re: Kabeldeutschland/Kabelcom Braunschweig

Beitrag von maxwed »

EdeVau hat geschrieben:Obigen Post stimme ich 100% zu
bis vor die Zeile: "Ich persönlich gehe noch einen Schritt weiter ..."
Edevau,

was den weiteren Schritt angeht... es gibt einen größeren Nutzen dieser Abwerbeaktion als nur den einer persönlichen Rache. Die größtenteils alten Leutchen haben teilweise nicht so üppige Rente, können jeden Euro gut gebrauchen. Die Installation der DVB-T-Hausanlage haben sie nicht mitbekommen, glauben daher, Fernsehen sei im Haus gar nicht anders möglich als über Kabelcom. Der Berater von der Kabelcom wird diesen Irrglauben nicht beiseiteräumen, wirklich nicht. So gesehen ist es auch ein Dienst am Menschen.
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Re: Kabeldeutschland/Kabelcom Braunschweig

Beitrag von Kabelmensch »

maxwed hat geschrieben: ... es gibt einen größeren Nutzen dieser Abwerbeaktion
Und wenn Du jetzt noch Händler bist oder auch nur irgendetwas verkaufst - herzlich willkommen im Wettbewerbsrecht.
als nur den einer persönlichen Rache.
Also auch das spielt eine Rolle - Guten Tag, Zorro.
Die größtenteils alten Leutchen haben teilweise nicht so üppige Rente, können jeden Euro gut gebrauche.
Oh - doch nicht Zorro. Du bist der Heiland! - Herzlich willkommen ;-)
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Re: Kabeldeutschland/Kabelcom Braunschweig

Beitrag von maxwed »

Kabelmensch hat geschrieben:
maxwed hat geschrieben: ... es gibt einen größeren Nutzen dieser Abwerbeaktion
Und wenn Du jetzt noch Händler bist oder auch nur irgendetwas verkaufst - herzlich willkommen im Wettbewerbsrecht.
Die Absicht der Erwähnung des Wettbewerbsrechts ist hier offensichtlich, anzudeuten, daß es Gesetze zum unlauteren Wettbewerb gibt. Unabhängig davon, daß meine Aktion im Rahmen einer unbezahlten Nachbarschaftshilfe erfolgt, sodaß das Wettbewerbsrecht hier nicht gilt:

Mein "Wettbewerb" sieht so aus, daß ich in meinem Flyer die Mietern umfassend über alle Möglichkeiten und deren Vorzüge und Nachteile aufkläre. Wo Kabel-TV einen Vorteil hat, steht dies auch in meinem Flyer bzw. sage ich dies auch dem Mieter, wenn der eine Beratung will.

Der "Wettbewerb" der Kabelgesellschaften sieht so aus, daß ich den Kabelgesellschafts-Flyer noch nicht gesehen habe, in dem aufgeführt wird, unter welchen Vorraussetzungen andere Optionen als Kabel-TV die bessere Alternative für den Kunden sind. Und auch die Beratungsgespräche werden, wie es scheint, mit dem Interesse des Vertragsabschlusses im Vordergrund, und dem Interesse des Kunden erst an zweiter, untergeordneter Stelle geführt. So stellt man beim Kundenfang in unserem Haus z.B. regelmäßig die Betreuung bei technischen Problemen durch die Kabelgesellschaft groß heraus. Die vergleichbare Betreuung bei technischen Problemen mit der DVB-T-Hausanlage, mit der eine Firma durch die Hausverwaltung vertraglich beauftragt ist, wird dem angestrebten Kunden gegenüber grundsätzlich unterschlagen.

Es kann sich jeder einmal selber überlegen, welche Seite hier eher einen lauteren Wettbewerb betreibt.

Und daß die von mir weiter oben geschilderten Erpressungsversuche überhaupt noch irgend etwas mit Lauterkeit zu tun haben, kann auch nur jemand behaupten, der Vertragsabschlusszahlen höher einstuft als Kundenbelange.

Oh, was für ein Zufall, daß es sich um einen "Medienberater" der KD zu handeln scheint! :D

P.S. Weder Zorro noch Heiland... Robin Hood!!!
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Paco
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Re: Kabeldeutschland/Kabelcom Braunschweig

Beitrag von Paco »

Naja ist wie wenn man den Autohändler anmeckert bei dem man ein Auto Gekauft hat, weil die Straße die man zur Arbeit fährt moutpflichtig ist,
dafür kann der Autohändler auch nix.
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Re: Kabeldeutschland/Kabelcom Braunschweig

Beitrag von Kabelmensch »

maxwed hat geschrieben: P.S. Weder Zorro noch Heiland... Robin Hood!!!
Oh - nicht der Ehre wegen, nicht wegen "Recht und Gesetz" - nein, ein schlichter Outlaw.
Nun, man weiß ja, wie die auf lange Sicht immer alle enden.
Wenns schee macht ... *schulterzuck*
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Re: Kabeldeutschland/Kabelcom Braunschweig

Beitrag von maxwed »

Paco hat geschrieben:Naja ist wie wenn man den Autohändler anmeckert bei dem man ein Auto Gekauft hat, weil die Straße die man zur Arbeit fährt moutpflichtig ist,
dafür kann der Autohändler auch nix.
Ihre Analogie ist ganz unpassend, weil sie vieles Wichtige im vorliegenden Fall unterschlägt. Evtl. könnte man sie so passend machen:

Es gibt für bestimmte Automodelle eine Mautpflicht, für andere nicht. Welche Modelle mautpflichtig sind, weiß nur der Autohändler. Der Autohändler verkauft einem Kunden ein Auto und versichert diesem Kunden eindringlich, daß für dieses Automodell keine Mautpflicht besteht. Nachdem der Autokäufer nach dem Abschluß des Kaufvertrages feststellt, daß das nicht stimmt (die Polizei legte das Auto aufgrund einer fehlenden Mautplakette still), also auch für dieses Auto eine Mautpflicht besteht, möchte er das Auto zurückgeben, denn es wurde ihm unter Vorspiegelung falscher Tatsachen verkauft. Der Autohändler weigert sich nun, das Auto zurückzunehmen, und sagt: Für dieses Modell besteht nun mal eine Mautpflicht, da kann ich nichts machen.

Genauso hat in meinem wie auch Pech Maries Fall Kabel Deutschland die falsche Behauptung gemacht, daß der Vertrag "Kabel/Internet" und die Nutzung seiner Leistungen an unseren jeweiligen Adressen möglich ist ohne den Abschluß weiterer Kabelanschlußverträge... ja, daß der Vertrag "Kabel/Internet" den Kabelanschluß beinhaltet (UND DIESE ANSCHLÜSSE WURDEN SOGAR VON KD GESCHALTET). Das war eine Falschaussage, und jeder Kunde hat das Recht, von einem Vertrag, über dessen Inhalt man so getäuscht wurde, zurückzutreten... und zwar dann, wenn die Schaltung aus heiterem Himmel als kostenpflichtig dargestellt wird, d.h. zusätzlich zu den Kosten des Vertrags "Kabel/Internet" plötzlich weitere, unvorhergesehene Kosten entstehen.

Daß man in diesen Fällen Kabel Deutschland nicht arglistige Täuschung unterstellen kann, liegt bloß daran, daß es ja tatsächlich auch viele Fälle gibt, bei denen der Vertrag "Kabel/Internet" tatsächlich den Kabelanschluß beinhaltet, nämlich wenn die Netzebene 4 im Besitz des Hauseigentümers ist. Somit könnte bei Kabel Deutschland ebensogut eine Schlamperei stattgefunden haben, in deren Verlauf diese Firma durcheinanderbrachte, was sie dem Kunden an einer bestimmten Adresse in Eigenregie zusichern und installieren kann und was nicht... und somit kann die arglistige Täuschung zum Zwecke der Erpressung von Vertragsabschlüssen nicht bewiesen werden. Aber egal ob Schlamperei oder arglistige Täuschung/Absicht der Erpressung bei Kabel Deutschland/Kabelcom, der Kunde muß das GANZ SICHER nicht ausbaden... oder unser Rechtssystem ist keines mehr.

Wie man sieht, ist der Gesamtsachverhalt nicht so einfach zu verstehen, daß man bloß sagt: Das Kabel gehört dem und dem, deswegen hat der Recht, der Kunde unrecht, und BASTA. Meine Erfahrung ist es leider, dass KD-affiliierte "Medienberater" sowohl hier im Forum als auch anderswo in der Kabel Deutschland-Gruppe Schwierigkeiten haben, den komplexen Sachverhalt in seiner Gesamtheit geistig zu erfassen.

Sind Sie etwa auch einer, paco? Oder wieso lassen sie 90% der Umstände der Einfachheit halber weg?
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Re: Kabeldeutschland/Kabelcom Braunschweig

Beitrag von Paco »

Es ist recht häufig so, das ein Kunde keinen NE4 Service möchte,
bei Einfamilienhäusern kümmert sich darum dann meist der Kunde Selbst,
genauso haben Hausverwaltungen oft auch ihre eigenen Techniker welche sich um diese Netzebene kümmern .
Welche Firma die Hausverwaltung dann z.B. für die NE4 unter Vertrag nimmt, teilt sie nicht
unbedingt KD mit, auch wenn es in solchen fällen sinnvoll wäre.

Geht die NE4 an Firmen wie TC, wird das allerdings meist vermerkt (bei Kabelcom Braunschweig weis ich es nicht, da ich so einen kunden noch nicht hatte)

Allgemein werden Veränderungen der NE4 aber selten an KD weitergegeben, (z.B. der wechsel eines Verstärkers)
so das es sein kann das schon lange ein Rückkanal tauglicher Verstärker im keller hängt,
aber da das nie mitgeteilt wurde die entsprechende Adresse bei der suche nach Internetverfügbarkeit als "nicht verfügbar" eingestuft wird.
Wird aber ein Rückkanal tauglicher Verstärker angegeben, so zählt das haus automatisch als Internet tauglich,
und das ist es dann ja quasi auch.

Ich kann den ärger aber gut verstehen, ich würd mich auch ärgern
ich sehe aber nicht das man da KD einen Vorsatz vorwerfen kann.

Obgleich ich selbst es auch besser finden würde wenn KD in solchen fällen dem Kunden die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung geben würde.


ps. ich bin kein Medienberater
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Re: Kabeldeutschland/Kabelcom Braunschweig

Beitrag von maxwed »

@Paco,

den Vorsatz habe ich bei der KD erst dann vermutet, nachdem sie sich trotz zig Erklärungsmails hartnäckig geweigert haben, und zwar schon über 4 Monate lang, den Vertrag zu beenden, der unter völlig falschen Bedingungen zustande kam, nämlich indem mir fälschlich versichert wurde, daß ansonsten keine weiteren Kosten für mich entstehen.

Ich habe vollstes Verständnis dafür, daß die KD ein wenig durcheinanderkommt, in welchem Haus nun wer genau die NE4 betreut, oder welche technischen Gegebenheiten wie Rückkanal etc da vorhanden sind, das ist sicher eine komplizierte Sache, da auf dem Laufenden zu sein für jegliche Adresse einer Stadt, Sie haben das ja sehr nachvollziehbar beschrieben.

Schlimm finde ich nur, daß KD dann aber, wenn sich die Sachlage schlagartig klärt, nämlich indem der bisher unbekannte NE4-Betreuer Kabelcom mich einfach abklemmt, auf der Weiterführung des Vertrages besteht mit der Behauptung, ich müsste halt einen Kabelanschlußvertrag mit der Kabelcom abgeschliessen. Zum Zeitpunkt der (widerrechtlichen) Einrichtung des Anschlusses durch Kabel Deutschland wusste Kabel Deutschland das ganz offensichtlich nicht, aber ein Jahr später, nachdem sie sich inzwischen schlau gemacht haben, muß ich mir von KD anhören, ich als Kunde hätte das von Anfang an wissen müssen... das ist doch völlig absurd! Bei soviel offensichtlicher Borniertheit, die auch nach der zehnten Erklärungsmail nicht verschwindet, neigt man doch dazu, nicht mehr die übliche, verbreitete Inkompetenz zu vermuten, sondern daran, daß hier ein Abzockzweck verfolgt wird.

Fehler zu machen ist entschuldbar. Aber nicht einsehen zu wollen, daß man einen Fehler gemacht hat, da wirds schon bedenklich. Ich finde es untragbar von der KD, vom Kunden zu verlangen, er müsse wissen, wer die NE4 bei ihm im Haus betreut (wenn der Kunde z.B. Mieter in einem 80-Parteien Haus ist), oder er müsse gar wissen, was Netzebene 4 überhaupt bedeutet. Bei Vertragsabschluß wusste ich das jedenfalls noch nicht, und das kann mir keiner vorwerfen.

Nein, der Kunde muß sich darauf verlassen können, daß das stimmt, was die KD ihm dazu bei Vertragsabschluß sagt. Und wenn das sich irgendwann als falsch herausstellt, muß KD dem Kunden ein Rücktrittsrecht vom Vertrag einräumen, insbesondere wenn auf den Kunden dann plötzlich völlig unerwartete zusätzliche Kosten zukommen.

Daß Sie das genauso sehen ist schonmal ganz positiv.